Freundin hatte einen Unfall, und nicht sich geben lassen, was nun?
Meine Freundin hat heute einen Unfall gehabt.
Die Ampel wurde Gelb und sie hat gebremst um anzuhalten, darauf ist ihr eine andere frau hinten draufgeknallt. So das heck inkl. der lampen sind eingedrückt.
Jetzt kommts: Sie sind dann zur Polizei gefahren (nicht angerufen und kommen lassen) und haben den einen Polizeilichen Unfallbericht erstellen lassen.
Jedoch hat meine Freundin nichts verlangt und ausfüllen lassen... Kein Europäischer Unfallbericht, keine Kopie des Poliz. Unfall berichtes nichts, gerade mal die adresse.
Jetzt suche ich Rat was kann man da noch machen?
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golfinator
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
bin ja auch kein Polizist, warum sollte ich also einen Unfallbericht der Polizei ausfüllen? Und jetzt Schluß mit dem dummen Gesabbel ...
Tja bei Firmenwagen muss man einen seperaten Unfallbericht in unserer Firma ausfüllen.
BTW: Dumm sabbeln tut nur einer hier und das bist Du 😉
und du Trink mal lieber noch so ein bis fünf Kölsch und Rede nicht von Dingen, von welchen du keine Ahnung hast.
Oder besser noch noch pass auf, wo du in Zukunft hinfährst, dann brauchst du auch zukünftig keine solchen Berichte ausfüllen...
Forensisch wird solchen Schriftstücken schon die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt..... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Wie wollt ihr z.B. nachweisen, welches Auto gefahren ist? Es gibt von der Unfallstelle offensichtlich keine Bilder. Zeugen wohl auch nicht. Die Bilder könnten evtl. die Richtung der möglichen Splitter zeigen, man kann dann auf die Geschwindigkeit der Fahrzeuge rückschließen. Aber wenn da nur ne Beule ist wird die keinem erzählen wer gerade gefahren ist. Das ist ausgeschlossen und wir sind auf einmal wieder bei meinem Hinweis, dass es bald Aussage gegen Aussage stehen KÖNNTE!!!
Doch, das geht sehr wohl.
Anhand der Spurenzeichnungen an den beschädigten Fahrzeugen kann ein Unfallanalytiker feststellen welches Fahrzeug evtl. gestanden hat. Auch die Anstoßgeschwindigtkeit kann eingegrenzt werden.
Da gibt es heute schon eine Vielzahl technischer Möglichkeiten.
Täusche dich da mal nicht.... 😉
@GAm7:
In welcher Stadt ist denn der Unfall passiert? Welche Versicherung reguliert hier? Wenn ich die Infos bekomme, kann ich Dir vielleicht das ein oder andere regionale Urteil raussuchen.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
@GAm7:
In welcher Stadt ist denn der Unfall passiert? Welche Versicherung reguliert hier? Wenn ich die Infos bekomme, kann ich Dir vielleicht das ein oder andere regionale Urteil raussuchen.
In Ludwigsburg (bei Stuttgart) und die gegnerische ist die Zürich.
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Da hab ich dich was:
AG STUTTGART
11.01.2007
AZ: 41 C 2950/06
Der Geschädigte hat bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt sowie auf die Ersatzteilzuschläge und kann nicht auf eine billigere Werkstatt verwiesen werden.
Aus den Gründen: (...Dass die im Gutachten angesetzten Stundenverrechnungssätze denen einer markengebundenen Vertragswerkstatt entsprechen, wurde von der Beklagten nicht bestritten.
Nach Auffassung des Gerichts muss sich der Kläger nicht auf die Möglichkeit der technischen ordnungsgemäßen Reparatur in irgendeiner kostengünstigeren Fachwerkstatt verweisen lassen.
Der Geschädigte kann die von dem Gutachter ermittelten Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung in vollem Umfang ersetzt verlangen und kann nicht auf eine Berechnung bei Ausführung der Reparatur in einer anderen Werkstatt mit geringeren Stundenverrechnungssätzen verwiesen werden...).
--> allerdings mßte hier die Rechtsprechung des AG Ludwigsburg berücksichttigt werde, dazu habe ich aber kein Urteil. Ich denke, es wird hier aber genauso sein.
Würde man ein Klageverfahren am Stammsitz der Versicherung durchführen , wäre man in Köln. Auch da hab ich ein Urteil:
AG KÖLN
04.01.2006
AZ: 266 C 379/05
Der Geschädigte hat im Rahmen einer fiktiven Abrechnung Anspruch auf Erstattung von Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Werkstatt.
Aus den Gründen: (...Im Grundsatz hat der Geschädigte im Rahmen einer fiktiven Abrechnung Anspruch auf Erstattung von Stundenverrechnungssätzen markengebundener Werkstätten.
Der Kläger braucht sich grundsätzlich nicht auf die niedrigen, durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze der von der Beklagten benannten nicht markengebundenen Werkstätten verweisen lassen.
Dies gilt entsprechend auch für den von der Beklagten vorgenommenen Abzug bei den Lackierkosten in Höhe von EUR 217,94.
Auch dieser ist ungerechtfertigt...).
und :
AG KÖLN
28.01.2002
AZ: 268 C 526/00
Wird auf der Basis eines Kostenvoranschlags abgerechnet, sind notwendige Verbringungskosten zu ersetzen.
Aus den Gründen: (...Im vorliegenden Fall geht das Gericht davon aus, dass auch die Verbringungskosten, die bei Überführung des Fahrzeugs in eine Lackiererei entstehen, auszugleichen sind, da der Kläger nach Vorlage des Gutachtens vorgetragen hat, dass es im Kölner Raum keine Vertragswerkstatt mit eigener Lackiererei gäbe.
Damit ist also unstreitig davon auszugehen, dass im Falle der Reparatur in einer Vertragswerkstatt solche Verbringungskosten allgemein üblich sind.
Damit sie auch auf der Basis eines Kostenvoranschlags auszugleichen.
Wenn dem Geschädigten angesonnen wird, aus Kostenersparnisgründen von der Einholung eines teureren Schadensgutachtens abzusehen, ist es nach Ansicht des Gerichts folgerichtig, auch die Kosten eines solchen Kostenvoranschlags nach § 249 BGB für erstattungspflichtig zu halten, unabhängig davon, ob solche Kosten angerechnet werden...).
Also schnell zu Euerem Anwalt und zeigen, dass Ihr bestens informiert seid.
Update:
@bernhard70
Danke!!! Vieleicht hast Du dazu auch noch einen Kommentar?
Meine Freundin hat sich inwischen in einen Toyota Aygo verguckt und will nun bei der situation das Auto wechseln.
(Unschuldig ist da die Mitsubishi Werkstatt nicht, da die dort ihr erklährt haben wie schwer ein Unfallauto zu verkaufen währe und mit spätfolgen usw... Sie solle das auto besser da lassen und einen Jahres Colt nehmen, denn man gerade zufällig da habe...)
Der Toyota Händler hatte auch ein 1a Angebot gemacht, will aber den Mitsubishi Colt selbst reparieren.
Da meine Freundin heute eh bei RA war wegen den kürzungen der Vers. hat sie gleich nachgefragt ob das geht.
Der RA hat nun gemeint, nicht ganz:
- Wenn Sie in einer nicht Vertragswerkstatt das Auto Reparieren lässt muss sie mit den kürzungen der Versicherung leben und die Ausfallkosten gibt es dann auch nicht mehr.
-Wenn die Kosten laut Gutachter und den ausfall geltend machen will, muss es eine Mitsubishi Zertifiziertert Vertragshändler sein.
Zitat:
Original geschrieben von GAm7
Da meine Freundin heute eh bei RA war wegen den kürzungen der Vers. hat sie gleich nachgefragt ob das geht.
Der RA hat nun gemeint, nicht ganz:
- Wenn Sie in einer nicht Vertragswerkstatt das Auto Reparieren lässt muss sie mit den kürzungen der Versicherung leben und die Ausfallkosten gibt es dann auch nicht mehr.
-Wenn die Kosten laut Gutachter und den ausfall geltend machen will, muss es eine Mitsubishi Zertifiziertert Vertragshändler sein.
Das ist Nonsens, was der Anwalt deiner Freundin erklärt hat. Aber das ist bernhard70 sein Fachgebiet. Der wird dir das hier wohl noch näher erläutern.. 🙂
Hallo,
was habt Ihr denn für einen Anwalt ??? Bist Du sicher, dass der Jura studiert hat und nicht auf der Baumschule war??
Wie wir hier schon so oft erörtert haben, hat der Geschädigte das Recht, seinen Schaden fiktiv, das heißt ohne konkreten Nachweis einer Reparatur abzurechnen. Die Versicherung ist dann verpflichtet, den vollne Betrag aus dem Gutachten netto zu bezahlen. Abzüge hiervon sind unzulässig und werden in den meisten Fällen auf ertes Anfordern nachbezahlt. Darauf haben sich auch die von mir genannten Urteile bezogen. Im Klartext heißt das, dass wenn deine Freundin ihr Auto unrepariert in Zahlung gibt, bekommt Sie genau die gleiche Summe, wie wenn sie nicht reparieren würde, also die Reparaturkosten netto. Ein Problem könnte es lediglich beim Nutzungsausfall (NA) geben. War das Auto laut Gutachten noch verkehrs- und betriebssicher? Wenn ja, gibts wohl keinen NA, denn dann kann das Auto ja bis zur Lieferung des Aygo ja gefahren werden, dann entsteht kein NA; wenn das Fahrzeug aber nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher bzw. betriebssicher war, gibts NA dann, wenn Ihr nachweist, dass ein neues Fahrzeug beschafft worden ist. Schließlich kann ja niemandem zugemutet werden, mit einem unsicheren Auto durch die Lande zu fahren.
Man muß sich wirklich manchmal wundern, was manche Kollegen so den ganzen Tag an Mist verzapfen ...
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Hallo,
was habt Ihr denn für einen Anwalt ??? Bist Du sicher, dass der Jura studiert hat und nicht auf der Baumschule war??
Man muß sich wirklich manchmal wundern, was manche Kollegen so den ganzen Tag an Mist verzapfen ...
Gibt es vieleicht bei euch Juristen auch so eine Art Modal oder SKN Schulungsstätte ?
Das würde einiges erklären...... 😁😁
das hängt schlicht und einfach damit zusammen, dass viele RAe das Unfallgeschäft so nebenher machen und nicht wirklich den Durchblick haben. Ich meine, dass man schon einige Jahre intensiv in diesem Bereich arbeiten muß, um den richtigen Durchblick zu haben und vor allem auch wissen muß, wie die regionale Rechtsprechung ist. Daran hapert es bei vielen Kollegen ...
Das kann ich nur so bestätigen....
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Hallo,was habt Ihr denn für einen Anwalt ??? Bist Du sicher, dass der Jura studiert hat und nicht auf der Baumschule war??
Wie wir hier schon so oft erörtert haben, hat der Geschädigte das Recht, seinen Schaden fiktiv, das heißt ohne konkreten Nachweis einer Reparatur abzurechnen. Die Versicherung ist dann verpflichtet, den vollne Betrag aus dem Gutachten netto zu bezahlen. Abzüge hiervon sind unzulässig und werden in den meisten Fällen auf ertes Anfordern nachbezahlt. Darauf haben sich auch die von mir genannten Urteile bezogen. Im Klartext heißt das, dass wenn deine Freundin ihr Auto unrepariert in Zahlung gibt, bekommt Sie genau die gleiche Summe, wie wenn sie nicht reparieren würde, also die Reparaturkosten netto. Ein Problem könnte es lediglich beim Nutzungsausfall (NA) geben. War das Auto laut Gutachten noch verkehrs- und betriebssicher? Wenn ja, gibts wohl keinen NA, denn dann kann das Auto ja bis zur Lieferung des Aygo ja gefahren werden, dann entsteht kein NA; wenn das Fahrzeug aber nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher bzw. betriebssicher war, gibts NA dann, wenn Ihr nachweist, dass ein neues Fahrzeug beschafft worden ist. Schließlich kann ja niemandem zugemutet werden, mit einem unsicheren Auto durch die Lande zu fahren.Man muß sich wirklich manchmal wundern, was manche Kollegen so den ganzen Tag an Mist verzapfen ...
Danke!
Als meine Freundin mir das mitgeteilt hat vom RA, war ich auch erstmal überrascht. Hat ja noch davor der Händler gemeint, das das kein Problem währe und ich das aus anderen fällen hier im forum die besprochen wurden auch anderst im kopf hatte.
Heist das Sie fikitv die Reparaturkosten die vom Gutachter ermittelt wurden ohne MwST auf jedenfall bekommt und wenn Toyota das Auto vor dem Verkauf Repariert, bekommt der dann auch die MwST von der Versicherung nachgereicht (So will er es machen, selber Repariere und dann Ankaufen). Das Auto ist noch Fahrtüchtig, nur das Heck ist kaputt und der auspuff röhrt wie ein weltmeister, aber fahren tut es noch.
Wenn der RA wieder da ist wird sie ihn noch mal anrufen.
Wenn er das Fahrzeug erst repariert und dann ankauft, ist das für Euch besser. Dann könnt Ihr die MwSt. abrechnen und bekommt noch den Nutzungsausfall. Ihr dürft der Versicherung natürlich nicht auf die Nase binden, dass das so läuft, da die Herrschaften dann manchmal Probleme machen. Sicherungshalber könnt Ihr intern die Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten ja an die Werkstatt abtreten, ohne dies der Versicherung gegenüber offenzulegen. Nach erfolgter Reparatur wird das Auto dann verkauft und basta ...
Der Hänlder selbst kann die MwSt,. nicht mit der Versicherung abrechnen, wenn er das Auto schon angekauft hat. Dann befindet es sich in seinem Betriebsvermögen, für das er keine Mehrwertsteuer erhält ... aber jetzt wirds etwas kompliziert, deswegen so verfahren wie oben vorgeschagen
Aha, erwischt!!!
Zitat : "Ihr dürft der Versicherung natürlich nicht auf die Nase binden, dass das so läuft, da die Herrschaften dann manchmal Probleme machen. "
Anleitung zum Schummeln?!?😰 😎
Wenn das die Lobby sieht, bernhard70, dann wird es auch für dich eng..............tststs.........
Gruß Haule
P.S.: Du weißt ja, wie ich das meine.........(Grins)