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Freiwillige Zulassung piaggio Sfera - Was beachten?

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 19:53

Ich fahre eine Piaggio sfera die offiziell noch 50 fahren darf. Diesen möchte ich zulassen (also ein großes Nummerschild) um somit Schadefreiheitsjahre ansammeln zu können, da ich mein führerschein erst seit november 2022 habe und irgendwann davon profitieren möchte, wenn ich mir ein Auto kaufe.

Was braucht man dafür, was für kosten kommen auf ein zu und sammelt man damit zu 100 % die selben Vorteile wie bei einem Auto, da man ja dann ein großes Nummernschild hat?

Wer hat Erfahrungen?

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19 Antworten

Hey,

der 1. April dauert noch ne Weile.

Gruß

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 19:58

Das soll kein Aprilscherz sein, hast vielleicht einfach noch nichts davon gehört. Google mal "Freiwillige Zulassung eines kleinkraftrades"

Nein.

Hab echt noch nix davon gehört.

Wer unterzieht sich freiwillig dem 2 jährigen TÜV Turn mit einem zulassungsfreien Fahrzeug. Das Preisgefüge für Versicherung und Steuer wird womöglich auch die evtl Vorteile einer Versicherungslaufzeit schlucken.

Ich weis nicht, ich weis nicht.

Gruß

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 20:07

Du musst nicht zum Tüv, das ist es ja! es gibt keine Plakette und du zahlst auch keine Steuern. nach 2-3 Jahren zahlste auch nur noch 10-15 € pro Jahr für den Roller an Versicherung.

https://pommes-maen.de/freiwillige-zulassung-simson-50ccm-moped/

Hallo zusammen

Da liegt Schmuser richtig, ich hatte ja in einem anderen Beitrag mal einen Link hier eingestellt, von einem 50er Roller den ich beobachte. Der hat ein großes Kennzeichen nun fragt mich aber nicht, wie es da mit den Prozenten bei der Versicherung läuft. Hier ist nochmals der Link.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../2249588911-305-2061?...

Gruß

Rolf

Wusste ich bislang auch nicht, aber laut meiner kurzen Recherche von eben sollte es tatsächlich möglich sein

a) ein 50ccm freiwillig auf großes Nummernschild zuzulassen und

b) später die unfallfreien Versicherungsjahre auf eine PKW-Versicherung anrechnen zu lassen (lt. Verivox)

das war früher bei behördenmofas und -mopeds ganz gängig. man muss bei der zulassungsstelle mit widerstand rechnen aber es ist vollkommen legal und möglich.

https://www.youtube.com/watch?v=TCZoD2sVaqk&t=6s

Da würde ich ja ganz einfach bei der Zulassungsstelle und ggf. einer Versicherung nachfragen. Das sollte dann eine verbindliche Information sein.

Frank

Hallo zusammen

Ich würde direkt bei der Versicherung nachfragen, da man ja für die Anmeldung auch die eVB-Nummer braucht.

Gruß

Rolf

Das klingt ja interessant. Halte uns gerne mal auf dem laufenden wie das alles funktioniert.

Der PommesMän hat das sehr gut erklärt, ich würde auch auf jeden Fall Info direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle und der Versicherung einholen. Vermute allerdings, da diese freiwillige Zulassung nicht ganz so alltägliche gewünscht wird, das es da nicht sofort Antworten gibt. Also bestimmt auf eine längere Aufklärungszeit gefasst machen.

Ich hab für den Roller meiner Tochter auch mal bei der huk coburg angefragt was das kostet den statt mit einem Versicherungskennzeichen mit einem großen zuzulassen. Ist prinzipiell möglich, kostet aber über 200€ statt 79€ für das kleine. Bei SF0 und Fahrer unter 23 Jahren wohlgemerkt.

Moin, hier steht alles wesentliche

https://www.runnersdrive.de/.../

Quelle :

Fahrschule Runnersdrive

Inh. Oliver Strohschein

Gaustadter Hauptstr. 133, 96049 Bamberg

@chris81k du solltest aber bedenken das auch wenn am Anfang teuer der Schadenfreiheitsrabatt noch in der Zeit sinkt wo Moped gefahren wird. Also ab 18 Und dann mit Auto fährt deine Tochter bereits billiger.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 5. Februar 2023 um 21:04:33 Uhr:

Wer unterzieht sich freiwillig dem 2 jährigen TÜV Turn mit einem zulassungsfreien Fahrzeug. Das Preisgefüge für Versicherung und Steuer wird womöglich auch die evtl Vorteile einer Versicherungslaufzeit schlucken.

Ich weis nicht, ich weis nicht.

Wenn man nichts weiß, dann einfach mal die üblichen geringschätzigen Beiträge ("1. April") zurückhalten.

Man muss bei einem nicht zulassungspflichtigen Roller, den man freiwillig zulässt (§ 3 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung) weder eine turnusmäßige HU durchführen noch Steuern bezahlen. Das Internet ist voll von Informationen, auch manche Zulassungsstellen stellen Informationen online bereit (inwieweit sie bei der ersten Zulassung ein Gutachten eines allgemein anerkannten Sachverständigen verlangen, ist uneinheitlich). Am besten zuvor dort erkundigen.

Die freiwillige Zulassung kostet anfangs etwas mehr, rechnet sich aber später schon im ersten halben Jahr, wenn man auf den Vertrag mit SFR ein Auto zulässt. Das lohnt vor allem, wenn man SF-Rabatte für die Autos der Kinder erwerben will. Allerdings gewähren manche Versicherer den SFR auch, wenn auf ein/en Kleinkraftrad/-roller mit Versicherungskennzeichen ein Auto folgt.

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