Fremdverursachter Unfallschaden beim Kundendienst
Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum um erhoffe mir hier eventuell ein Paar Ratschläge. Es geht um folgenden Sachverhalt:
- Audi S5 Cabrio Bj. 2022
- EZ: Juli 2022
- Neuwagen ohne Vorbesitzer
KM 18.574
- Finanziert über 3-Wege Finanzierung
- Rauskaufwert Stand 09.2024: 56.183€
- Rückgabe: Juli 2026
Das Fahrzeug wurde zum Kundendienst bei der Werkstatt abgegeben. Bei Abholung wurde mir mitgeteilt, dass ein Unfall mit den Fahrzeug passiert sei. Der Schaden beläuft sich wohl nach erster grober Schätzung auf ca.20-25k, da ziemlich viele Teile beschädigt sind (Frontschürze, Motorhaube, Scheinwerfer, seitliche Verkleidung, Parksensor). Es wurde mir gesagt, dass die Versicherung bereits informiert sei und als nächster Schritt ein Gutachten erstellt wird.
Der Besitzer der Werkstatt war von einer vorherigen Reparatur darüber informiert, dass ich das Auto loswerden wollte aufgrund finanzieller geänderter Umstände. Er eröffnete mir, dass es Unternehmen gäbe, die Unfallfahrzeuge zu guten Preisen aufkaufen und dies eine gute Möglichkeit sei, das Auto zu verkaufen. Auf privaten Portalen wie AC24, Mobile, WkdA usw. hatte ich keinen Erfolg. Auch könnte man hier um einen wirtschaftlichen Totalschaden sprechen aufgrund der zu erwartenden Reparaturhöhe. Zusätzlich bestünde eventuell darüber hinaus die Chance, dass die finanzierte Bank das Auto rauskauft und sich die Differenz von der Versicherung des Schädigers holt.
Zu meinen Fragen:
- Wie soll ich nun am klügsten Vorgehen, damit ich diesen Vorfall nutzen kann um das Auto "loszuwerden" ?
- Muss ich die Audi Bank und meine Versicherung informieren ?
- Was passiert, sollte ich das Auto nicht "loswerden" bei Rückgabe in 2026 bzgl. der Wertminderung durch den Unfall?
Danke vorab für alle Ratschläge.
Grüße
13 Antworten
Wirtschaftlicher Totalschaden = Reparaturkosten höher als Marktwert ohne Schaden. Das scheint mir hier bei weitem nicht der Fall zu sein.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
"Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt nach Definition und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an einem Fahrzeug vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungsaufwand (= Kosten für ein gleichwertiges Kfz am Gebrauchtwagenmarkt abzüglich Restwert) sind".
Ist das hier nicht der Fall?
Gleichwertiges KFZ ca.50k
Restwert 56 K
Reparatur 20-25k ?
Wenn ich dich richtig verstehe hat die Werkstatt (Audi?) den Schaden verursacht, oder?
In dem Fall würde ich zum Anwalt gehen. Der soll sich kümmern das keine Kosten bei dir hängenbleiben und du aus dem Vertrag rauskommst.
Der Restwert ist nicht 56t€, sondern der Wert den das beschädigte KFZ hat.
Beispeil 1: Wiederbeschaffungswert (WBW) 50t€; Unfallschaden 25t€; Restwert 20t€: 50-25-20= 5t€ (also kein wirtschaftlicher Totalschaden)
Beispiel 2: WBW 50t€ - Schaden 25t€ - RW 26t€ = wirtschaftlicher Totalschaden
Alle diese Werte ermittelt der Gutachter, also erst einmal das Gutachten abwarten.
Ähnliche Themen
Es war keine Audi-Niederlassung sondern eine freie Werkstatt. Wie gesagt, mein Hauptanliegen ist es, aus der Finanzierung rauszukommen und das Fahrzeug zurückzugeben.
Der Schaden wurde von der Werkstatt verursacht, ja.
Ob Du den Unfallschaden der Bank (Audi-Bank?) melden musst, sagt Dir Dein Vertrag.
Bei einem Leasingfahrzeug wärst Du verpflichtet, den Schaden dem Leasinggeber mitzuteilen.
Ich hoffe für dich, dass der Schaden über die HHG Police (in Obhutnahme von Kundenfahrzeugen) der Werkstatt abgewickelt wird und nicht über deine KFZ-Versicherung. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit dem Fall betrauen. Ob es ein Totalschaden ist, hängt vom Gutachten ab. Das haben meine Vorredner ja bereits geschildert.
Ob Du aus der Finanzierung raus kommst, liegt am Finanzierungsvertrag. Am besten bei der Bank abklären. Mein letztes Auto hatte ich finanziert über 4 Jahre, dann aber den Rest nach 2 oder 3 Jahren abgelöst. Manche Banken verlangen einen kleinen Obulus, manche nicht.
Wenn das ein Leasingvertrag ist, solltest du den Unfall auf keinen Fall verschweigen. In dem Fall hätte ich auch prompt die nächste Frage. Soweit ich Leasing kenne, werden Service und Reparaturen beim Hersteller, in dem Fall bei Audi vorgeschrieben. allerdings habe ich nie Leasing gehabt.
Du schreibst, der Unfall ist in einer freien Werkstatt passiert. Wer setzt da instand? Wenn nicht beim Audipartner, könntest du bei Rückgabe in Erklärungsnot kommen. Das spielt auch eine Rolle bei der Schadenshöhe.
Alles in allem würde ich die Unterstützung eines Anwaltes wählen.
me3
@me3: wie der TE schreibt: 3-Wege-Finanzierung; kein Leasing:
Die „Drei-Wege-Finanzierung“, auch Vario-Finanzierung genannt, ist eine spezielle Form der Ballonfinanzierung.
Dabei finanzierst Du Dein Auto auf Kredit und zahlst zunächst nur niedrige Raten. Am Ende der Kreditlaufzeit musst Du aber eine hohe Schlussrate zahlen.
Am Schluss stehen Dir drei Wege offen: Du zahlst die Rate mit Deinem eigenen Geld, Du nimmst dafür einen Kredit auf oder Du gibst das Auto an den Händler zurück.
Meist sind diese Finanzierungen teurer als normale Autokredite. (Quelle: www.finanztip.de)
Zurück geben setzt voraus, dass der Wagen den ursprünglich berechneten Restwert tatsächlich hat (siehe E-Autos). Ansonsten ist das Auto futsch, und du hast den A.... voller Schulden, da Du die Differenz noch zahlen musst. Finger weg von solchen Lockangeboten!
Für mich ist das eine Blender-Versicherung. Mit hohem Risiko kann man dem Nachbarn zeigen, was man sich (nicht) leisten kann. Ferner würde ich VOR Abschluss eines Vertrags die wesentlichen Vertragsbestandteile lesen wie zB das Recht (oder nicht-Recht) auf Sondertilgung und vorzeitige Ablösung. Dieses ganze Finanzieren und die vielen monatlichen Bindungen (Netflix, Amazon Prime, Fitnesscenter, etc., etc.) können zur finanziellen Todesfalle werden, wenn es mal nicht mehr so läuft wie ursprünglich (siehe TE).
Oh, das habe ich überlesen. O.K. Aber eigentlich bedarf das auch hier eine Information an die finanzierende Bank. Der gehört ja schließlich das Auto. Einzig die Pflicht zum Audipartner wird nicht bestehen.
Für den Restwert bzw. Weiterverkauf ist es meiner Meinung nach trotzdem ein Unterschied, ob bei Audi oder in einer freien Werkstatt repariert. Audi muss, die Freie kann die Werksvorgaben einhalten.
Ballonfinanzierung oder Leasing ist nicht für mich. Für diese Zahlungsarten wäre mir das Risiko zu hoch. Die Hersteller sehen das anders. Hauptsache die haben wieder ein Auto verkauft.
me3
Zitat:
@me3 schrieb am 19. September 2024 um 20:06:03 Uhr:
Der gehört ja schließlich das Auto.
Das ist falsch. Ggf hat die Bank den Brief und damit ein 'Pfandtecht'. Sie ist aber nicht Eigentümer - im Gegensatz zum Leasing (= Vermietung)
Es stimmt schon, das die Bank nicht Eigentümer ist. Sie hat das Geld für den Kauf geliehen. Da steht der Wert des Autos dahinter. Wird dieser Wert gemindert, kann die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen. Sie sitzt im Falle eines Falles immer auf der besseren Seite.
Da unsere Diskussion aber nicht um die Sache des TE geht, sollten wir das lassen, ehe ein Mod hier ein Schloß davorhängt. Manche sind leider so.
me3