Französische Nebler nun erlaubt oder doch nicht????
Hi,
gestern abend hat es mich nun erwischt.
Die Kelle kam aus einem Audi A6 und die Leuchtschrift fuhr hoch.
Wir waren mit 6 Autos auf´m weg zum Kino und es kam mir vor als hätte man auf uns gewartet.
War fast schon ein großaufgebot der Grün-Weißen.
Bei meinem Auto war man mit allem einverstanden bis auf meine Nebelscheinwerfer.
Hab die Gelben aus Frankreich,also nichts nachträglich getönt oder Lasiert.
Man wollte mir erst ne Mängelkarte geben doch das hat sich schnell erledigt und zack standen 5 Uniformierte vor meinem Wagen und hab mich voll in die Ecke gedrängt.
Es wurde gesagt das ich die niemlas fahren darf und mir unterstellt das ich die selber Gelb gemacht hätte.
Nach langem hin und her wollte man tatsächlich mein Auto vor Ort und Stelle stilllegen.
Gesagt wurde desweiteren das ich Post von der Staatsanwalschaft rechnen draf und 3 Punkten sowie 150€.
Das kanns doch nicht sein.Ich war erst diesen Donnerstag beim TÜV und da wurde nix gesagt.
Sind die dinger für uns erlaubt oder nicht?
MfG
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von seggel
Was wollen die denn dann? 😉
Es ist ja auch erlaubt, Unterbodenbeleuchtung einzubauen, nur im Bereich der StVZO darf man die nicht anschalten... (zum Glück!) 🙂
Hmm aber ob die aussage auch beim Tüv oder vor der polizei wirkt? besonders bei der polizei vor ort??
Oder ist das zum beispiel auf die weißen von foliatec bezogen?
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Eben. Und seit wann ist A (Österreich) in der EU?
Weiss ich nicht.
*edit*
Doch, weiss ich -jetzt- wohl. Seit 1995
#edit#
Falls du mit deiner Frage aber ausdruecken wolltest, dass Oesterreich nicht in der EU ist, empfehle ich dir mal diesen Link hier.
Unglaublich was die sich erlauben, das war 100% Schikane!
Da könnte ich glaube ich nicht ruhig bleiben, das ist echt ne Frechheit. Besonders vor Ort ausbauen, hallo?! Du hattest ja keine Lanze auf der Motorhaube oder ähnliches...
Cya
@menschmeier
Sorry, ich hab`s wohl mit der Türkei verwechselt. :-)
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Re: Französische Nebler nun erlaubt oder doch nicht????
Zitat:
Original geschrieben von christof_blkg
Gesagt wurde desweiteren das ich Post von der Staatsanwalschaft rechnen draf und 3 Punkten sowie 150€
3 punkte sind rechtens, aber der verwaltungstechnische akt, beläuft sich auf rd. 75€ (50€ strafe + bearbeitungsgebühr)
Zitat:
Original geschrieben von christof_blkg
Ich war erst diesen Donnerstag beim TÜV und da wurde nix gesagt.
den tüv kannste in die tonne kloppen....ich sage nur "gefälligkeitseintragung"....
Zitat:
Original geschrieben von christof_blkg
Sind die dinger für uns erlaubt oder nicht?
DAS müsstest du beim kba mittels der prüfnummer erfragen...
Zitat:
Original geschrieben von lathi
es ist ein e prüfzeichen drauf. es sind original vw teile die für den golf 3 gebaut wurden, da braucht man keine abe oder gutachten.
VORSICHT mit solchen aussagen!
nur weil ein prüfzeichen drauf ist, heißt das nciht gleichsam, das die legal sind!
scheinwerfer aus england haben auch ein prüfzeichen und sind in deutschland verboten (da rechts bzw. linksverkehr)...
Zitat:
Original geschrieben von seggel
Es ist ja auch erlaubt, Unterbodenbeleuchtung einzubauen, nur im Bereich der StVZO darf man die nicht anschalten... (zum Glück!) 🙂
auch falsch!
der anbau ist ebenfalls verboten...
Zitat:
Original geschrieben von Reave
Also ROW-DY XXX ist noch in 58 Kombinationen zu bekommen..
was ROW- X und XX könnte schwerer werden da nur in sonderfällen zu bekommen 😉.
Hast du das online eingesehen ? So einen Service gibt es nämlich für den Landkreis WL.
Warum ist denn X oder XX in ROW ein Sonderfall ? Oder meinst du weil es schon so viele haben ?
Gelbe Nebel
War heut beim Tüv, da stand grad n alter 911er Porsche mit gelben Nebelscheinwerfern und da hab ich doch gleich mal gefragt. Mit E Prüfzeichen kein Problem völlig legal
Re: Re: Französische Nebler nun erlaubt oder doch nicht????
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch falsch!
der anbau ist ebenfalls verboten...
Eben. Wenn sich da etwas geändert hätte, wäre mir das schon längst zu Ohren gekommen.
Re: Gelbe Nebel
Zitat:
Original geschrieben von Rudi 740 il
Mit E Prüfzeichen kein Problem völlig legal
🙄
nur weil ein e-prüfzeichen drauf ist, ist das ding lange noch nicht legal!
da es auch noch länderspezifsiche vorschriften gibt, die in die prüfung miteinfließen....wie ich weiter oben schon genannt habe, haben scheinwerfer aus england auch ein e-prüfzeichen, sind aber in deustchland NICHT zulässig, da durch den linksverkehr das lichtbild genau andersherum ist....
Re: Re: Gelbe Nebel
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
🙄
nur weil ein e-prüfzeichen drauf ist, ist das ding lange noch nicht legal!
So ist es. Auf diesem Gebiet ist wohl noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten...
Re: Re: Re: Gelbe Nebel
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So ist es. Auf diesem Gebiet ist wohl noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten...
Durch die E Prüfzeichen schauen doch nicht alle durch.
Viele betrachten das auch als auslegungssache.
Ich werde die nächsten 6 Wochen abwarten,wenn da noch Post kommt dann spring ich im Dreieck.
Ich werd mir mal hackmesser ans auto bauen,mal schauen was die dann sagen und an die Front kommt ein Kindgerechter Bullenfänger 😛 .
MfG Der Christof