Frankfurt - Saarbruecken, Welche Autobahn

Porsche

Hallo,

Ich werde Ende Juni fuer ein Wochenende mit meiner Frau in Deutschland sein.
Im Moment sind wir uns auf einen Mietwagen am einigen mit welchem wir von Frankfurt nach Saarbruecken und wieder zurueck fahren. (Ich bin ja fuer den 997 Turbo, aber Sie wuerde lieber einen Aston Martin haben)

Wie dem auch sei, ich habe auf Google Maps 2 Strecken zur Auswahl und wuerde gerne wissen, welche der 2 weniger befahren ist und mehr unlimitierte Strecken bietet.

Google Maps schlaegt mir entweder:
Frankfurt - Mainz - Kaiserslautern - Saarbruecken auf der A63 und dann A6
oder
Frankfurt - Darmstadt - Frankental - Kaiserslautern - Saarbruecken auf A5, A67 und dann A6

http://goo.gl/maps/6lio2

Leider ist http://www.autobahnatlas-online.de/ anscheinend seit 2009 nicht mehr aktualisiert worden weshalb ich hoffe, dass hier einige Leute sind, die in der Gegend wohnen und uns eine Strecke Empfehlen koennen.

Streckenauswahl
21 Antworten

Ganz klare Ansage: A63!
Wenig Verkehr und fast durchgängig keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

ich würde die zweite wählen, dann aber nur wenn du die zu einer guten Zeit ( abends oder ganz früh morgens ) fahren kannst, ab Lorsch bist du bis Mannheim 4 Spurig unterwegs, wenn die frei ist, die High Speed Strecke schlechthin.
Habe gestern meinen 997 das erste mal gestern Vollgas testen können auf diesem Stück.

Gruß
Wolfgang

Zwei Möglichkeiten und zwei verschiedene Antworten😁

Danke.

Wir werden den Wagen am Samstag um 13 Uhr Abholen und am Sonntag auch wieder zurueck bringen.
Somit denke ich nicht, dass wir entweder frueh morgens oder spaet Nachts unterwegs sind.
(Ich wuerde dafuer ja schon sehr frueh aufstehen - Aber Frauchen waere wohl nicht so sehr begeistert davon) 😁

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Fahr doch hin die eine und zurück die andere oder gibst du das Auto wo anders ab? Ich find die Strecke Kaiserslautern - Mannheim ganz gut. Die Mainzer Autobahn bin ich erst 1 mal gefahren da kann ich mich nicht mehr dran erinnern.

Haben uns gestern nun auf den Wagen geeinigt.
Zur Auswahl stand der Nissan GT-R, M5, 997 Turbo und Aston Martin Vantage.
Werden nun den Turbo nehmen.

Wir werden den Mietwagen am Flughafen Frankfurt abholen und wieder zurueck geben.
Das mit der Hin- und Rueckfahrt auf der jeweils anderen Autobahn habe ich mir auch schon ueberlegt, und werden das dann wohl auch machen.

Denke, werde die A63 am Samstag nehmen um nach Saarbruecken zu fahren und sehen wie die ist.

Welcher Anbieter vermietet denn am Airport solche Kaliber? 😕

Wir haben uns fuer den hier entschieden: http://www.motion-drive-vermietung.de/

Abholung und Rueckgabe am Flughafen moeglich, ich denke aber kaum, dass Die da eine Niederlassung haben, sonder man trifft die an der Ankuftshalle.

Ich würde über Mainz nach Kaiserslautern fliegen ( A63 ).
Wenig Autos, weniger Geschwindigkeitsbegrenzungen als auf der A5.
Die "freie Fahrt" ( fast keine Begrenzung ) ist aber auch hier seit einiger Zeit leider vorbei.
Da Du allerdings nur zu Besuch bist, und einen Leihwagen hast, wird das mit der Zustellung des Bußgeldbescheids innerhalb 3 Monaten wahrscheinlich eh ein Problem. Somit Verjährung !
Also, laß krachen 😁😁😁 aber immer mit Hirn !!!

Zitat:

Original geschrieben von jimmmy78


Ich würde über Mainz nach Kaiserslautern fliegen ( A63 ).
Wenig Autos, weniger Geschwindigkeitsbegrenzungen als auf der A5.
Die "freie Fahrt" ( fast keine Begrenzung ) ist aber auch hier seit einiger Zeit leider vorbei.
Da Du allerdings nur zu Besuch bist, und einen Leihwagen hast, wird das mit der Zustellung des Bußgeldbescheids innerhalb 3 Monaten wahrscheinlich eh ein Problem. Somit Verjährung !
Also, laß krachen 😁😁😁 aber immer mit Hirn !!!

Nee, nee, kein guter Tipp! Die "Verjährung" tickert nicht einfach so 3 Monate herunter. Bei Zustellung an den Vermieter (innerhalb von 3 Monaten) gibt dieser Deine Daten weiter und dann starten Deine 3 Monate.

Sollte der Vermieter dies verschusseln hättest Du natürlich Recht, aber da würde ich mal nicht von ausgehen! Abgesehen davon muss die Rennleitung bei gröberen Vergehen den Fahrer ermitteln, also nicht nur die Adresse des Mieters sondern tatsächlich den Fahrer. Auch dabei tickern die 3 Monate nicht!

Wir sind letzten Sommer mit dem Cayenne von Irland in die Slowakei gefahren.
Nach einem Aufenthalt im Europa Park in Rust dann nach Muenchen, Salzburg, Wien etc...

Ebenfalls bin ich frueher, als ich noch "Jung" war aus der Schweiz jedes Wochenende nach Paderborn gefahren.
Der groesste Unterschied von damals zu jetzt sind aus meiner Sicht die Anzahl LKWs. Unglaublich viele, die auch immer am Ueberholen sind und somit das schnell fahren etwas muehsam machen.

Ansonsten bin ich eigentlich einer, der die Tempolimits im Ausland einhaelt. Max 20km/h schneller als erlaubt.

Das mit den Bussgeldbescheiden habe ich nicht gewusst, aber denke schon, dass der Vermieter mir dann die Busse weiterschicken wuerde. So funktioniert es auch bei den normalen Vermietern, Hertz, Avis etc.

Es kann in Deutschalnd immer nur der Fahrer belangt werden, nciht der Halter. Nur bei Parkverstößen gibt es Halterhaftung. Das es ein Mitwagen ist und die Fahrer im Verrag stehen kommen die leicht an deine Daten. Dei Verjährung läuft ab dem Tattag. Dir muss innerhalb von 3Monaten ein Brief zugehen sonst bist du draußen. Aber wenn es nur ein normaler Brief ist kann der auch verloren gehen, nur bei einem Einschreiben kann dir die Behörde nachweise das du auch Kenntnis hattest. Allerdings gilt auch nur der Verwalrungakt deinen Name ins System einzufügen und dir einen Brief raussenden zu wollen als Fristaufscheiben, d.h. verschiebt sich der Verjährungstermin. Da sie deine Adresse haben vom Vermieter wird die Verjährung erstmal pausiert.
Innerhalb Europa werden Bußgeld aber einer bestimmen höhe Vollstrecken(70€? musst mal googeln), alles darunter wird nicht vollstreckt. D.h. sind Ordnungswidrigkeiten egal, die sind billiger 😉
Ausländer zahlen eh nur Geldstrafen, keine Punkte keine Fahrverbot. Außer du hast einen Deutschen Führerschein, also lieber den Ausländischen vorzeigen.

Mit der +20km/h Regel wirst du gut fahren, da kommt nichts auf die zu.

Zitat:

Original geschrieben von pafro


Wir sind letzten Sommer mit dem Cayenne von Irland in die Slowakei gefahren.

Werksabgebung, oder wie? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Provaider


Es kann in Deutschalnd immer nur der Fahrer belangt werden, nciht der Halter. Nur bei Parkverstößen gibt es Halterhaftung. Das es ein Mitwagen ist und die Fahrer im Verrag stehen kommen die leicht an deine Daten. Dei Verjährung läuft ab dem Tattag. Dir muss innerhalb von 3Monaten ein Brief zugehen sonst bist du draußen. Aber wenn es nur ein normaler Brief ist kann der auch verloren gehen, nur bei einem Einschreiben kann dir die Behörde nachweise das du auch Kenntnis hattest. Allerdings gilt auch nur der Verwalrungakt deinen Name ins System einzufügen und dir einen Brief raussenden zu wollen als Fristaufscheiben, d.h. verschiebt sich der Verjährungstermin. Da sie deine Adresse haben vom Vermieter wird die Verjährung erstmal pausiert.
Innerhalb Europa werden Bußgeld aber einer bestimmen höhe Vollstrecken(70€? musst mal googeln), alles darunter wird nicht vollstreckt. D.h. sind Ordnungswidrigkeiten egal, die sind billiger 😉
Ausländer zahlen eh nur Geldstrafen, keine Punkte keine Fahrverbot. Außer du hast einen Deutschen Führerschein, also lieber den Ausländischen vorzeigen.

Mit der +20km/h Regel wirst du gut fahren, da kommt nichts auf die zu.

Ich finde es sehr gefährlich den Leuten hier zu suggerieren dass man sich vor einer Strafe drücken könnte, nur weil man der Meinung ist, ein Brief könnte verloren gehen und die Behörde hat dann Pech. Mal abgesehen davon kommen wichtige Sachen per Einwurfeinschreiben.

Die Verjährung beginnt mit dem Tattag, wenn Täter = Halter = Fahrer, denn nur dann wird ein dem Vergehen korrekt zugeordneter Bußgeldbescheid erstellt. In dem Moment wo der Vermieter dem ersten Bescheid widerspricht, ergeht ein neuer Bescheid mit den "korrekten" Daten und es beginnt eine neue Frist.

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