Freund und Helfer: Bußgeld wg. quietschender Reifen
Guten Morgen MT-Gemeinde.
Folgendes trug sich vor ca. 1,5 Stunden zu:
Ich fur von der Arbeit nachhause und hatte es etwas eilig und so habe ich beim Wegfahren an der Kreuzung mehr oder weniger versehentlich die Reifen quietschen lassen. Nun, wie es eben bei Bagatellen immer so ist, war die freundliche Rennleitung gleich zur Stelle um mich rauszuwinken.
Blablabla...FS, ZS, Pannendreieck, Verbandskasten...blabla... auf den Posten mitkommen, Alkoholkontrolle (hatte am Vorabend eh ein paar Bier getrunken, zum Glück funktioniert meine Leber gut...), blablabla... Als ihnen sonst nichts mehr blieb bzw. einfiel, brummten sie mir einfach ein Bußgeld in der Höhe von 25€ wegen der quietschenden Reifen auf.
Drehen die jetzt komplett durch?
Dürfen die das?
Liebe Mods, bitte nicht gleich wieder dicht machen hier. Sollte keine Rechtsberatung oder sowas sein, mich würde es einfach nur mal interessieren, wie andere User hier dazu stehen bzw. welche "lustigen" Erfahrungen Andere schon mit der Rennleitung hatten, wenn bei denen der Tag grad' wieder mal lang ist...
Polizei - dein Freund und Helfer => Polizei, mein Freund dir werd' ich helfen!
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jakob1982
Der verkehrswahnsinn hat einen namen "Polizei"
Dem ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen!
@Drahke: Danke, aber ich bin eher ein Fan der Vierzylinder. Schlachtschiff fahren will ich weniger.
Aber so ein Syncro ist schon eine feine Sache. Frisst allerdings auch wieder relativ viel Leistung, aber mit dem 1P würde er mir schon zusagen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
JA!Zitat:
Original geschrieben von VWTEAMGOE
Dürfen die wie die Bekloppen mich mitten in der Kurve ohne Blaulicht etc überholen?
zur inanspruchnahme von sonderrechten (also jeglichen verstößen gegen die stvo) ist weder martinshorn noch blaulicht und erst recht nicht die kombination aus beidem notwendig.....
... es heißt das Mittel soll angemessen sein und die Gefährdung "Dritter" ausgeschlossen sein ... desweiteren hat die Polizei nur das Recht mit Blaulicht und Martinshorn über Ampeln bei ROT (oder sonstige Todsünden wie 55 in der Stadt :-)) ) zu fahren; wenn allerdings eine Besondere Gahfahrenlage vorliegt (z.B. bewaffneter Bankraub/ Geiselnahme im Verzug) dürfen die auch ohne Martinshorn und ich glaub im näheren Umkreis der Gefahrenstelle (das soll dann irgendjemand definieren) auch ohne Blaulicht
jegliche Gesetze der STVO übertreten (natürlich ausgenommen von provozierten Unfällen an "Dritten"😉!
Grüße
Moin!
Das ist so nicht ganz richtig, im Einsatz jedlicher Art muss das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht bis zum Einsatzort fahren, in Kurven, Kreuzungsbereichen und in nicht einsehbarer Umgebung muss zusätzlich das Martinshorn angestellt werden ( Ausnahme bei Fluchtgefahr!)! Es ist sogar eine Disziplinarstrafe wert, nur um bei Rot über die Ampel zu fahren das Martinshorn anzustellen!!!
Andererseits wenn man sich auch immer provozieren lässt, nur weil man überhohlt worden ist, hat man ja auch irgendwie selber schuld, zumal in einer 30 Zone!!! Dann kann man davon ausgehen das andere nicht ganz dicht, oder bei der Rennleitung!?! Lasst sie ziehen... Gibt ja noch die Autobahn, da bringt es ganz legal spass, die Rennleitung zu ärgern!!!😰
Nicht anschnallen und dann noch Heizen???😕
Ihr müsst ruhiger werden, leider kommt diese Einsicht oft zu spät....
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Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Ihr müsst ruhiger werden, leider kommt diese Einsicht oft zu spät....
Hauptsache, die Einsicht kommt überhaupt irgendwann einmal. Dann ist schon viel gewonnen.
Spätestens wenn sie im Rollstuhl sitzen und Schmerzensgeld an die Hinterbliebenden zahlen! Aber selbst denn wollen manche das nicht lernen!
Ein Kumpel hatte wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Baum zum Kippen bringen wollen, hatte es nicht geschafft und zum Dank gabs paar monate Krankenhaus, div Op`s und Invalidität! Jetzt fährt er wieder wie eine Wildsau, unverständlich das er sein Führerschein wieder bekommen hat! Hätte ja auch jemand andern töten können, wegen so ein geilen Fahrstil, ich meine ist man damit glücklich????
Schlimmer sind nur noch die ihren Kopf mit Chemie und Alkohol vollpumpen! Die bekommen hinterher noch milderne Umstände, wegen Unzurechnungsfähigkeit???
Streckenweise sind die Gesetze und ihre Umsetzung viel zu lasch....
Aber sagst du zur Rennleitung, du blöder Penner oder sowas, sollst du blechen, was ja nicht unbedingt soo falsch ist!!!
Schlimmer ist ja der Gedanke, wenn dir ein Superheld ins Auto knallt, wo die Versicherung ihre Leistungen versagt! Dann bleibt man meistens auf seinen Schaden sitzen und manch einer sieht nie Geld und ist selber pleite dafür! Darum kann ich es auch verstehen, das die Rennleitung auf solche Leute ein besonderes Auge haben...
Zitat:
Original geschrieben von alex_golf3_gti_
desweiteren hat die Polizei nur das Recht mit Blaulicht und Martinshorn über Ampeln bei ROT (oder sonstige Todsünden wie 55 in der Stadt :-)) ) zu fahren;
falsch!
die brauchen KEIN sondersignal jeglicher art und weise...
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Das ist so nicht ganz richtig,
was DU schreibst!
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
im Einsatz jedlicher Art muss das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht bis zum Einsatzort fahren, in Kurven, Kreuzungsbereichen und in nicht einsehbarer Umgebung muss zusätzlich das Martinshorn angestellt werden ( Ausnahme bei Fluchtgefahr!)!
steht so wo? quellenangabe!
und nun bitte kein "mein kumpel ist bei der polizei" -stammtisch gerede...
bevor ihr hier irgendwelche argumente postet, die ihr zudem auch nicht belegen könnt, was daran liegt, dass ihr nunmal falsch liegt!, solltet ihr euch ERST informieren und DANN posten.....
im übrigen rate ich euch, sich mal näher mit dem unterschied zwischen sonder- und wegerechten auseinander zusetzen!
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
...unverständlich das er sein Führerschein wieder bekommen hat!
Hat er keine MPU machen müssen?
@MagirusDeutzUlm
Paragraphen kann ich dir leider nicht sagen, da meine Quellen leider bei der Rennleitung und Feuerwehr sitzen! Liefer ich aber noch nach! Soll ja nicht heissen das ich nur dummes zeug schreibe...
@Drahkke
Leider kann ich auch dazu nicht viel sagen, da ich kurz nach seinem Crash von dort weggezogen bin! Ist jetzt so ca 3 oder 4 Jahre her! Aber ich kann da ja mal hinter haken!
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Paragraphen kann ich dir leider nicht sagen,
damit ist das thema für mich auch schon gegessen!
weil du KEINE § finden wirst, die deine aussagen bestätigen...
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
da meine Quellen leider bei der Rennleitung und Feuerwehr sitzen!
schrieb ich in meinem letzten post nicht etwas von "
und nun bitte kein "mein kumpel ist bei der polizei" -stammtisch gerede..."????
auch diese "quellen" sind an die stvo gebunden!
und mit etwas mühe hättest du auch DORT die entsprechenden paragraphen gefunden, die meine argumentation der dinge schwarz auf weiß bestätigen....
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Soll ja nicht heissen das ich nur dummes zeug schreibe...
dass du "nur" dummes zeug schreibst hab ich NICHT behauptet, lediglich im bezug auf sonder- und wegerechte hakt es momenatan noch etwas bei dir... 😁
Moin!
Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei???😕
Also bei einem Einsatz muss Blaulicht und Martinshorn ( je nach Umgebung! ) eingeschaltet sein, es sei denn es besteht suizid- oder Fluchtgefahr! Der Paragraph 1 der Stvo besteht trotzdem!
Wenn ich also die Situation von vorhin aufgreifen darf, wo der nette Herr von der Polizei sich überholen lassen hat und er sie wiederum überholen wollte, da hat sich die Rennleitung nicht an die Dienstanweisung gehalten! Das heisst sie waren nicht im Einsatz aus zwei Gründen, fehlende Alarmsignale und das gleich herauswinken lässt darauf schliessen,das sie nicht im Einsatz waren, da sie sonst zum Einsatzziel weiter gefahren wären...?
Also ist die Rennleitung bei Kontoll- und Streifenfahrten an die Stvo gebunden, genauso wie wir normalsterblichen!
Quelle: Rettungsassistentin und Fahrer beim Stammtisch 😉
Habe gestern mit dem beiden telefoniert deswegen! Es ist ja auch so, wenn dir ein Rettungsfahrzeug ins Auto fährt, trifft den ja auch die Schuld, wenn er fahrlässig überhohlt oder so! Auch mit blaulicht....
Andererseits wirst du auch nie ein Beamten finden der sowas zugibt, das er zu schnell oder provozierend gefahren ist, aber das ist ja ein anderes Thema...
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei???😕
definitiv nicht!
weder feuerwehr noch polizei benötigen zur übertretung der stvo (fahren über rote ampel, übertretung der zulässigen höchstgeschw., parken in zweiter reihe, falschrum in einbahnstraßen reinfahren etc.) weder blaulicht noch martinshorn oder die kombination aus beidem!
sind im übrigen bei der polizei und feuerwehr auch personengebundene rechte, im gegensatz zu rettungsdiensten, wo diese fahrzeuggebunden sind....
das kannst du alles im §35 der stvo nachlesen....
Zitat:
StVO §35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
dort ist weder blaulicht noch martinshorn etc. vermerkt.....
das "sondersignal" (das nichts mit den sonderrechten zu tun hat!) wird erst im §38 der stvo relevant:
Zitat:
StVO §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
fassen wir also abschließend zusammen:
sonderrechte (verstoß gegen die stvo) und sondersiganal (martinshorn - blaulicht) sind zwei völlig UNABHÄNGIG voneinander geregelte paragraphen in der stvo....
1. für sonderrechte ist KEIN sondersignal erforderlich (StVO §35)
2. blaulicht & martinshorn zusammen NUR bei höchster eile (StVO §38.1)
3. blaulich kann ABER
muss nichtbei einsatzfahrten angeschaltet werden (StVO §38.2)
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Der Paragraph 1 der Stvo besteht trotzdem!
definitiv!
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Das heisst sie waren nicht im Einsatz aus zwei Gründen, fehlende Alarmsignale und das gleich herauswinken lässt darauf schliessen,das sie nicht im Einsatz waren, da sie sonst zum Einsatzziel weiter gefahren wären...?
schlichtweg falsch!
das mit dem "alarmsignal" hatte ich ja weiter oben schon erklärt, und weil die jemanden rausziehen, heißt das nicht gleichsam, dass sie nicht auf einer einsatzfahrt sind, dieses verhalten kann z.b. dadurch gerechtfertigt werden, wenn der folgeeinsatz keine hohe dringlichkeit hat (z.b. ladendieb vom kaufhauspersonal gestellt und festgehalten, amtshilfe z.b. beim ordnungsamt zwecks feststellung der personalien von personen etc.)
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Also ist die Rennleitung bei Kontoll- und Streifenfahrten an die Stvo gebunden, genauso wie wir normalsterblichen!
jo....
bestreite ich ja auch nicht.....allerdings im o.g. fall ist wäre z.b. spätestens durch das "nicht angeschnallte fahren" eine einsatzfahrt schon vorhanden 😁
Zitat:
Original geschrieben von A6-Turbofan
Es ist ja auch so, wenn dir ein Rettungsfahrzeug ins Auto fährt, trifft den ja auch die Schuld, wenn er fahrlässig überhohlt oder so! Auch mit blaulicht....
jo....
allerdings sollte hier besonderes augenmerkt auf dem wort "fahrlässig" liegen!
d.h. kracht einer dem rettungswagen rein, obwohl der rettungswagenfahrer sich an die stvo gehalten hat, ist der andere logischerweise schuld.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weder feuerwehr noch polizei benötigen zur übertretung der stvo (fahren über rote ampel, übertretung der zulässigen höchstgeschw., parken in zweiter reihe, falschrum in einbahnstraßen reinfahren etc.) weder blaulicht noch martinshorn oder die kombination aus beidem!sind im übrigen bei der polizei und feuerwehr auch personengebundene rechte, im gegensatz zu rettungsdiensten, wo diese fahrzeuggebunden sind....
Wobei sie den Gebrauch dieser Sonderrechte ihrer Leitstelle auch melden müssen. Die dürfen also nicht nach Gutdünken einfach z.B. über eine rote Ampel fahren, sondern müssen das begründen und auch einen Bericht schreiben. Hat mir zumindest das Polizeipräsidium Aachen so mitgeteilt nachdem ich mich dort mal erkundigt habe, weil mich eine Streife gegenüber meiner Wohnung im Auto sitzend kontroliert hat, und dafür falsch rum in die Einbahnstrasse gefahren ist.
Hi,
hab jetzt mal nicht alles durchgelesen, aber meine Erfahrungen mit der Polizei hab ich auch schon zu genüge getan.
Ich kam nachts vom Arbeiten zurück und fuhr geradewegs auf eine Kreuzung zu als ich schon von weitem ein Auto erkannte das mir entgegenkam. Bis dahin dachte ich mir noch nichts, aber als ich es dann links abbiegen (also meine geradeausspurg kreuzend) sah und ich mir im klaren war dass das Auto -dass da seelenruhig und mit einer geschw. fuhr die definitiv keinem Einsatz angemessen war, mein Weg kreuzt- ein Polizeiwagen war dachte ich mir auch meinen Teil denn ich kenne die Ampelschaltung auswendig da sie immer nach der Reihe durchschaltet und wenn meine Spur geradeaus definitiv grün war war der Polizei ihre Spur definitiv Rot da ansonsten auch keine Ampelstörung vorlag.
Desweiteren wurde ich schon öfters angehalten u.a. wegen meinem Abblendlicht das ein wenig anders leuchtet. Die einen kümmern sich nicht drum die anderen nehmen mir mein auto auseinnander und bauen sogar die Lampen aus (im Nachhinein ein Fehler, doch ich war so perplex da sie mir gedroht hatten gleich eine Anzeige zu erstatten, ich hätte zudem ja nichts zu befürchten wenn alles rechtens ist). Als ich mir dem Fehlverhalten dieser zwei "Beamten" bewusst wurde wollte ich dem nachgehen, doch kein Einsatzprotokoll oder dergleich lies sich im PC des Reviers feststellen.
Der andere will mich am Straßenrand pinkeln lassen, was sowieso nicht rechtens ist, und dann sogar obwohl keinerlei Verdacht auf Drogen&Alkoholmissbrauch bestand. Als ich ihn daraufhin fragte ob er noch ganz wach sei um die späte Zeit grinste er nur blöd un lies mich weiter fahren...
Bei nächtlichen Kontrollen reagiere ich sowieso recht sensibel da ich darauf achte nichts zu trinken wenn ich fahre und mit Drogen außer Alkohol hatte ich noch nie Kontakt was auch gut so ist. Darüberhinaus weiß ich aber auch dass ich das in einer Kontrolle über mich ergehen lassen muss da sie mich persönlich ja nicht kennen, doch mit einer 30cm Maglite mir nachts in die augen zu funzeln finde ich reichlich unverschämt da ich danach erstmal wenig gesehn habe und sogar kopfweh hervorgerufen hat.
Das Beste was ich gelernt habe aus solchen Sachen ist, immer ruhig, besonnen und freundlich reagieren. Was zu weit geht bestimmt aber dennoch freundlich zurückweisen. Haben die Beamten lust dazu können sie dir viel anhängen ohne dafür beweise zu benötigen und leider kann man dagegen auch nichts machen entseiden man kann das gegenteil oder fehlverhalten der polizei nachweisen.
Zu der sache mit dem durchdrehen lassen im 2.gang....
ich fahre des öfteren einen Geschäftswagen A6 2,7 TDI mit 180PS und handschaltung.... Ich kenne nicht das genaue drehmoment bei dem auto, aber ich kann aus erfahrung sagen dass man hier bewusst darauf achten muss die räder NICHT durchdrehen zu lassen obwohl dass nicht der größte und stärkste motor ist aber das teil hat mit dem turbo ordentlich dampf und spielt mit dem ~2t leergewicht geradezu.
Da ich mir ja auch öfters einen Spaß gönne hab ich das tei -l auf einer abgelegenen strecke allerdings - auch mal ausgefahren und feststellen müssen dass hier selbst im 3.gang spielend die räder quietschen....
Gruß