Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?
moin moin...
heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...
vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...
heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)
diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)
aber was bleibt einem noch anderes über?
abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......Zitat:
Original geschrieben von Database
dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....
sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.
264 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Auf die Mietgemeinschaft? Nanu hat hier wer wieder Sippenhaft eingeführt die gab's doch nur bis 1945 😁
da hier der besitzer des parkplatzes die reinigungskosten aufgebrummt bekommt, wird er diese wohl sofern der eigentlich verursacher nicht ausfindig gemacht werden, bei der nächsten mieterhöhung bzw. nebenkostenabrechnung den mietern in rechnung stellen......
und wie begründet er die Mieterhöhung - auch das muss er als Vermieter tun :-) In Zeiten in denen sicherlich 3/4 aller Mieter im Mietverein sind und alle NK Abrechnungen und sonstige Erhöhungen juristisch prüfen lassen hat er da als Vermieter kaum Erfolg - schliesslich engt das Mietrecht den Vermieter stark ein.
Ihm bleibt da eher nur die Möglichkeit den Aufwand steuermindernd geltend zu machen.
das reinigen des parklplatzes zählt zu den betriebskosten...und die kann der vermieter nunmal auf die mieter umlegen.....
Ne eben nicht - nur das gewöhnliche Reinigen zählt dazu nicht eine Extrareinigung, die ist weder auf den Parkplatzmieter noch auf alle umlegbar.
Welche Kosten zu den Betriebskosten zählen ist gesetzlich ganz klar und eindeutig geregelt - da kann nichts dazu genommen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Dazu zählt im Normalfall die normale Reinigung und Pflege - eine extra notwendige nicht - denn einmalige und aussergewöhnliche Kosten wie hier vorliegt dürfen NIE in die Betriebskosten einfliessen - selbst wenn das 5 x im Jahr vorkommt sind das keine regelmässigen Kosten.
Da bleibt dem Vermieter die Kosten vom Verursacher - wenn bekannt - zu holen, oder halt die Steuer.
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So wirklich weitergekommen sind wir mit dem thema aber nicht.
Ich fasse dennoch mal zusammen:
A) Es ist eine mehr oder weniger kleine gemeinschaft die zugang hat und auf die idee kommen koennte falsch zu parken. In dem fall hilft die persoenliche ansprache. Die vermitteln das dann am besten selbst an ihre freunde und besucher damit da nichts schiefgeht. Also zettel ans auto machen, foto vielleicht noch.
B) An belebten plaetzen, an denen so einen persoenliche ansprache nicht hilft, weil zwar immer jemand aber ebend auch immer wer anders falsch parkt. In dem fall hilft am besten wohl eine schranke, ein pfahl. Wuesste auch nicht warum der vermieter da was gegen haben sollte
Die ganzen fantasien mit abschleppen und rechtschutz ueber kampfmarder bis guellekuebel sind optionen die nicht wirklich taugen.
Schliesslich weiss derjenige dem man so angeht wo dein auto steht. Auch wenns dunkel ist oder sylvester oder oder...
Wenn der schon auf ne persoenliche ansprache nicht reagiert, dann will ich nicht rausfinden wie er den eimer guelle parriert.
muss ich nicht haben
3L
Lösungen gibts ne Menge.
Das Problem ist die Praxistauglichkeit.
Ist`s immer die gleiche Klientel, unter Zeugen " verwarnen ",
im Wiederholungsfall Fotos und Zeugen und anwaltlich in Sachen
Unterlassungsverfügung beraten lassen.
Bei gleicher Klientel vielleicht auch gleicher Vermieter ?
Dann jenen wenigstens informieren über Problem und
in Lösungsfindung mit einbeziehen.
Jetzt ne Fage:
Wenn ich denjenigen zuparke, in meinem Fahrzeug aber gut lesbar
meine Handynummer und Adresse, nebst Hinweis sofort zur Stelle
sein zu können hinterlasse, sollte auch hinzugezogener Polizei nicht nach abschleppen sein !?
Mein persönlicher Tauglichkeitsfavorit ist aber ein fremdes Fahrzeug mit Motorschaden ( das da Salatöl unter der Karre ist kann ich ja nun wirklich nicht wissen ) auf meinem Parkplatz
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Wenn ich denjenigen zuparke, in meinem Fahrzeug aber gut lesbar
meine Handynummer und Adresse, nebst Hinweis sofort zur Stelle
sein zu können hinterlasse, sollte auch hinzugezogener Polizei nicht nach abschleppen sein !?
Sollte man meinen, die Nummer interessiert denen aber nicht wirklich viel - was auch völlig korrekt ist...
Interessant könnte auch sein ob das zuparkende Fahrzeug auf öffentlichem oder privatem Grund steht ?
Jetzt hab ich doch noch was :
Diese Spass-Styropor-Hundehaufen auf die Motorhaube legen.
Bei Wiederholungstätern öfter Styropor Haufen und irgendwann mal
echte Häufchen 🙂
Aktuell dazu mal eine kleine Geschichte.
Zu dem Haus in dem ich wohne, gehört eine Tiefgarage.
Diese ist mit einem Automatischen Rolltor verschlossen.
Man kann dieses entweder via Schlüssel oder Fernbedienung öffnen.
Leider "vergessen" einige Mitbewohner das Tor zu schließen.
Das Dach der Tiefgarage dient als Parkplatz für ein Restaurant.
Neulich hat sich ein Gast des Restaurants in die Tiefgarage gestellt.
Dort ist momentan ein Parkplatz frei, da die Wohnung die zum
Parkplatz gehört derzeit nicht vermietet ist.
Diese liegt auch genau neben der Garageneinfahrt.
Weil also ein Mitbewohner Abends das Tor nicht verschlossen hat,
ist diese Person, in die im übrigen als Bewohnergarage gekennzeichnete Garage gefahren.
Ich bin von der Spätschicht gegen 22:30 Uhr gekommen und habe das Tor geschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, das dieses Auto einem Restaurantgast gehört.
Ich dachte einer der Mitbewohner hat Besuch und das Auto gehört den Besuchern.
Plötzlich klingelt es Nachts um 1 Uhr an der Tür, da ich so spät eh nicht öffne und es auch nur
1 mal geklingelt hat, habe ich mir nichts dabei gedacht.
2 Tage später treffe ich den Hausmeister und komme mit ihm ins Gespärch und er erzählt mir
das eben dieser Wagenbesitzer nachts überall geklingelt hat um wieder aus der Garage
raus zu kommen.....
Natürlich hat nachts keiner mehr die Tür aufgemacht und er musste mit dem Taxi nach Hause.
Der Kerl wollte tatsächlich von der Eigentümergemeinschaft die Taxikosten erstattet haben!!!
Sachen gibts....
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Der Kerl wollte tatsächlich von der Eigentümergemeinschaft die Taxikosten erstattet haben!!!
😁 Was soll man zu solchen Idioten noch sagen?
Das Problem mit dem Tor kenne ich ebenfalls aber zum Glück hat sich das endlich erledigt und wir brauchen keine Tiefgarage mehr. Bei uns wäre das mit dem wachklingeln im Sande verlaufen, da wir nur einen Stellplatz engemietet hatten und 200 Meter entfernt wohnen 😁
Ich hole das Thema mal aus der Versenkung da bei mir aktuell :=((((
Folgende Situation: Mein Privatparkplatz ist in einem Hinterhof in der Innenstadt. Einfahrt durch Lücke in der Grenzmauer (ca. 2,50m hoch) von einer Hauptstrasse aus. Dadurch keine Schranke oder ähnliches möglich da warten bis Schranke offen auf der Hauptstrasse unmöglich. Die Einfahrt durch das Loch in der Mauer als auch die Parkplätze im Innenhof sind ganz klar als Privatparkplätze ausgeschildert.
Mein Parkplatz wird immer wieder von anderen netten Menschen einfach genutzt. Und ich gehe davon aus, dass diese das vorsätzlich machen da niemand einfach so durch ne Lücke in einer Mauer in einen Innenhof fährt und versehentlich parkt. Deshalb vermute ich auch, dass es sich wohl um Besucher der Nachbarschaft handeln dürfte (Es sind aber selten die gleichen Fahrzeuge). Und die machen das alle mit dem Wissen einem anderen den Parkplatz wegzunehme und sparen sich noch die paar Kröten für Tiefgarage (TG Plätze gibt es hier wirklich genug).
Ich hab von dem dauernden Ärger jedenfalls die Schnauze gestrichen voll und echt nen dicken Hals. Kein Parkplatz mehr bedeutet in der Regel mein Auto in der Tiefgarage zu parken und die Gebühren zu bezahlen.
Rechtlich gesehen könnte ich abschleppen lassen. Geht aber nicht da durch das Loch in der Mauer kein Abschleppwagen passt und auch der Innenhof viel zu klein ist.
Ich hab mich nun eingelesen und es scheint die Möglichkeit zu geben über einen Anwalt dem netten Zeitgenossen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung + Abmahnung zustellen zu lassen. Die ganzen Kosten hat er/sie dann zu tragen. Meine Intention ist dass sich rumspricht dass mit mir nicht mehr gut Kirschen zu essen ist…. Hat von euch schon jemand Erfahrungen mit diesem Vorgehen über Anwälte? Andere Tipps?
Ist deine Parktasche auch mit deinem Kennzeichen ausgeschildert, also reserviert für soundso?
Und würde die Möglichkeit bestehen denjenigen Falschparker einfach zuzuparken ohne dabei die anderen Parkgäste zu blockieren?
Ist ganz klar mit Schild "Privatgrund- Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" gekennzeichnet. Die Einfahrt mit einem Schild als auch im Innenhof mehrere Schilder. Eines hängt genau auf Höhe meines Parkplatzes.
Zuparken ist keine gute Idee. Das kann ziemliches Eigentor werden. Ist Nötigung + Schadensersatz wenn er/sie nicht mehr fahren kann.
Da Dein Parkplatz ausgeschildert ist, würde ich als Exempel den nächsten Falschparker abschleppen lassen und die Kosten nebst Abmahnung (Verbotene Eigenmacht; 858 BGB) von einem Anwalt eintreiben lassen. Hat bei uns funktioniert. So etwas spricht sich auch schnell in der Nachbraschaft rum und schreckt andere potentielle Falschparker ab.