Freischaltungen

Audi A4 B7/8E

Hi zusammen,

in ein paar Wochen kommt unser A4 avant 1.8T.

Welche sinnvollen Einstellungen kann der Freundliche denn noch im System vornehmen?

Wichtig wäre u.A. eine automatische Verriegelung der Türen bei mehr als ein paar km/h. Oder ist das Serie?

Das Thema Audi ist für mich recht neu, von daher (und weil mich die Suche nicht wirklich weit gebracht hat) bitte ich um Hilfe.

Danke

Gruß,
Carsten

21 Antworten

Da bisher noch keine Aussage von einem Versicherer vorliegt, würde es dir, da du die Frage aufgeworfen hast, etwas ausmachen da mal nachzuhaken?

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Da bisher noch keine Aussage von einem Versicherer vorliegt, würde es dir, da du die Frage aufgeworfen hast, etwas ausmachen da mal nachzuhaken?

Werde ich machen. Jetzt gerade war mein Versicherungsmensch nicht am Platz.

Aber mich interessierte bei den Freischaltungen eher die autom. Verriegelung. Der Gurtpiepser wird bei unserem A4, wie auch beim E, aktiviert bleiben.

Wenn ich meinen Versicherungsmenschen erreiche, poste ich die Antwort.

Gruß,
Carsten

Bin gelernter Versicherungskaufmann und habe eine Zeit in der Schadenabteilung verbracht. Sowas ist absolut unrelevant. Auch beim Unfall. Also kein Grund in die Hose zu machen wegen sowas! Das man bei solchen Kleinigkeiten immer gleich Panik schieben muss, und alles übertreiben (z.B. Versicherungschutz verlieren...) muss, verstehe ich nicht!?!
Also einfach aktivieren oder deaktivieren lassen - fertig!

Danke. 😁

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Hallo

Nochmal zurück zum Freischalten für Navi und Radio.
In den nächsten Wochen bekommen ich meinen A4, und zwar mit NAVI + (ohne CD Wechsler und TV), mit Bluetooth Handyvorbereitung, Sprachbedienung für das Handy und mit Multifunktionslenkrad (das mit den Rädchen und Tasten zum Bedienen des Radios und des Handys).
Genügt das zum Freischalten der Sprachbedienung für Navi und Radio.

Wenn ja, was kann so eine Freischaltung kosten?
Wenn man die beim Neuwagen mitbestellt kostet das um die 500€.
Verliert man den Garantieanspruch bei nachträglichem Freischalten? Insbesondere dann wenn man die Freischaltung nicht von einer Audi Werkstatt machen läßt.

Wenn keine Freischaltung möglich ist, dann eben nicht. Werd´s auch so überleben.

Gruß Emil

Zitat:
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Original geschrieben von regulateur
...oder das gebimmel beim nicht anschnallen abstellen lassen (darfst du aber nicht).
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Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Das ist so nicht richtig, es gibt keinerlei rechtliche Einwände die das deaktivieren der Gurtwarnung verhindern würden. Seitens der Händler gibt es zwar hin und wieder bedenken, aber einen realen Hintergrund dazu gibt es nicht. Entsprechende Aussagen vom TÜV liegen vor. 😉

da hast du recht. ich habe mich schlecht ausgedrückt. die audihändler tuen sich damit schwer.

zu den anderen anmerkungen zur versicherung nur soviel, das ist egal und schränkt weder versicherungsschutz noch -leistung ein.

@emil007 geht nicht so einfach (sonst würde die sprachbedienung auch keiner bestellen 😉)

aber scroll mal nach unten habe ich gerade in einem anderen thread verlinkt.

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