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Freispruch für Raser oder nur TV Erfindung ?

Themenstarteram 17. Februar 2013 um 16:17

Ich habe gerade Auto Mobil auf Vox gesehen und musst doch sehr schmunzeln das man einen 5er BMW nicht von mehrern Hundert metern von Tempo 30 auf Tempo 91 beschleunigen kann. Sollte das vor Gericht als Beweis gelten oder war es nur eine frei erfundene TV Geschichte?

 

 

Hier mal die Sendung

http://www.vox.de/.../radarfalleninspektor.html

 

Beste Antwort im Thema

Mit der Verlinkung zur Sendung kann ich (bzw. mein Notebook) derzeit nicht viel anfangen, somit fehlen entsprechende Infos.

Prinzipiell kann man aber sagen, dass es sich (ab entsprechender Strafandrohung) immer lohnt, einen versierten(!) Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Es gibt, übrigens gerade bei Messungen durch kommunale Hilfsarbeiter, genügend Fehlerquellen, die man als Laie halt (allein mangels Akteneinsicht) nie gewahr wird.

Mein Vater hat mal, die auf einer BAB (durch eine ökosozialistische Landesregierung) unnötigerweise vorgegeben zHg schlicht verdoppelt und ist am Ende straffrei ausgegangen (die Büttel hatten halt juristisch verwertbare Fehler gemacht...;) Somit hat er 3 Monaten Fahrverbot, einen 3-stelligem Eurobetrag und ein paar Bonuspunkte in Flensburg vermieden.:)

Klappt gewiss nicht immer, aber "Versuch macht kluch";)

Allerdings sollte man schon bezüglich solcher Reportagen im TV durchaus kritisch sein, da wird zuviel irrealer (gescripteter) Mist als Realität verkauft...

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Zitat:

Original geschrieben von gershX

gucks halt selber nochmal.

da fuhren 2 radler, davor war noch ein anderer wagen, erst als der seinen überholvorgang beendet hatte konnte der freak im 5er gas geben, da waren keine "mehrere hundert meter" mehr übrig zum messpunkt.

das zusammen mit den fehlern in der messvorbereitung kann einen richter schon dazu bringen das verfahren einzustellen.

hätte vox dem typ nicht zweehennzwanzsch angedichtet, hätte ichs einfach so geglaubt.

aber warum soll der fall nicht grundsätzlich so abgelaufen sein?

a) er fährt keinen fiat panda

b) ob ich jetzt eine werbetafel die halt mal weg ist oder den masten anvisiere....wo is der unterschied?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

b) ob ich jetzt eine werbetafel die halt mal weg ist oder den masten anvisiere....wo is der unterschied?

Juristisches Kümmelspalten.

Aber ob dieser Fall real ist ist eh zweifelhaft. Die haben schon öfters mehr als unrealistische Urteile gebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Nachtrag: Der Punktesammler hatte nach eigener Aussage schon "zweeundzwansch Punkte" gesammelt

Dem gegegnüber steht die Rechtsgrundlage das ab 18 ( achtzähn) Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird, gehen wir mal davon aus das die 91 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft schon mit eingbezogen sind, so hätte er vorher schon die magische 18 Punkte Grenze erreicht und ihm wäre die Fahrerlaubnis entzogen worden.

 

Alles nur  eine reine VOX Erfindung ???

§ 4  StVG Punktsystem

3. Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Das ist gar nicht so selten, dass Leute mit mehr als 20 Punkten noch fahren dürfen.

Und das geht so:

Bei 14 Punkten musst Du ja eine Mahnung bekommen und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

Du hast aber erst 13. Nun lässt Du es richtig krachen auf der Straße und kassierst für div. Delikte 2x 7 Punkte für eine Straftat im Straßenverkehr (kannst jetzt sogar mal selbst aussuchen) - es können auch gern noch mehrere Tatbestände mit entsprechend weniger Punkten ausgewählt werden - das ist hierbei egal. Wichtig ist nur: Alle diese Taten müssen begangen werden, bevor DU die Verwarnung und das Aufbauseminar bekommst.

Da Du das geschafft hast, hast Du zwar rein rechnerisch 27 Punkte erreicht, wirst aber behandelt, wie jemand, der 17 Punkte hat, weil Du ja nicht ermahnt wurdest und das Aufbauseminar mangels Einladung nicht absolvieren konntest.

Die Lücke sollte eigentlich verhindern, dass Du in die Breduille kommst, weil die Behörde geschlafen hat, geht aber bei "Intensivtätern" nach hinten los.

Übrigens: Punkte kann man ganz locker mehr als 10 Jahre rumschleppen, auch ohne Alk. und Drogen. Wenn Du ein Aufbauseminar nicht rechtzeitig absolvierst - trotz Einladung - darfst Du den Lappen erstmal abgeben und bekommst ihn wiedererteilt anch dem Seminar, ... aber (!) die Verjährungsfrist für die Altpunkte verlängert sich auf 10 Jahre ab Wiedererteilung.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Juristisches Kümmelspalten.

ja....leider. das is die selbe lachplatte wie man eine anleitung im originalen mitführen muss. eine kopie reicht net.

Irgendwie verstehe ich das ganze nicht,

aber ist nicht üblicherweise bei 18 Punkten der Lappen weg?

Wieso hat der Typ seinen FS noch???

Irgendwas ist doch oberfaul bei dem Filmchen, bzw. der Angelegenheit. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Irgendwie verstehe ich das ganze nicht,

aber ist nicht üblicherweise bei 18 Punkten der Lappen weg?

Wieso hat der Typ seinen FS noch???

Irgendwas ist doch oberfaul bei dem Filmchen, bzw. der Angelegenheit. 

Lies doch einfach mal den vorletzten Post, vor deinem.

am 18. Februar 2013 um 3:24

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Klappt gewiss nicht immer, aber "Versuch macht kluch";)

Man sollte aber auch bedenken, daß eine juristische Auseinandersetzung recht kostspielig werden kann. Deshalb lohnt es sich bei reinen Geldstrafen nicht den Rechtsweg einzuschlagen, hier ist ein generöser Griff in die Portokasse zielführend. Nur wenn die Bonuspunkte drohen oder gar ein Fahrverbot zur Debatte steht, dann sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Man soll sich einfach an die Verkehrsregeln halten, denn dann gibt es auch keinen Grund, einen Anwalt zu bemühen.

Für genau solche Kandidaten wäre es evtl. besser, weder vor Gericht, noch vor irgendwelchen Fernsehsendungen irgendwelche Aussagen zum Tatbestand zu machen.

Mit solchen Leuten sollte man keinerlei Mitleid als Richter (von wegen Existenzverlust) haben. Hier wäre sogar ein Urteil auf "vorsätzliches Verhalten" angebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

b) ob ich jetzt eine werbetafel die halt mal weg ist oder den masten anvisiere....wo is der unterschied?

Juristisches Kümmelspalten.

....

Überhaupt nicht. Ein Mast ist kein taugliches Ziel für eine Nullmessung.

Was ich mich mal gerade frage: Darf der Anwalt "zum Zwecke der Überprüfung" selbst Verkehrsverstöße begehen?

Der ist doch sicherlich auch da schneller als 50 gefahren (wenngleich keine 91 ...) ... ich wär dafür, dem Anwalt (bzw. dem eigentlichen Täter, denn der ist ja in dem Beitrag gefahren) auch mal an den Karren zu fahren.

Ich würd auf der Strecke sogar mit ´nem Trabbi auf 90 kommen ...

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Was ich mich mal gerade frage: Darf der Anwalt "zum Zwecke der Überprüfung" selbst Verkehrsverstöße begehen?

Der ist doch sicherlich auch da schneller als 50 gefahren (wenngleich keine 91 ...) ... ich wär dafür, dem Anwalt (bzw. dem eigentlichen Täter, denn der ist ja in dem Beitrag gefahren) auch mal an den Karren zu fahren.

Ich würd auf der Strecke sogar mit ´nem Trabbi auf 90 kommen ...

Selbst wenn das Auto des Mandanten hier auf 91 Km/h käme würde man das nie zur Beweisaufnahme machen... man würde sich ja an's eigene Bein pinkeln.

Aber das wäre mal ein Ansatz:

Den Anwalt gleich mit ins Boot nehmen und dem Mandanten wegen erneuter Wiederholungstat entgültig die Pappe entziehen.

Fertig aus !

am 18. Februar 2013 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Im TV geht alles.

Den notorischen Raser würde ich mal ein Jahr zu Fuß gehen lassen. 

nur dürfte es seit dem doch sehr ausführlichen bundesverfasungsgerichtsurteil zum wahlrecht in der brd am 25.07.2012 nicht immer so einfach sein, jemanden überhaupt irgendwie zu bestrafen. "würd' ich mal ein jahr zu fuss gehen lassen". anstatt "würde ich mal dafür sorgen, dass keine schikanierungslimits und künstliche rote wellen verursacht werden".

widerlich.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Juristisches Kümmelspalten.

....

Überhaupt nicht. Ein Mast ist kein taugliches Ziel für eine Nullmessung.

nicht falsch verstehen, ernsthafte frage ;)

und WARUM net? weil die werbung "flackern" könnte?

Themenstarteram 18. Februar 2013 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Selbst wenn das Auto des Mandanten hier auf 91 Km/h käme würde man das nie zur Beweisaufnahme machen... man würde sich ja an's eigene Bein pinkeln.

Aber das wäre mal ein Ansatz:

Den Anwalt gleich mit ins Boot nehmen und dem Mandanten wegen erneuter Wiederholungstat entgültig die Pappe entziehen.

Fertig aus !

Strafanzeige stellen und den Anwalt als Zeugen benennen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Juristisches Kümmelspalten.

....

Überhaupt nicht. Ein Mast ist kein taugliches Ziel für eine Nullmessung.

Warum nicht? Erwischt er den Mast korrekt hat er eine Entfernungsangabe, wenn nicht sieht er blos Striche.

Nach Infos aus anderen Foren ist es egal mit was man den Test macht, entweder man bekommt sein Ergebnis oder nicht und wenn eine Ergebnis im Display angezeigt wird passt der Test.

Sicher gibt es Optimaleres, aber etwas Besseres muß erst mal vorhanden sein.

Aber wie auch immer, solche Typen erwischt es in der Regel trotzdem und dann laufen sie sicher längere Zeit. Denn was will man dem Psychologen auf die Frage antworten warum man sein Verhalten nicht spätestens Da änderte als man nur mit viel Dusel am Führerscheinentzug vorbeischlitterte?

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