Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?

moin moin...

heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...

vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...

heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)

diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)

aber was bleibt einem noch anderes über?

abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Database


dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.

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Ja, logischerweise. Der Supermarkt war ja auch "privat" und keine Behörde.

Hier gibt es einen neuen Thread, der den geplagten Grundstücksbesitzern mehr Rechtssicherheit bei ihren Handlungen gibt (bitte nicht vom Thread-Titel irritieren lassen):

http://www.motor-talk.de/.../...egalisiert-kfz-diebstahl-t3705179.html

Private Schilder müssen als solche gekennzeichnet sein und haben keine rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen. Als Ausnahme kommt nur eine amtliche Anordnung in Frage.
Ich finde es außerdem fraglich, wenn Abschleppunternehmen quasi durch Verträge mit Unternehmen gleichzeitig "Besitzer und Geschädigte" sind. Das würde bei Gericht bedeuten, daß der Geschädigte gegenüber dem Schädiger quasi die Höhe der Strafe bestimmt. Sowas darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wenn ich im Halteverbot stehe, kann auch nicht Politesse A 25€ und B 50€ verlangen. Wo gibts denn sowas? Das ist wieder so ein Urteil, was an der komplett falschen Ecke ansetzt. Nicht Schädiger und Geschädigter sind problematisch, sondern die Abzock-Abschlepper und das dürften wohl > 70% sein.
Irgendwo widerstrebt es mir, daß "irgendein" Privater mal schnell Polizist spielen kann und entscheidend, wer, wann, wo abgeschleppt wird. Da gehört noch eine Staatsmacht als Zeuge dazu. Wer garantiert denn dem Schädiger, daß er wirklich zu Recht abgeschleppt wurde und nicht einfach nur abgezockt wird?

@downforze94
Hast du den verlinkten Thread mit dem BHG-Urteil schon gelesen? 😰

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Da steht nichts, das meine Fragen beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wer garantiert denn dem Schädiger, daß er wirklich zu Recht abgeschleppt wurde und nicht einfach nur abgezockt wird?

Welches Recht will denn ein Falschparker in Anspruch nehmen, wenn er auf einem Privatparkplatz verbotswidrig parkt? 😰

Wenn du mich morgen zu parkst, entleere ich auf deinem PKW 200 Paintballkugeln. Auf welches Recht willst du dich berufen?
Merkst schon selber, daß das ziehmlich unsinnig ist, oder? Man hat auch als Schädiger Rechte. Das unterscheidet Deutschland von vielen anderen Ländern.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn du mich morgen zu parkst, entleere ich auf deinem PKW 200 Paintballkugeln.

Nö, ich merke da nichts. Es geht hier ums Abschleppen und dazu braucht man das Fahrzeug nicht mit Paintballkugeln zu markieren.

Der BGH-Spruch, der in dem verlinkten Thread besprochen wird, ist hier schon richtungsweisend, um die Rechte der Grundbesitzer zu stärken.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn du mich morgen zu parkst, entleere ich auf deinem PKW 200 Paintballkugeln. Auf welches Recht willst du dich berufen?
Merkst schon selber, daß das ziehmlich unsinnig ist, oder? Man hat auch als Schädiger Rechte. Das unterscheidet Deutschland von vielen anderen Ländern.

Jetzt als Falschparker,nicht mehr !😉

Und das du vom Schlepper,Zwecks Abzockens an den Haken genommen wirst, glaube ich kaum !

Die Fahrer wissen auch, was richtig oder falsch ist.

Jemand der Ordnungsgemäß parkt,wird auch nicht abgeschleppt !

Das würde schon den Ruf der Bude schädigen und Sie würden sich wohl selbst Strafbar machen .

mfg trixi1262

In Sachen Abzocke entgeht dem Leser des Urteils nichts mehr. Es war genau der Fall, dass ein Privatunternehmen mit der Beaufsichtigung und dem nötigenfalls Abschleppen beauftragt wurde. Es wurde vom BGH verneint, dass die Kosten der Beaufsichtigung des Parkplatzes zu zahlen wäre, es wurde verneint, dass übertriebene Kosten in Ansatz gebracht werden dürfen. Aus früheren BGH-Entscheidungen sind entsprechende Vorgaben zu entnehmen.

Es ging darum, dass auf der einen Seite der Abschlepper den Wagen nur gegen Zahlung der angemessenen Abschleppkosten (hilfsweise Hinterlegung) herausgeben braucht und der Falschparker nicht dagegen Nutzungsausfall einklagen kann (was der Anlass zur Revision zum BGH war).

Final ist somit sichergestellt, dass ein Grundstücksbesitzer die Störung seines Besitzes durch einen Falschparker abstellen darf und weder er, noch der beauftragte Abschleppunternehmer auf dem Inkassorisiko sitzen bleiben, sondern den Wagen als Pfand haben.

Die Feststellung "Privatgrundstück, hier dar nur parken, wer..." ist hinreichend definiert und darf natürlich vom Grundstücksbesitzer entsprechend markiert werden. Hierfür gibt es eindeutige Empfehlungen, was bauliche Maßnahmen und/oder Beschilderungen angeht. Als kleiner Hinweis darf ich nur anmerken, dass auf einem Privatgelände nur die Schilder des Besitzers rechtlich bindend sind und entsprechendes von keinem Organ (Bund, Land, Kreis, Gemeinde) angebracht wird oder gilt. Zum Thema Parkplatzeinfaht/Garageneinfaht s. §12 StVO.

Gruß

Stefan

(war doch länger als ich wollte)

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Und das du vom Schlepper,Zwecks Abzockens an den Haken genommen wirst, glaube ich kaum !
Die Fahrer wissen auch, was richtig oder falsch ist.
Jemand der Ordnungsgemäß parkt,wird auch nicht abgeschleppt !
Das würde schon den Ruf der Bude schädigen und Sie würden sich wohl selbst Strafbar machen .
mfg trixi1262

Wenn ich das Abschleppunternehmen selber beauftrage, dann ist denen egal ob es richtig oder falsch ist. Wenn ich keinen Fremdparker auf dem Grundstück haben will, dann setzen die die Karre um, egal ob da nun noch genügend Platz ist oder nur wenige cm.

Dazu benötige ich auch Gesetz. Fakt ist, dass die fremde Karre vom Grundstück zu verschwinden hat.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Wenn ich das Abschleppunternehmen selber beauftrage, dann ist denen egal ob es richtig oder falsch ist. Wenn ich keinen Fremdparker auf dem Grundstück haben will, dann setzen die die Karre um, egal ob da nun noch genügend Platz ist oder nur wenige cm.
Dazu benötige ich auch Gesetz. Fakt ist, dass die fremde Karre vom Grundstück zu verschwinden hat.

Ich würde schon im Rahmen der Verhältnismäßikeit handeln (Besitzstörungsklage) oder Abschleppen

Warum? Damit Frechheit siegt?

Schon interessant, mit welcher Selbstverständlichkeit manche die Nutzung des privaten Raums Anderer mit ihren Autos bagatellisieren oder gar als Recht darstellen.

Ich frage mich, was die machen würden, wenn diese Fremdparker sich im nächsten Schritt dann in ihr Bett legen und darauf pochen, dass niemand das Recht hat, sie daraus zu entfernen.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Warum? Damit Frechheit siegt?

Nein, damit DUUUUU, was zu Fragen hast !!!

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