Französische Nebler nun erlaubt oder doch nicht????

VW Vento 1H

Hi,
gestern abend hat es mich nun erwischt.

Die Kelle kam aus einem Audi A6 und die Leuchtschrift fuhr hoch.
Wir waren mit 6 Autos auf´m weg zum Kino und es kam mir vor als hätte man auf uns gewartet.

War fast schon ein großaufgebot der Grün-Weißen.

Bei meinem Auto war man mit allem einverstanden bis auf meine Nebelscheinwerfer.

Hab die Gelben aus Frankreich,also nichts nachträglich getönt oder Lasiert.

Man wollte mir erst ne Mängelkarte geben doch das hat sich schnell erledigt und zack standen 5 Uniformierte vor meinem Wagen und hab mich voll in die Ecke gedrängt.

Es wurde gesagt das ich die niemlas fahren darf und mir unterstellt das ich die selber Gelb gemacht hätte.

Nach langem hin und her wollte man tatsächlich mein Auto vor Ort und Stelle stilllegen.

Gesagt wurde desweiteren das ich Post von der Staatsanwalschaft rechnen draf und 3 Punkten sowie 150€.

Das kanns doch nicht sein.Ich war erst diesen Donnerstag beim TÜV und da wurde nix gesagt.

Sind die dinger für uns erlaubt oder nicht?

MfG

55 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von american psycho


@ christof und stefan

das liegt an euren kennzeichen 😛
da müßt ihr euch über fahrtüchtigkeitsgelaber nicht wundern *scherz

also ich fahre sogar mit den gelben H4 glühlampen von VW für den französichen markt und wurde damit noch nicht angehalten...

Was man zu SFA sagt weiß ich,aber was sagt man zu ROW?

MfG Der Christof

Zitat:

Original geschrieben von american psycho


@ christof und stefan

das liegt an euren kennzeichen 😛
da müßt ihr euch über fahrtüchtigkeitsgelaber nicht wundern *scherz

also ich fahre sogar mit den gelben H4 glühlampen von VW für den französichen markt und wurde damit noch nicht angehalten...

Das liegt nicht am Kennzeichen - ich habe auch ein SFA (Südfrankreich) Kennzeichen und fahr damit tagtäglich durch Hamburg. Ich glaube, das liegt am Fahrstil. Man muss fahren wie alle anderen*.

*Wie die letzte Sau 😁 😁

PS: Das mit dem Gutachten ist wirklich eine gute Idee - habe ich auch so gemacht. Die Nebler stehen übrigens auf S.33. Zeig denen das, wenn du das nächste mal angehalten wirst.
Das man der Rennleitung sagen muss was Phase ist ist allerdings wirklich neu.

och nö muss nman schon öfters der polizei erklären

das geilste ei meinem fahren mit neblern war das auf dem schreiben fahren mit nebelscheinwerfern udn standlicht stand, standlicht das immer bei abblendlich an ist ^^
aber beste ist immer sie zu beten dir die paragraphen zu zeigen den das können sie nie

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__52.html

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von christof_blkg


aber was sagt man zu ROW?

Keine Ahnung, hab aber noch WL am Auto, da es über Vadders läuft.

WL = Wilder Landwirt 😁

ROW ist einfach nur Rowdy, das Kennzeichen ist hier angeblich nicht mehr zu kriegen 😉

So,
war heut morgen auf dem weg zur Arbeit bei der Polizei in HH und hab denen mal den Ausdruck gezeigt und die gefragt was der ganze spass eigentlich sollte.

Das ganze dauerte ca 30 min und dann war das Thema durch.

Erst hat man mich nicht zu Wort kommen lassen und dann hab ich den das Schwarz auf weiß gezeigt und meinte Auto wurde erneut begutachtet.

Die Beamten staunten nicht schlecht als sie das erfahren haben und haben bei der Dekra angerufen und nachgefragt.

Der Beamte wurde am Telefon immer leiser und das Klackern der Kulis hat garnicht mehr aufgehört.

Das Ende vom Lied ist,das ich eine Entschuldigung bekommen habe und das verfahren gegen mich eingestellt wurde.

MfG Der Christof

ohne worte

da wollte sich wohl jemand hocharbeiten

Zitat:

Original geschrieben von calweno


ohne worte

da wollte sich wohl jemand hocharbeiten

Das glaub ich auch.

MfG Der Christof

Also ROW-DY XXX ist noch in 58 Kombinationen zu bekommen..
was ROW- X und XX könnte schwerer werden da nur in sonderfällen zu bekommen 😉.

Aber das mit den Neblern is ma wieder typisch.. ich freu mich immer das ich nen Variant fahre.. noch nie angehalten worden, obwohl tiefer gelegt 😁.

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Es ist ja auch erlaubt, Unterbodenbeleuchtung einzubauen, nur im Bereich der StVZO darf man die nicht anschalten... (zum Glück!)

Das wäre mir absolut neu.

Quellenangabe?

schönes ding christoph 🙂

war heute auch beim tüv zum fahrwerk eintragen und hab da auch nochmal wegen der neblers gefragt und die meinten....kein problem...gelbes und hellgelbes licht bei nebelscheinwerfen ist erlaubt!

Nebelscheinwerfer

Die Polizei im Kreis SFA wissen meistens nicht was erlaubt ist oder nicht egal ob man ihnen es Schwarz auf Weiss gibt das es erlaubt und eingetragen ist glauben sie es trotzdem net!Haben wohl zuviel auf´dem Truppenübungsplatz in ihrer Kindheit gespielt!Vorallem behandeln die einen immer wie verbrecher die werden auch schnell aggresiv!Kenne das aus erfahrung von da bin jeden Freitag froh wenn ich nach Hause darf!

Zitat:

Original geschrieben von Questor


Aber hallo, Deutschland und Frankreich sind in der EU also warum solltest du nicht das dürfen was ein Franzose auch darf?!

Weil das KFZ den nur den Zulassungsvorschriften des jeweiligen Landes entsprechen muss. Wenn das der Fall ist, wird dieser Zustand auch in den anderern EU-Laendern (und meist noch darueber hinaus) anerkannt. Deswegen darf man aber noch lange nicht an seinem in DE zugelassenen Fahrzeug Sachen machen, die nur in F erlaubt sind.

Bestes aktuelles Beispiel ist die Tagfahrlichtloesung mit dem gedimmten Abblendlicht oder den gedimmten NSW, die z.Zt nur in A zulaessig ist.

Persoenliche Anmerkung: Ich finde das auch affig. Wenn schon EU, dann sollten endlich mal die Zulassungsvorschriften und, wo wir grad dabei sind, auch die ganzen anderen Verkehrsregeln EU-weit einheitlich geregelt werden. Habe heute grad mal wieder ein wenig nach auslaendischen (EU-) Verkehrsregeln gegoogelt und dabei fast einen Affen bekommen.

Eben. Und seit wann ist A (Österreich) in der EU?

Re: Re: Französische Nebler nun erlaubt oder doch nicht????

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Hattest du die an?

das hat ja wohl eh nichts damit zu tun ob sie legal sind oder nicht, in deutschland sind weiße gläser, die getönten und die gelben ( franz. ) erlaubt, muß dir also keine sorgen machen, wenn was kommt, einspruch einlegen.

und wenn sie angewesen wären hätte das auch nichts gemacht, höchstens 15 € gekostet. gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen