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Freigrenzen-Regelung bei Mehrkilometern bei Sixt Leasing rechtens?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 21:43

Moin,

ich habe meinen Wagen vor Kurzem an Sixt Leasing zurückgegeben und mich nun etwas über die Mehrkilometer-Abrechnung gewundert.

Es gibt eine Freigrenze von 2.500km, wo Sixt bei Mehr- oder Minderkilometern verspricht, diese nicht abzurechnen. Ich habe nun mehr als die 2.500 Mehrkilometer gehabt und habe damit gerechnet, dass die Freigrenze mit in die Mehrkilometerleistung eingerechnet bzw. abgezogen wird.

Allerdings schreibt Sixt in seinen AGB folgendes (angehängtes Bild).

Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist, weil die 2.500 km ja ohne Überschreitung nicht berücksichtigt worden wären. Andersrum aber Minderkilometer nur bis max. 10.000km gutschreibt. Eine Schlechterstellung des Verbrauchers, in meinen Augen. Es gab ja in den letzten Jahren, meines Wissens, auch entsprechende Urteile, wo ungültige AGB-Inhalte im Nachhinein zugunsten des Verbrauchers entschieden wurden.

Und bitte, bitte keine Kommentare, dass man sich die AGB vorher durchliest und nicht danach rumheult. Weiß ich selbst, habe ich aber nicht gemacht - dumm gelaufen. Danke. ;)

Beste Antwort im Thema

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

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Beim Q sind es 18,29 ct (Mehr) bzw. 10,45 ct (Minder).

Steht so im Angebot. Wenn die so kalkulieren, ist das deren Sache. Wem das zu hoch erscheint bzw. er ein gewisses Risiko hinsichtlich seiner Kilometer sieht, muss nicht unterschreiben...

Wie Devices schon schrieb: Bei 100 EUR / Monat = 3600 EUR auf die Laufzeit ist es ein Rechenexempel.

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