Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?
moin moin...
heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...
vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...
heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)
diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)
aber was bleibt einem noch anderes über?
abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......Zitat:
Original geschrieben von Database
dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....
sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.
264 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von WACK_DONALDS
Rechtlich sicher nicht korrekt, aber ich würd zu gern mal das Gesicht des Falschparkers sehen wenn man sich nen Rangierwagenheber schnappt und das Auto ne Straße weiter irgendwo wieder abstellt oder die Karre einfach mal auf Böcke stellt oder so 😁
Die Karre umparken darfst du , du solltest jedoch keinen Kratzer oder anderen Schaden rein machen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was willst du uns jetzt damit sagen?Zitat:
Original geschrieben von Don.Gonzo
Vielleicht wäre das die Lösung gegen Falschparker auf privaten Parkplätzen
das ist nichts anderes als das was seit seite 1 zu lesen ist...DU hast einen falschparker auf DEINEM parkplatz, DU beauftragst ein abschleppunternehmen und DU bist somit vertragspartner, DU bekommst die rechnung vom abschleppunternehmen und DU musst sehen, wie du an dein geld kommst...
Ich habe das Ganze so verstanden, dass der Parkplatzbesitzer die Angelegenheit an den Abschlepper vertraglich abtritt. Also in keinem Fall Kosten auf den Parkplatzbesitzer zukommen, wenn der Abgeschleppte nicht an den Abschlepper zahlen will.
Wie "wasserdicht" die Abtretungs-Verträge im einzelnen aussehen, und vor allen Dingen wie Gerichte in diesen Fällen schon entschieden haben, würde mich interessieren.
Hier noch ein anderer Link in dieser Sache zum Thema "Augsburger Parkplatzkrieg":
http://www.br-online.de/.../...hparken-abschleppen-ID1236189997355.xml
Zitat daraus:
Zitat:
Parkwächter und Inkasso-Unternehmen
Doch viele der privaten Parküberwacher lassen sich darauf nicht ein - und kommen damit durch. Besonders problematisch ist dabei, dass sie nicht nur den Auftrag zur Parküberwachung vom Eigentümer übertragen bekommen haben, sondern von ihm zugleich auch als Inkasso-Firma damit beauftragt, die Gebühren zu kassieren. Durch die Übertragung dieser Rechte haben sie die Möglichkeit, die Gebühr für das Abschleppen alleine festzulegen und langen richtig hin: Nach Angaben des ADAC kostet das Abschleppen eines Autos in München rund 120 Euro - private Parkwächter, wie die in München tätige Parkräume KG aus Oberhaching verlangen mit rund 250 Euro mehr als das Doppelte.
Naja beim Komposteimer sehe ich den Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt - es entstehen weder dauerhafte wesentliche Beschädigungen noch ist das ganze mit relevanten Kosten bei der Beseitigung verbunden, ich sehe hier nichts was eine Sachbeschädigung ausmacht.
Meist arbeiten die Firmen ja so dass sie die Autos irgendwohin umsetzen und zwar meist eine ganze Ecke weg - findet man sein Auto selber glaube ich werden keine Kosten erhoben - weil das wohl zu umständlich ist - vielleicht der Markt für günstige selbstgebaute GPS Ortung 😁
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
es entstehen weder dauerhafte wesentliche Beschädigungen noch ist das ganze mit relevanten Kosten bei der Beseitigung verbunden, ich sehe hier nichts was eine Sachbeschädigung ausmacht.
kannst gerne mal zu mir kommen, dann kipp ich dir meinen komposteimer mal aufs dach...da ist zwar das drinn was auch rein darf, aber das reicht um dir das gesamte dach zu zerkratzen beim runter-kärchern/fegen...das professionelle reinigen solcher verschmutzungen kostet überlicherweise ab 60€ aufwärts zzgl. fahrtkosten usw. womit der tatbestand der sachbeschädingung sehrwohl erfüllt ist......
und wenn der siff der überlicherweise in so ner biotonne ist, dir einmal so richtig schön in der prallen sonne in den lack eingebrannt ist hilft nurnoch eine neulackierung vom dach.....
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Das ist nun aber sehr weit hergeholt - eine normale Biotonne enthält nichts dergleichen, man kann sich ja auf faule Äpfel, Eier und sonstiges beschränken die man in einem verschlossenen Behälter bei den sommerlichen Temperauteren draussen irgendwo bereithält.
Wenn dein Lack nicht mal sowas aushält dann aber schnell die Umweltpräme nutzen - noch ist Zeit dafür 😁
Ein normaler Komposthaufen reicht nicht um die Kriterien einer Sachbeschädigung zu erfüllen - denn kleine Beschädigungen wie leichte Kratzer müssen beim Auto soweiso in Kauf genommen werden und stellen keine wesentliche Beschädigung der Sache dar. Es muss nicht völlig beschädigungsfrei abzumachen sein - kleine Beschädigungen die zurückbleiben sind nicht ausreichend.
Maximal könnte man vielleicht hier etwas wie grober Unfug oder sowas versuchen.... aber naja..... das ist sicher was von der Kategorie eingestellt und vergessen 😁
Man kölnnte sicher versuchen die Reinigungskosten zivilrechtlich einzuklagen - das hat aber mit dem Strafrecht nichts zu tun.
Jeden Kratzer den man irgenwo rein macht kann man auch bezahlen.
Nur weil Bio, Natur ist, heist es nicht das es nichts angreift.
Mit 2-3 Kumpels einen 150kg Hinkelstein hinters Auto stellen und zugucken wie er versuch den wegzutragen :-)
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
eine normale Biotonne enthält nichts dergleichen, man kann sich ja auf faule Äpfel, Eier und sonstiges beschränken die man in einem verschlossenen Behälter bei den sommerlichen Temperauteren draussen irgendwo bereithält.
eierschalen reichen um den lack zu verkratzen.....das äpfel im übrigen auch säure enthalten die dne lack angreift ist dir bekannt? ferner das in biotonnen auch gerne mal straßenkehrricht sowie geäst drinn ist?
Zitat:
Wenn dein Lack nicht mal sowas aushält dann aber schnell die Umweltpräme nutzen - noch ist Zeit dafür 😁
ob mein lack das aushält oder nicht tut hier nichts zur sache.....insbesondere die "neuen" wasserlacke haben da ihre problemchen mit....
Zitat:
denn kleine Beschädigungen wie leichte Kratzer müssen beim Auto soweiso in Kauf genommen werden und stellen keine wesentliche Beschädigung der Sache dar.
problematisch wirds allerdings, wenn diese kratzer mutwillig zugefügt werden.....dann wird der tatbestand der sachbeschädigung sehrwohl erfüllt...
aber wenn du das so rechtfertigst, wo steht denn dein auto nachts?
ich hätte hier noch massig handwaschpaste mit hohem schleifmittelanteil, die ich entsorgen müsste......wäre ja deiner meinung nach vollkommen legal dir das auto damit einzusauen....
Das kommt eben auf den Kratzer an - es gibt ja tiefe und solche die z.,B. auch Waschanlagen immer erzeugen - ich gehe natürlich bei den Kratzern davin aus dass diese nicht tief sind sondern lediglich die oberen Lackschichten betreffen.
Ein Kratzer bis auf's Blech oder die unteren Schichten ist ja eher ein Krater 😁
Das schon aber nicht jeder Kratzer ist eine Sachbeschädigung selbst wenn er absichtlich gemacht wurde.
Damit das eine Straftat wird müssen eben Kriterien erfüllt sein - dazu gehört eine WESENTLICHE und dauerhafte Beeinträchtigung.
Zumal ja die Klärung entstehen die Beschädigungen erst durch das Entfernen des Biomülls oder bereits durch das auskippen kaum geklärt werden kann - nur wenn letzteres eindeutig beweisbar wäre käme eine Sachbeschädigung überhaupt in Betracht.
Etwas anderes ist dass man Renigungskosten oder Instandsetzungskosten auf dem Zivilweg versucht zu bekommen - nur ein Zivilverfahren ist eben ein Verfahren mit meist sehr ungewissen Ausgang.
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Ich parke natürlich in der abgeschlossenen Garage 😁
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
dazu gehört eine WESENTLICHE und dauerhafte Beeinträchtigung.
von "wesentlich" kann ich nichts finden...und so ein kratzer geht von alleine nicht weg, der bleibt (zumidnest bei meinem auto) dauerhaft......
Zitat:
Ich parke natürlich in der abgeschlossenen Garage 😁
das ist kein problem...das schloss kann ich aus dem tor ausbrennen...
kannst dir ja dann ein einfaches vorhängeschloss davormachen, womit noch nichtmal eine dauerhafte beeinträchtigung der funtkion eintritt und ich somit völlig straffrei aus der sache rauswäre..... 😁
Hat kein Schloss :-) da elektrisch mit Hauszugang somit bleibt maximal ein Haufen davorzusetzen 😁
http://www.juraforum.de/lexikon/Sachbesch%C3%A4digung
Eine Sache beschädigt, wer entweder ihre Substanz nicht nur unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt.
Und was ist, wenn der Hinkelstein gerade nicht zur Hand ist?
Ich könnte mit drei Katzen aushelfen. Die drücken so einiges weg...und das dann schön in der Sonne auf dem Auto.
Einer Freundin ist neulich im Sportstudio zugeparkt worden.
Sie kam nach dem Training zurück in die Tiefgarage; dort stand jemand quer vor ihrem Auto.
Also die Polizei angerufen, die aber für private Grundstücke nicht zuständig ist.
Abhilfe: sie hat das Kennzeichen prüfen lassen und dann die Polizei im Sportstudio anrufen lassen. Diejenige wurde dann rausgerufen.
Blöder Kommentar:"Ich dachte Sie trainieren hier auch und ich war doch nur eine Stunde drinnen."
Vollkommen merkbefreit.
Lange hupen, mal gegen die Scheibe hauen (nicht zum sie zu zerstören, sondern um die Alarmanlage auszulösen, falls vorhanden und richtig eingestellt), oder sich mit dem Hammer davorstellen und prüfend gucken.
Bye
Tex
Einfach ne Flasche Salatöl unter das Auto gekippt und die Feuerwehr gerufen. Und im nu dürfte sich das Problem erledigt haben.
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Und im nu dürfte sich das Problem erledigt haben.
auch hier wieder der hinweis sich bei sowas nicht erwischen zu lassen! wenn ein löschzug ausrückt sind das schnell mal 1000€ und mehr die da zusammenkommen....und wenn das wegen einer falsche salatöl apssiert und das öl nicht nachweisbar von dem auto stammt (und das wird überprüft!) werden diese kosten halteben auf den "verursacher" bzw. die mietgemeintschaft umgelegt.....
Auf die Mietgemeinschaft? Nanu hat hier wer wieder Sippenhaft eingeführt die gab's doch nur bis 1945 😁
Warum denn dann nicht gleich auf alle Bewohner der Erde?