Fragen zum TÜV :)
Guten tag 🙂
Also Ich stehe jetzt bald vor meinem ersten Tüv und hätte da mal so nen paar fragen..
Und weil die wahrscheinlich leicht dämlich sind, lieber anonym im Internet^^
TÜV wäre im DEZ
Mein Fahrzeug hat aber son paar Macken..
Der nächste Service wäre erst im Januar etwa.. kann Ich den einfach um den einen Monat vorziehen? Wär das schlimm?
Frage 2:
Ich hab über einem Rad, also am Radkasten so einen fiesen relativ großen Blechschaden.. der Lack hat auch ordentlich was abbekommen.
Das ganze ist schon einige Monate her, und es ist kein Rost oder irgendwas dran. Wäre das ein Problem?
Und die letzte Frage:
Was genau heißt TÜV bis Dez z.b.?
Dürfte Ich den auch einfach so z.b. im April schon machen?
Ich meine das wäre ziemlich unsinnig - aber nur der Interesse halber würd Ichs gern wissen 🙂
26 Antworten
Hallo Nata,
keine Angst, jeder hat mal Angefangen und erst mit der Zeit sein Wissen und seine Erfahrung gesammelt.
Deshalb immer Fragen, sonst lernst Du ja nix. 😉
Zu Deinen Fragen:
Der Service für das Auto hat nichts mit dem Tüvtermin zu tun, d.h. den TÜV interssiert ein Ölwechsel o.ä. gar nicht.
Empfehlenswert ist in dem Falle, den Service vorzuziehen, ggf. wird dort ein Mangel wie abgenutzte Bremsen, defekte oder falsch eingestellte Beleuchtung o.ä. bemerkt und gleich korrigiert / repariert. Merkt das erst der TÜV-Prüfer, mußt Du dann nochmals nach Reparatur beim TÜV vorfahren. Die meisten Werkstätten machen auf Wunsch auch den TÜV mit, wenn Du dies bei der Inspektion mit angibst, sparst Du Dir das nochmalige Vorfahren beim TÜV.
Schaden am Kotflügel: Ohne Bild ist da per Ferndiagnose schlecht was zu sagen, aber wenn das Rad in seiner gesamten Beweglichkeit nicht behindert ist und keine scharfen Kanten herausstehen oder Teile der Radaufhängug betroffen sind, "könnte" der TÜV da vieleicht nichts sagen.
TÜV bis Dezember: Die Gültigkeit der "TÜV-Plakette", d.h. der Hauptuntersuchung gilt bis zum 31.12.. Am 01.01. ist das Auto dann ohne TÜV. Wenn Du erst im Januar die Untersuchung machen läßt hast Du keinen Gewinn, die Plakette wird dann auf den Dezember "zurückgeklebt".
Im umgekehrten Fall: Grundsätzlich kannst Du auch halbjählrich zur TÜV-Untersuchung gehen, die TÜV-Zeit verlängert sich dadurch aber nicht, bzw. gilt die 2-Jahres-Frist immer ab dem Tag der bestandenen TÜV-Untersuchung für 2 Jahre.
Grüße,
Frank
Zitat:
Original geschrieben von fsiquattro
...... die Plakette wird dann auf den Dezember "zurückgeklebt".
......
Da muß ich dich korrigieren, mittlerweile (seit April oder Mai 2010) wird wieder der Monat geklebt in dem man die TÜV-Untersuchung "besteht"
Gruß Stadi
Sehr löblich!
Wie siehts dann aktuell mit Fahrten zum TÜV aus? Auch ohne gültige Plakette "erlaubt" oder muss man auf einem Hänger transportieren?
Hatte vor 2 Jahren diesbezüglich mal gefragt und leider 2 Aussagen bekommen.
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Geht nur legal wenn das Fahrzeug auf Saison angemeldet ist und du ausserhalb der Saison zum Tüv willst.
Aber glaub du wolltest was anderes wissen - ne Fahrt zum Tüv ohne gültige HU und regulär angemeldet. Das Geht immer - erwischt dich die Polizei 4 Wochen nach Ablauf bekommst ne Strafe. Fährt dir einer hinten drauf und deine Plakette ist nur 1 Tag abgelaufen haste aber Pech ... bekommste nix außer Schuld. Dein Auto war nimmer verkehrstüchtig...
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Fährt dir einer hinten drauf und deine Plakette ist nur 1 Tag abgelaufen haste aber Pech ... bekommste nix außer Schuld. Dein Auto war nimmer verkehrstüchtig...
Das möchte ich mal anzweifeln.. Natürlich wird die Versicherung sich darauf berufen, aber da gilt es zu beweisen, dass der Unfall durch einen technischen Mangel her rührt. War das Fahrzeug in unbedenklichem Zustand, wird auch nichts passieren.
Gruß Jürgen
Nee nee - sowas kannste dann höchstens noch gerichtlich ausfechten - Fakt ist die abgelaufene verkehrstüchtigkeit deines PKW - das Szenario etwas schlimmer - du fährst jemand 1 Tag nach Ablauf der HU an - da kannste einpacken!!!
Also erstmal vielen Dank für Eure Antworten! =)
Zitat:
Original geschrieben von fsiquattro
Empfehlenswert ist in dem Falle, den Service vorzuziehen, ggf. wird dort ein Mangel wie abgenutzte Bremsen, defekte oder falsch eingestellte Beleuchtung o.ä. bemerkt und gleich korrigiert / repariert.
Genau das meinte Ich! 🙂
Hab irgendwie nen Heiden Schiss vor den TÜV/Dekra Menschen^^
Und Ich dachte mir mit frischem Service komme Ich da besser durch..
Ich hab noch ne kurze Frage:
Immer wieder lese Ich Service und dann ab und zu mal Inspektion..
Dann mal wieder "Große" Inspektion, Jahresinspektion etc.pp.
Ist Service=Inspektion?
Wird da quasi das selbe gemacht?
Im Serviceheft hab Ich gelesen, dass es so extra Sachen gibt alle xxx.xxx KM.
Wird das von der Werkstatt automatisch mitgemacht, oder muss Ich das mitangeben/"mitbestellen" ?
Vielen Dank nochmal!=)
Grundsätzlich ist es schon dasselbe allerdings in unterschiedlichen Umfang. Bei der Inspektion wird halt noch mehr gewechselt oder kontrolliert..
(Bremsflüssigkeit, Zahnriemen etc..) das andere ist eigentlich nur ein Ölwechsel..
Was genau steht auch in deinem Serviceheft. Vor dem Tüv brauchst du keine Angst haben. Da tauchen ganz andere als du auf und bekommen die Plakette.
Was halt stimmen muss ist:
Bremsen
Reifen
Licht (wenn mal ne Birne kaputt ist macht das auch nix ist halt ein kleiner Mangel)
für die Abgasuntersuchung die ja Voraussetzung ist und wahrscheinlich dort gleich mitgemacht wird, muss halt der Motor einigermaßen stimmen und der Kat in Ordnung sein..
Alles in allem Sachen die eigentlich sonst auch im Alltag in Ordnung sein sollten..
Dein Schaden an der Vorderseite darf halt keine Gefahr für andere darstellen (scharfe Kanten oder sowas) ob das bescheiden aussieht ist dem Tüv egal. Und wenn der rostet auch weil der Kotflügel nix trägt.
Übrigens wurde hier gesagt dass der Tüv nicht rückdatiert wird. Das stimmt zumindest in Bayern erst wenn dieser schon 12 Monate abgelaufen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Stadi1
Da muß ich dich korrigieren, mittlerweile (seit April oder Mai 2010) wird wieder der Monat geklebt in dem man die TÜV-Untersuchung "besteht"Zitat:
Original geschrieben von fsiquattro
...... die Plakette wird dann auf den Dezember "zurückgeklebt".
......Gruß Stadi
Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Saarland wurde noch nie zurückdatiert, in Hessen wird seit dem 14.04.2010 nicht mehr zurückdatiert. Alle anderen Bundesländer datieren den TÜV noch zurück. Viele Bundesländer überlegen aber Hessen zu folgen
Apropos TÜV/AU Kosten, PITSTOP bietet dies im Moment für 79€ (Dekra) an und wenn man sich vorher Online (bis zum 30.11) anmeldet für 69€ an
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Nee nee - sowas kannste dann höchstens noch gerichtlich ausfechten - Fakt ist die abgelaufene verkehrstüchtigkeit deines PKW - das Szenario etwas schlimmer - du fährst jemand 1 Tag nach Ablauf der HU an - da kannste einpacken!!!
Woher nimmst du diese Annahme? Das selbe Szenario einen Tag früher - und es passiert nichts, da noch TÜV drauf ist? Da möchte ich gerne die Begründung sehen, wie ein Auto über Nacht verkehrsuntüchtig wird.. 😉
Faktisch ist der Zustand des Fahrzeugs ausschlaggebend. Fährst du mit einem bereits verkehrsuntüchtigen Fahrzeug mit TÜV-Stempel und verursachst einen Unfall, wird man dich auch in Regress nehmen. Andererseits wird dir bei einem TÜV-abgelaufenen Fahrzeug, das allerdings verkehrssicher ist, nichts passieren...
Ein kleiner Auszug aus dieser Website:
http://www.autowebsite.de/.../...erungsschutz-wenn-tuev-abgelaufen.htm
Zitat:
...Kommt es während der Zeit des abgelaufenen TÜVs zu einem Unfall, bei dem die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung übernimmt, dann wird diese dies zwar tun, aber möglicherweise prüfen, ob sie den Fahrzeughalter nicht in Regress nehmen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn sich das Fahrzeug tatsächlich in einem Zustand befunden hat, der mitursächlich für den Schaden war. Dies muss die Versicherung allerdings nachweisen. Hierzu kann sie Gutachter einsetzen, die umso stärker den Zustand des Fahrzeuges kritisch sehen, je länger die Zeit der TÜV-Zulassung abgelaufen ist....
Aber ich will auch nicht näher darauf eingehen, es ist ja nicht das eigentliche Thema.
@Nata
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass den TÜV doch in einer Werkstatt ausführen. Die prüfen i.d.R. das Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und geben dir schon vorher die Info, ob das Fahrzeug die HU besteht, oder nicht. Und durch guten Kontakt zum Prüfer bekommt man auch oft die Plakette, wenn die Werkstatt verspricht diverse Mängel im Nachhinein noch zu beheben. Du brauchst allerdings auch ein wenig Vertrauen zur Werkstatt, denn ansonsten kann es natürlich passieren, dass man dir alle möglichen Reparaturen andrehen will..
Gruß Jürgen
Ich mache hier mal weiter, weil mein Anliegen ganz gut zum Thementitel passt.
Werden bei der HU des B7 (B6 eventuell auch) über den OBD mehr als abgasrelevante Sache abgerufen? Also zum Beispiel ESP/ ABS oder Airbag oder sowas?
Zitat:
@a3Autofahrer schrieb am 11. Okt. 2021 um 22:13:23 Uhr:
Werden bei der HU des B7 (B6 eventuell auch) über den OBD mehr als abgasrelevante Sache abgerufen? Also zum Beispiel ESP/ ABS oder Airbag oder sowas?
Ist mir nicht bekannt!
Es wird in dem Fall nur geschaut, ob Warnlampen an sind!
Ansonsten nur abgasrelevante Sachen, seit einiger Zeit ja auch wieder mit Sonde rein ins Rohr (Trübung?)!