Freischaltung DVDInmotion

BMW 5er F11

Moin.
Ich fahre ein 5er BMW F11 Touring.
Hab mir jetzt die Softwear DVDInmotion über Paypal gekauft.Der Link war auch ruck zuck auf meiner Email Adresse.
Hab den Link runter geladen und als Image auf DVD gebrannt.
Dann hab ich die DVD im Fahrzeug auslesen lassen und erst schmeisst das Gerät die DVD wieder raus und dann noch mal laden,dann hat Er es genommen und installiert.

DVD läuft jetzt auch,aber da ich viel Musik Videos als Avi Vormat habe,kann ich Diese nicht gucken.
Kann das Gerät jetzt nur Wob files lesen?Kann ich das irgendwie hin bekommen das ich Avi oder Mp4 gucken kann ,ohne die Datei in DVD um zu wandeln?

Hab noch gar nicht geguckt ob DVD gucken ab Tachosignal 3 km/h ab schaltet.Brauch ich da auch noch was dafür?

Vielleicht kann mir ja da Einer weiter helfen?

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Naja, bleiben wir doch bitte mal bei den rechtlichen Grundlagen. DVDinMotion ist freigeschaltet, es läuft im Stau eine DVD oder meinetwegen der Fernseher. Da wird kein Polizist einschreiten. Du gehst vielmehr von einem Schadensfall aus, also wenn etwas passiert ist. Das reine Vorhandensein reicht nicht aus. Dann müssten alle schon Punkte in Flensburg haben, weil die Autos ja schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren könnten.

Noch einmal, rechtlich gibt es kein explizites Verbot. Es gibt nur eine Herleitung aufgrund allgemeiner Grundlagen und hierfür bedarf es einen Tatbestand (meinetwegen Schlangenlinienfahren oder dergleichen). Wie gesagt, bleiben wir bitte rechtlich und kein "Hätte können sein".

CU Oliver

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Hallo!

Naja, bleiben wir doch bitte mal bei den rechtlichen Grundlagen. DVDinMotion ist freigeschaltet, es läuft im Stau eine DVD oder meinetwegen der Fernseher. Da wird kein Polizist einschreiten. Du gehst vielmehr von einem Schadensfall aus, also wenn etwas passiert ist. Das reine Vorhandensein reicht nicht aus. Dann müssten alle schon Punkte in Flensburg haben, weil die Autos ja schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren könnten.

Noch einmal, rechtlich gibt es kein explizites Verbot. Es gibt nur eine Herleitung aufgrund allgemeiner Grundlagen und hierfür bedarf es einen Tatbestand (meinetwegen Schlangenlinienfahren oder dergleichen). Wie gesagt, bleiben wir bitte rechtlich und kein "Hätte können sein".

CU Oliver

servus!

ich wünsche eine gute nachtruhe und allzeit knitterfreie fahrt.

Zitat:

@kanne66 schrieb am 27. Oktober 2015 um 23:10:17 Uhr:


...im fall der fälle.

Hast du die Frage nicht verstanden? 😕

Ich wollte KEIN fiktives

'hätte-hätte-Steuerkette'

Konstrukt, sondern ich habe dich doch explizit nach der

rechtlichen Grundlage

für deine Aussage...

Zitat:

zudem erlischt bei einem Unfall natürlich der Versicherungsschutz,

...gefragt!

Natürlich zahlt bei einem Unfall die Haftpflicht in vollem Umfang! 😰
Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Und auch die Kasko wird hier nicht automatisch leistungsfrei - zum einen muss dir erstmal grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, das klärt dann ein Gericht und selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann die Kasko nur anteilig ihre Leistung mindern...

...sofern man nicht eh bei Vertragsabschluss einen Haken bei 'Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit' gesetzt hat, was mittlerweile als Standart anzusehen ist!

Solltest du jetzt weiterhin gegenteiliges behaupten, dann bitte mit entsprechender Quellangabe bzw. Verlinkung des Gesetzestextes und OHNE irgendwelche '...der Bekannte eines Bekannten...' Stories!

Moin.

Hab da gelesen das diese E-sys Codes freischalten eine nicht so einfache Sache ist.Hab eben die 118 Euro investiert um sicher zu gehen das ich mir nicht mein ganzes System zerschieße.

Musste mir jetzt Freemake Video Converter runter laden und meine Avi Vormate in einer DVD umwandeln.Jetzt laufen auch die Divx Musik Videos und Filme.Ein Nachteil, das nächste Video an zu wählen, geht nur mit schnellem Vorlauf.

Also ich bin erst mal zu frieden, denn ab über Tachosignal 3Km/h laufen die Filme auch weiter.

Zitat:

@milk101 schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:39:45 Uhr:


Hallo!

Videos von USB läuft nur bei einem Fahrzeug mit einem NBT-Navi, wenn man vorher mit E-sys die Codecs freigeschaltet hat.

Wieso man allerdings für einen solchen Wahnsinns-Betrag sich die Sache bei DVDinMotion kauft, das steht auf einem anderen Blatt. Der Betrag ist in keinster Weise durch die erbrachte Leitung gerechtfertigt.

CU Oliver

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grobe fahrlässigkeit liegt an, so man als fahrer während der fahrt abgelenkt wird durch - um das niveau der diskussion zu greifen - "geo" gucken. 🙄

wer so im blindflug fährt, gefährdet sich und andere. wer den blindflug ohne "Beeinträchtigung" meistert, darf gerne im Zirkus sein können darbieten, bitte nicht im öffentlichen straßenverkehr😉😛

gibt es zu dieser non-fiktiven tatsache noch weitere kommentare/fragen?

bei der fragerei nach der rechtlichen grundlage wird suggeriert - so meine subjektive auffassung - , man könne machen was man will, niemand hätte eine basis kurzsichtiges, unnötiges, abgelenktes treiben zu unterbinden.

dem widerspreche ich. 😉

sehr wohl bietet die STVO rechtliche handhabe, diesen abgelenkten-geo-blindflug-nonsense zu ahnden.

Und ja Oliver: "Es gibt nur eine Herleitung aufgrund allgemeiner Grundlagen und hierfür bedarf es einen Tatbestand (meinetwegen Schlangenlinienfahren oder dergleichen)." dem ist so, in der tat bedarf es eines tatbestandes, meinetwegen auch schlangenlinien fahren während des blindfluges, wie bereits erwähnt aber bitte nur im zirkus.😁

@kanne66:
was für ein sinnfreier beitrag.
du wurdest nun von mehreren gebeten, irgendwelche belege für deine (in meinen augen falschen) thesen zu liefern. aber es kommt null, null, außer die wiederholung von haltlosen thesen.
danke🙄

Hallo!

@superwerner
Stimmt, das Freischalten mit E-Sys ist höchst kompliziert. Deshalb brauche für eine solche Freischaltung auch 2 Minuten. Das liegt allerdings daran, dass der Rechner für das Hochfahren und das Starten von E-Sys schon 30 Sekunden braucht.

@kanne66
Noch einmal, wir führen hier keine Diskussion über den Sinn oder Nicht-Sinn. Das Bedienen des Navis während der Fahrt, das Umstellen von Musiklisten von Napster oder Spotify während der Fahrt, das Wechseln von CDs, Essen doer Trinken, all das lenkt genauso extrem ab, seht aber auch in keinem Gesetz. Ich bitte Dich daher, telefoniere nicht im Auto (auch mit einer FSE lenkt das immens ab), keine Nahrungsaufnahme während der Fahrt, kein intensives Gespräch mit Beifahrern und vor allen Dingen, keine quengelnden Kinder auf der Rücksitzbank. Andernfalls müsstest Du ja auch eine Gastrolle in unserem Zirkus bekommen.

Wer die Ironie nicht entdeckt hat, der möge einfach noch mal von vorne anfangen. 🙂 🙂

CU Oliver

bitte "Blindflug" gerne auch "Ablenkung im Straßenverkehr" gxxgeln. medienpresent ist dieses thema ob mit oder ohne DXDinmotion.

bei 2sec geo-gucken mit 80 kmh tempo, legt man 14m im blindflug zurück. das unfallrisiko steigt entsprechend. wer dabei andere gefährdet wird von der rennleitung entsprechend rasiert. 😮

"Dreimol Null es Null bliev Null," Quelle: Bläck Fööss - En d'r Kaygaß Nr. 0

ein hoch auf die ironie😁, duck und weg 😛

Hallo!

Und um zu schauen, wie schnell du warst, hast Du auf den Tacho geschaut und weitere 14m im Blindflug zurück gelegt. Tststs. 🙂

CU Oliver

nö, hab head-up, da sind es nur 8,88 m blindflug 😉
ein sehr empfehlenswertes feature, hilft den blindflug-anteil zu reduzieren😁

kann man via head-ab auch geo gucken? ggf. interessant für werner😁

Zitat:

@kanne66 schrieb am 28. Oktober 2015 um 09:34:29 Uhr:


gibt es zu dieser non-fiktiven tatsache noch weitere kommentare/fragen?

Du kannst doch nichtmal die bereits

bestehenden Fragen

beantworten, was willst du dann mit

weiteren Fragen

, die du ebenfalls nicht beantworten kannst/willst/wirst?! 🙄

Zitat:

STVO

Wenn du schon überwiegend auf Großschreibung verzichtest - dann schreib wenigstens die Wörter wo du dies anwendest auch richtig! Es heißt S

t

VO...

danke für anmerkungen/hinweise, faszinierende singuläre perspektiven, erfreut mich.

sonst noch sinnvolle kommentare/fragen?

Ahoi,

egal was ihr als Pro oder Contra zum besten gebt, im Fall der Fälle wird der Richter ein Urteil fällen. Und da steckt das Übel, den ein Urteil muss mit dem Recht nicht immer übereinstimmen! Auch Richter sind nur Menschen, den auch Fehler unterlaufen.

Selbst erlebt! Als mein Gegenwort zur richterlichen Urteilsfällung viel, wollte er mich noch belangen. Hintergrund war ein Botendienstfahrer, der in meinen stehenden Wagen gefahren war (ich saß drin, Motor lief). Ich hätte mit der Situation rechnen müssen und hätte reagieren müssen, damit der Botendienstfahrer 'freie Fahrt' hat. Hintergrund lt. Richter war, das Botendienstfahrer immer im Stress sind, wenig Geld verdienen und damit das 'Mitdenken' der Anderen verlangen könnten. Hab dem Richter freundlich mitgeteilt, das er die Ausbeutung dieser armen Menschen unterstützt, in dem er solche Urteile fällt (gefiel ihm nicht). ...ich stand auf einem Parkplatz, nicht im Halteverbot.

Von daher kommt es immer auf den Fall der Fälle an!

Viele Grüße - Stefan

Hallo!

Solange der Schaden 500€ übersteigt hat man bei solchen Urteilen ja noch die Möglichkeit der Rechtsmittel.

Wir (die Firma) wurden von einem Amtsrichter auch schon einmal zum Schadenersatz verurteilt. Dem Kunden wurde schwere Fehlbedienung nachgewiesen, aber da wir die wirtschaftlich stärkere Partei wären, sollten wir zahlen. Es ging um 499€ und somit durften wir dieses haarsträubende Urteil hinnehmen. Vor Gericht und auf hoher See........

CU Oliver

Zitat:

@milk101 schrieb am 28. Oktober 2015 um 20:02:46 Uhr:


Hallo!

Solange der Schaden 500€ übersteigt hat man bei solchen Urteilen ja noch die Möglichkeit der Rechtsmittel.

...

CU Oliver

Manchmal schont man lieber seine Nerven und lässt dass so im Raum stehen, was so ein Richter verbockt. 🙂

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