Freischaltungen

Audi A4 B7/8E

Hi zusammen,

in ein paar Wochen kommt unser A4 avant 1.8T.

Welche sinnvollen Einstellungen kann der Freundliche denn noch im System vornehmen?

Wichtig wäre u.A. eine automatische Verriegelung der Türen bei mehr als ein paar km/h. Oder ist das Serie?

Das Thema Audi ist für mich recht neu, von daher (und weil mich die Suche nicht wirklich weit gebracht hat) bitte ich um Hilfe.

Danke

Gruß,
Carsten

21 Antworten

Schau mal hier

da findest du sämtliche Freischaltungen die man vornehmen kann!

Zitat:

Original geschrieben von JJ_Rafael


Schau mal hier

da findest du sämtliche Freischaltungen die man vornehmen kann!

Uff, eine Menge zu lesen. Aber lesen bildet.

Vielen Dank!!!!

Gruß,
Carsten

Zitat:

Welche sinnvollen Einstellungen kann der Freundliche denn noch im System vornehmen?

Du hast danach gefragt 😁

Und es ist von Vorteil wenn man sich auch ein bischen auskennt.

Hallo
Soll das heißen, Ich kann die Sprachbedienung für NAVI und RADIO nachträglich freischalten lassen. Fürs Handy hab ich die Sprachbedienung dabei.

Gruß Emil

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Wenn die entsprechende Hardware (z.B. Steuergeräte) vorhanden sind ja, sonst nicht!

der link ist schön und gut und hilft auch bei entsprechenden problemen weiter, nur dem fragesteller nicht!

es gibt so gut wie nichts zum freischalten.

du kannst zum beispiel die automatische verriegelung rausnehmen oder das gebimmel beim nicht anschnallen abstellen lassen (darfst du aber nicht).

ansonsten brauchst du die entsprechend verbaute hardware.

@regulateur

wieso darf ich das nicht ???

da du schrieibst, dass euer Avant demnächst kommt, gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen neuen B7 handelt. Dort ist die Auto-Log Funktion (Verriegeln der Türen( aktiviert. Kann dir der 🙂 jedoch ruckzuck deaktivieren lassen....und dat is erlaubt 😉

Zitat:

Original geschrieben von regulateur


...oder das gebimmel beim nicht anschnallen abstellen lassen (darfst du aber nicht).

Das ist so nicht richtig, es gibt keinerlei rechtliche Einwände die das deaktivieren der Gurtwarnung verhindern würden. Seitens der Händler gibt es zwar hin und wieder bedenken, aber einen realen Hintergrund dazu gibt es nicht. Entsprechende Aussagen vom TÜV liegen vor. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Das ist so nicht richtig, es gibt keinerlei rechtliche Einwände die das deaktivieren der Gurtwarnung verhindern würden. Seitens der Händler gibt es zwar hin und wieder bedenken, aber einen realen Hintergrund dazu gibt es nicht. Entsprechende Aussagen vom TÜV liegen vor. 😉

Soweit ich weiß, kann der Versicherer aber Rabatz machen. Da das Auto und dessen Sicherheitseinrichtungen bewertet wurden und dadurch die Versicherungsklasse ermittelt werden, wäre das eine Veränderung, die eine Neubewertung nötig machen können. Wie es jetzt tatsächlich im Versicherungsrecht aussieht, kann ich aber auch nicht mit amtlicher Sicherheit sagen.

Gruß,
Carsten

Die Gurtwarnung zählt laut Aussage TÜV nicht zu diesen Sicherheitseinrichtungen.

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Die Gurtwarnung zählt laut Aussage TÜV nicht zu diesen Sicherheitseinrichtungen.

Auf die TÜV-Aussage würde ich mich im Versicherungsrecht nicht verlassen. Wenn etwas passiert, zahlt der Versicherer und nicht der TÜV.

Gruß,
Carsten

Zitat:

Original geschrieben von cbhagen


Auf die TÜV-Aussage würde ich mich im Versicherungsrecht nicht verlassen. Wenn etwas passiert, zahlt der Versicherer und nicht der TÜV.

Korrekt, aber geh mal so ran. Kann ein Versicherer mit 100%iger Sicherheit sagen, das die Gurtwarnung zu Versicherungsbeginn vorhanden war oder nicht? Unmöglich, schon allein die Unterschiedlichen Werkeinstellungen zwischen den Modelljahren und bei EU-Wagen machen dies unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


Korrekt, aber geh mal so ran. Kann ein Versicherer mit 100%iger Sicherheit sagen, das die Gurtwarnung zu Versicherungsbeginn vorhanden war oder nicht? Unmöglich, schon allein die Unterschiedlichen Werkeinstellungen zwischen den Modelljahren und bei EU-Wagen machen dies unmöglich.

Der Versicherer kann aber, übers Werk, den Nachweis erbringen, wie das Auto ausgeliefert wurde. Und nach dem Unfall prüfen lassen, welchen Zustand das Auto dann hat.

Und wenn es um lebenslange Verrentung oder Zahlung aufgrund von Invalidität oder Tod geht, werden sie alle Hebel in Bewegung setzen.

Gruß,
Carsten

dem das Gepiepe eh egal ist, weil er sich immer anschnallt

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