Fragen zu S4
Hi Leute,
da ich mir ja nun einen S4 zugelegt habe, und auch vorhabe den von www.sperrer.at auf 320 PS tunen zu lassen, möchte ich nicht gleich anfangs alles falsch machen und hätte hier einige fragen:
1.) Warmfahren: Ab wann hat der Motor Betriebstemperatur erreicht, sodass ich mal gas geben kann?
2.) Kaltfahren: Bei welcher Temp. kann ich den Motor abstellen? Ich habe jetzt versucht sehr lange im 6. Gang kaltzufahren, aber kälter als 85 Grad ( etwas weniger als in der Mitte von 60 u. 120) wirds nicht.
3.) Welches Motoröl soll ich verwenden und wieviel Liter müssen rein?
4.) ist es auch ok wenn ich 100 Oktan tanke?
5.) Ist harte Beschleunigung im ersten Gang zu vermeiden? Heisst: Ist es fürs Getriebe weniger Belastung wenn man im 2. Gang Vollgas gibt, als im Ersten?
6.) Welche Teile wie Schläuche etc... sollte ich unbedingt tauschen lassen?
7.) Was sind das für Felgen, wie gross denkt ihr sind die am Bild? Würden 18" oder 19" viel an Performance fressen?
Bitte um Infos.
Vielen Dank!
115 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von oliwood
wie merke ich einen getriebeschaden? mir kommt vor, als würde ich den 2. gang manchmal nicht reinbekommen.
Mach'dich jetzt mal nicht verrückt. Ich empfehle dir einen kompletten Check des Fahrzeuges bei einem Tuner, z.B. MTM oder Sportec. Diese haben mehr Erfahrung mit S und RS Fahrzeugen als eine Audi-Werkstatt. Anschliessend wirst du wissen, was wirklich defekt ist und kannst dich dann mit einer Sachmängelklage an den Verkäufer wenden. Chancen bestehen allerdings nur, wenn dieser nicht jegliche Haftung ausgeschlossen hat (was z.B. bei einem Privatkauf teilweise vorgenommen wird und von diesbezüglich unwissenden Käufern akzeptiert wird).
OK... dann sieht's schon mal nicht schlecht aus. Wie gesagt: Lass das durchchecken und zwar möglichst bald (sonst machst du dich noch ganz verrückt) und wende dich dann mit konkreten Vorstellungen an das Porsche Center.
jo, werde ich machen. problem ist nur, dass ich in österreich bin und da gibts relativ wenig, aber der rennfahrer www.sperrer.at ist angeblich vertragspartner von MTM.
werd dem mal einen besuch abstatten.
wie scädlich sind eigentlcih quattrostarts fürs getriebe?
hälte es das im serienzustand aus?
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Die Kupplung beim S4 stellt sich Automatisch nach da gibts nichts zum Manuell nachstellen!
Eins noch, beim Biturbo S4 bemerkt man das so bekannte Turboloch normal garnicht ausser wenn wirklich was kaputt ist.
Gruß Sven
Zitat:
Original geschrieben von christian_rs4
Chancen bestehen allerdings nur, wenn dieser nicht jegliche Haftung ausgeschlossen hat (was z.B. bei einem Privatkauf teilweise vorgenommen wird und von diesbezüglich unwissenden Käufern akzeptiert wird).
das geht nicht... die gewährleistung beträgt normalerweise bei einen geschäft zwischen einem gewerbetreibendem und einem privatmann 2 jahre. man kann diese im vertrag auf 1 jahr verringern, ein kompletter ausschluss ist jedoch nicht möglich. -> neues EU-recht.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
das geht nicht... die gewährleistung beträgt normalerweise bei einen geschäft zwischen einem gewerbetreibendem und einem privatmann 2 jahre. man kann diese im vertrag auf 1 jahr verringern, ein kompletter ausschluss ist jedoch nicht möglich. -> neues EU-recht.
also soweit ich weiss ist das in österreich nur 6 jahre.
ein autohaus könnte einem auto, das z.b. 10 jahre alt ist ja nicht 2 jahre alle reparaturen zahlen.
leider hat der audi erst in 3 wochen einen termin!
Zitat:
Original geschrieben von oliwood
ein autohaus könnte einem auto, das z.b. 10 jahre alt ist ja nicht 2 jahre alle reparaturen zahlen.
du kriegst in deutschland auch nicht alle reparaturen gezahlt... es ist ja keine garantie, sondern eine gewährleistung. soll heißen, dass der verkäufer für mängel haftet, welche schon beim kauf bestanden. die beweislast liegt glaube ich sogar beim verkäufer, was das ganze natürlich für diesen nicht einfacher macht.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
das geht nicht... die gewährleistung beträgt normalerweise bei einen geschäft zwischen einem gewerbetreibendem und einem privatmann 2 jahre. man kann diese im vertrag auf 1 jahr verringern, ein kompletter ausschluss ist jedoch nicht möglich. -> neues EU-recht.
Besten Dank für diese Aufklärung. In der Schweiz ist ein kompletter Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Verkäufen unter Privaten üblich. Da die Schweiz nicht in der EU ist, stellt das EU-Recht kein anwendbares Recht dar.
Voraussetzung ist, dass der Mangel bereits bei Vertragsschluss bestand! Gewährleistung bedeutet mithin, dass der Verkäufer verschuldensunabhängig (also unabhängig davon, ob ihm der Mangel bekannt war oder nicht) einzustehen hat. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um gesetzlich nicht verankerte Ansprüche des Geschädigten - sie wird also auf freiwilliger Basis abgeschlossen und reicht daher nicht so weit wie die Gewährleistung. Der Verkäufer übernimmt bei der Garantie aber auch Schäden, welche nach dem Vertragsabschluss entstanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von christian_rs4
Da die Schweiz nicht in der EU ist...
seid froh! 😉
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
seid froh! 😉
Bisher gab es noch kein EU-Dossier, dem ich umfänglich zustimmen konnte. Aufgrund der aktuellen Schwierigkeiten werden die Linksparteien wohl auch feststellen (müssen), dass es der bessere Weg ist.
Sorry für OT.