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Freigrenzen-Regelung bei Mehrkilometern bei Sixt Leasing rechtens?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 21:43

Moin,

ich habe meinen Wagen vor Kurzem an Sixt Leasing zurückgegeben und mich nun etwas über die Mehrkilometer-Abrechnung gewundert.

Es gibt eine Freigrenze von 2.500km, wo Sixt bei Mehr- oder Minderkilometern verspricht, diese nicht abzurechnen. Ich habe nun mehr als die 2.500 Mehrkilometer gehabt und habe damit gerechnet, dass die Freigrenze mit in die Mehrkilometerleistung eingerechnet bzw. abgezogen wird.

Allerdings schreibt Sixt in seinen AGB folgendes (angehängtes Bild).

Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist, weil die 2.500 km ja ohne Überschreitung nicht berücksichtigt worden wären. Andersrum aber Minderkilometer nur bis max. 10.000km gutschreibt. Eine Schlechterstellung des Verbrauchers, in meinen Augen. Es gab ja in den letzten Jahren, meines Wissens, auch entsprechende Urteile, wo ungültige AGB-Inhalte im Nachhinein zugunsten des Verbrauchers entschieden wurden.

Und bitte, bitte keine Kommentare, dass man sich die AGB vorher durchliest und nicht danach rumheult. Weiß ich selbst, habe ich aber nicht gemacht - dumm gelaufen. Danke. ;)

Beste Antwort im Thema

Diese Regelung ist völlig normal und wird bei fast allen Herstellern und Leasinggebern so gehandhabt

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War ja auch nicht so gemeint, dass du es bezweifelst.

Die Verträge kann man aber auch sonst nicht miteinander vergleichen.

Beim verbrieften Rückgaberecht wird der Kunde ja Eigentümer von dem der Händler des Fahrzeuges zurückkaufen muss, während beim Leasing ja die Bank Eigentümer wird.

Ich denke da werden noch mehrere Punkte abweichen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. Oktober 2014 um 20:12:03 Uhr:

OK, ich glaub´s ja. :D

Wie ich schon schrieb: bei VW und AUDI wird es wie bei SIXT gehandhabt.

Das sehe ich anders.

Habe gerade mal in meinen aktuellen Leasingunterlagen für meinen Audi nachgeschaut.

Dort steht in den AGB`s:

- Bei der Berechnung von Mehr- oder Minderkilometern bleiben 2500 Km ausgenommen.

und im Vertrag wo auch die Kosten für die Mehrkilometer aufgeführt sind steht nochmals:

- berechnungsfrei jeweils 2500 Km

Grüße

Ich habe jetzt mal in meinem letzten Leasingvertrag (2011) nachgesehen, dort ist die Regelung tatsächlich auch nicht mehr so drinnen, da bleiben 2.500 KM außen vor.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das 2006 noch so war.

Wie dem auch sei, wenn es so im Vertrag steht und sowohl für als auch gegen den Leasingnehmer angewandt wird, sehe ich de kein Problem.

Mea culpa. :rolleyes:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 14. Oktober 2014 um 20:24:37 Uhr:

War ja auch nicht so gemeint, dass du es bezweifelst.

Die Verträge kann man aber auch sonst nicht miteinander vergleichen.

Beim verbrieften Rückgaberecht wird der Kunde ja Eigentümer von dem der Händler des Fahrzeuges zurückkaufen muss, während beim Leasing ja die Bank Eigentümer wird.

Ich denke da werden noch mehrere Punkte abweichen.

Bei der 3-Wege Finanzierung (Audi, VW) ist ebenfalls die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs - dort liegt aus diesem Grund auch der Fahrzeugbrief. Der Finanzierer oder eben am Laufzeitende der Händler können das Fahrzeug von der Bank abkaufen.

Zitat:

@Linkin166 schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:55:44 Uhr:

 

Bei der 3-Wege Finanzierung (Audi, VW) ist ebenfalls die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs - dort liegt aus diesem Grund auch der Fahrzeugbrief. Der Finanzierer oder eben am Laufzeitende der Händler können das Fahrzeug von der Bank abkaufen.

Das ist nicht richtig. Es liegt lediglich ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der Bank vor.

Edit: Nr. 5 lebt hat mich darauf hingewiesen: Es handelt sich um die Sicherungsübereignung und nicht um den Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass Eigentümer in diesen Fällen auf keinen Fall die Bank ist.

Zitat:

@Linkin166 schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:55:44 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 14. Oktober 2014 um 20:24:37 Uhr:

War ja auch nicht so gemeint, dass du es bezweifelst.

Die Verträge kann man aber auch sonst nicht miteinander vergleichen.

Beim verbrieften Rückgaberecht wird der Kunde ja Eigentümer von dem der Händler des Fahrzeuges zurückkaufen muss, während beim Leasing ja die Bank Eigentümer wird.

Ich denke da werden noch mehrere Punkte abweichen.

Bei der 3-Wege Finanzierung (Audi, VW) ist ebenfalls die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs - dort liegt aus diesem Grund auch der Fahrzeugbrief. Der Finanzierer oder eben am Laufzeitende der Händler können das Fahrzeug von der Bank abkaufen.

Definitiv nicht.

Bei der 3-Wege-Finanzierung kauft man das Fahrzeug und schließt gleichzeitig einen Darlehensvertrag ab. Man wird Eigentümer des Fahrzeuges. Es wird lediglich der Bank sicherungsübereignet. Wenn du von deinem verbrieften Rückgaberecht Gebrauch machen willst, musst du den Wagen an den Händler verkaufen.

Daher kann es ja auch zu Problemen kommen, falls der Händler zwischenzeitlich die Segel streicht.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 16. Oktober 2014 um 09:24:27 Uhr:

Zitat:

@Linkin166 schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:55:44 Uhr:

 

Bei der 3-Wege Finanzierung (Audi, VW) ist ebenfalls die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs - dort liegt aus diesem Grund auch der Fahrzeugbrief. Der Finanzierer oder eben am Laufzeitende der Händler können das Fahrzeug von der Bank abkaufen.

Definitiv nicht.

Bei der 3-Wege-Finanzierung kauft man das Fahrzeug und schließt gleichzeitig einen Darlehensvertrag ab. Man wird Eigentümer des Fahrzeuges. Es wird lediglich der Bank sicherungsübereignet. Wenn du von deinem verbrieften Rückgaberecht Gebrauch machen willst, musst du den Wagen an den Händler verkaufen.

Daher kann es ja auch zu Problemen kommen, falls der Händler zwischenzeitlich die Segel streicht.

Schande über mich :-). Habe wohl den falschen Schluss gezogen aus der Annahme Fahrzeugbrief bei Bank = Bank Eigentümer!

Zitat:

@Linkin166 schrieb am 16. Oktober 2014 um 09:34:55 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 16. Oktober 2014 um 09:24:27 Uhr:

 

Definitiv nicht.

Bei der 3-Wege-Finanzierung kauft man das Fahrzeug und schließt gleichzeitig einen Darlehensvertrag ab. Man wird Eigentümer des Fahrzeuges. Es wird lediglich der Bank sicherungsübereignet. Wenn du von deinem verbrieften Rückgaberecht Gebrauch machen willst, musst du den Wagen an den Händler verkaufen.

Daher kann es ja auch zu Problemen kommen, falls der Händler zwischenzeitlich die Segel streicht.

Schande über mich :-). Habe wohl den falschen Schluss gezogen aus der Annahme Fahrzeugbrief bei Bank = Bank Eigentümer!

Ich habe mich mal mit einem Juristen über genau diese Frage unterhalten und dieser erklärte mir, dass man formalrechtlich durchaus sagen könnte dass die Bank Eigentümer des sicherungsübereigneten Gegenstandes wird. Allerdings sind Ihre Eigentumsrechte so stark eingeschränkt, dass man von Eigentümer im umgangssprachlichen Sinne nicht reden kann. Im Grunde hat sie nur das Recht den Gegenstand zu verwerten, wenn gegen den Vertrag welcher der Sicherungsübereignung zugrunde liegt verstoßen wird. Im Regelfall also durch Ausbleiben der Darlehensrückzahlung. Alles andere was ein Eigentümer mit seinem Eigentum - in diesem Fall Auto - machen darf (rosa Ledersitze einbauen, es als Schweinetransporter benutzen usw.) darf die Bank nicht.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. Oktober 2014 um 20:12:03 Uhr:

OK, ich glaub´s ja. :D

Wie ich schon schrieb: bei VW und AUDI wird es wie bei SIXT gehandhabt.

Nein wird es nicht - zumindest bei unseren AUDI-Leasingverträgen nicht.

Laut SIXT AGB des TE müssen bei 2700 km Überschreitung alle 2700 km nachberechnet werden. Bei Audi ist es wie auch bei BMW, bei 2700 km Überschreitung fallen die 2500 "Toleranzkilometer" weg und es müssen nur 200 km nachbezahlt werden.

N.T.

 

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 18. Oktober 2014 um 09:59:01 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 12. Oktober 2014 um 20:12:03 Uhr:

OK, ich glaub´s ja. :D

Wie ich schon schrieb: bei VW und AUDI wird es wie bei SIXT gehandhabt.

Nein wird es nicht - zumindest bei unseren AUDI-Leasingverträgen nicht.

Laut SIXT AGB des TE müssen bei 2700 km Überschreitung alle 2700 km nachberechnet werden. Bei Audi ist es wie auch bei BMW, bei 2700 km Überschreitung fallen die 2500 "Toleranzkilometer" weg und es müssen nur 200 km nachbezahlt werden.

N.T.

Guten Morgen.:D

Hallo,mir ist bei der Angebotseinholung aufgefallen das beim Leasing für einen Mini in jedem der 4 Angebote ein anderer Cent Betrag bei Kilometerberechnung ab dem 2501 Km vorkommt: Von 10 Cent bis 13,50 Cent ..

Jetzt meine Frage kann der Arbeiter die individiuell einfach festsetzen oder wie ist das bei Sixt geregelt?

Zitat:

@benprettig schrieb am 12. Oktober 2014 um 08:59:42 Uhr:

 

Denn jemand, der sich wirklich verkalkuliert und meinetwegen 30.000 km im Jahr statt in 3 Jahren fährt, zahlt unverhältnismäßig drauf, wenn der Händler und Leasing sich stur stellen und auf den Vertrag pochen. Da der Mehr-km schließlich enorm schwankt, von 3,5 - 18 Cent...

Ich habe schon im MB V-Klasse Bereich gelesen, dass Kunden absichtlich mit 10 tsd KM leasen und 30 tsd fahren, da die Nachzahlung günstiger ist als die Rate mit der richtigen Einschätzung.

Was die Anfrage angeht: Ich denke, dass es nicht üblich aber nicht auch nicht unrecht ist so eine Klausel reinzuschreiben - wenn es also wasserdicht ist, ist es Lehrgeld und fertig (die Summe sollte ja nicht übermäßig hoch sein)

am 30. November 2016 um 16:40

Zitat:

@Deviced schrieb am 30. November 2016 um 15:56:43 Uhr:

Hallo,mir ist bei der Angebotseinholung aufgefallen das beim Leasing für einen Mini in jedem der 4 Angebote ein anderer Cent Betrag bei Kilometerberechnung ab dem 2501 Km vorkommt: Von 10 Cent bis 13,50 Cent ..

Jetzt meine Frage kann der Arbeiter die individiuell einfach festsetzen oder wie ist das bei Sixt geregelt?

Wie dies bei Sixt ist, kann ich nicht sagen. Bei BMW ist es beispielsweise abhängig vom Leasingwert (0,00015% je km).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 15. Oktober 2014 um 18:02:16 Uhr:

Ich habe jetzt mal in meinem letzten Leasingvertrag (2011) nachgesehen, dort ist die Regelung tatsächlich auch nicht mehr so drinnen, da bleiben 2.500 KM außen vor.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das 2006 noch so war.

2009 war es zumindest schon genauso wie heute. ;)

Ist offensichtlich jedenfalls eine weitere Abweichung, die Sixt gegenüber den Herstellerbanken nicht unbedingt attraktiver macht.

Mal schauen jedenfalls sind 13,50 Cent pro Mehrkilometer schon heftig.

Da wir aber eine gute Laufleistung pro Jahr angesetzt haben müssten wir und werden wir hinkommen;)

Bei über 100 Euro im Monat Differenz zu 3 BMW Händlern kann man SIXT aber durchaus mal die Chance geben.

 

Grüße

Matthias

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