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Fragen zu max. Anhängelast

Themenstarteram 3. Juli 2005 um 17:17

Hallo Motor - Talker

Im Fahrzeugausweis vom 280TE mit fester AHK stehen als maximale Anhängelast 1640 kg, also das Leergewicht vom T.

Nun habe ich schon in verschieden Dokumentationen gelesen, dass ich eigentlich 2100 kg an den Hacken nehmen könnte. Was gilt nun? Wurde vor ein paar Jahren das Gesetz geändert oder wie muss ich mir diese Änderung erklären?

So hätte ich meinen Neuerwerb auf einen Hänger laden können und hätte nicht umständlich Schilder organisieren müssen.

MfG

Simon

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18 Antworten

Der 280er T darf 2100kg!

Steht normalerweise auch bei den 280TE im Fahrzeugbrief so drin.. oder erst bei den neueren?

Auf jeden Fall darf der 2100 kg ziehen

Themenstarteram 3. Juli 2005 um 17:28

Sehr interessant!

Was ist aber, wenn ich mit 2100kg am Hacken in eine Kontrolle gerate und im Schein nur 1640 kg stehen?

am 3. Juli 2005 um 17:38

Das würde mich auch interessieren. Denn bei meinem 300´er stehen auch nur 1900kg drinne.

am 3. Juli 2005 um 20:56

Bei mir stehen 2100 kg drin, fahrt mal zum TÜV,DEKRA oder so und fragt da mal, die können euch bestimmt auskunft geben, ich habe meinen vor Jahren beim TÜV aufrüsten lassen, und wurde ohne das ich was umbauen mußte eingetragen.

am 3. Juli 2005 um 22:08

Habe einen 300 TE, Bj. 88. Eingetragen sind bei mir 1600 kg. Ein Bekannter gab mir den Tip, nicht zum TÜV, sondern zu DC zu fahren, und dort nach einer höheren Eintragung zu fragen. Werd ich nächste Woche mal machen. Könnte nämlich auch 2000 brauchen.

Oliver

am 3. Juli 2005 um 22:10

@ speedfight14:

Was für Reifen hast Du? Habe gehört, dass für die höhere Anhängelast bestimmte Reifen drauf sein müssen.

Oliver

am 4. Juli 2005 um 7:00

Ich habe einen 250td, und hatte 1500 kg drin.Bin dann zum TÜV gefahren, die hatten alle Unterlagen. Hat ca.40 Euro gekostet mit eintragen.Darf jetzt 1900kg ziehen.

Davor war ich bei meiner Benz Werkstatt, die wollten 30 Euro haben nur für die Anfrage und die AB!!!!!!

Also mein Tip gleich zum TÜV fahren und erst mal fragen(da kostet es wenigstens nichts)

am 4. Juli 2005 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von nachtwolff

@ speedfight14:

Was für Reifen hast Du? Habe gehört, dass für die höhere Anhängelast bestimmte Reifen drauf sein müssen.

Oliver

Sommerreifen 205/60 VR 15 Tragkraft 600kg /pro Rad.

auf Alu 7J15

Um die Verwirrung perfekt zu machen: Bei mir stehen auch 2100 Kg vom ersten Tag an drin.

300 TE

Automat

195er

90er Bj.

Problem sollte beim Tüv zu lösen sein.

Gruß

Biominator

Moin!

Nix Verwirrung, normal! Mein 220 darf auch 2100, weil Automat. Grundsätzlich gilt, daß 2100 bei Automat mögliich ist. Aber seltsamer Weise nur mit der originalen abnehmbaren Kupplung. Die starre darf nur 1900 kg. Eine Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich bis zu 1900 kgg immer drin. War halt bei späteren Baujahren schon eingetragen.

bis neulich

dirch

am 4. Juli 2005 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von dirch

Moin!

Nix Verwirrung, normal! Mein 220 darf auch 2100, weil Automat. Grundsätzlich gilt, daß 2100 bei Automat mögliich ist. Aber seltsamer Weise nur mit der originalen abnehmbaren Kupplung. Die starre darf nur 1900 kg. Eine Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich bis zu 1900 kgg immer drin. War halt bei späteren Baujahren schon eingetragen.

bis neulich

dirch

Habe keinen Automat und keine abnehmbare Kupplung:)

Habe Schalter und starre Kupplung und 2100kg Anhängelast:)

Doch Verwirrung....

Biominator

Moin!

Da staun ich aber.... nachträglich angebaut? Muß ja wohl, weil die starre Kupplung von MB nur bis 1900 kg freigegeben ist.

Vielleicht hast Du aber aauch nur die Eintragung in den Papieren gehabt und jemand hat eine Kupplung nachträglich montiert. In diesem Falle sollte unten bei den Bemerkungen im Schein das Prüfzeichen M4396 eingetragen sein. Dies ist aber das prüfzeichen der abnehmbaren AHK. Das würde dann natürlich für die starre nicht gelten. Schau lieber mal nach.

bis neulich

dirch

am 4. Juli 2005 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von dirch

Moin!

Da staun ich aber.... nachträglich angebaut? Muß ja wohl, weil die starre Kupplung von MB nur bis 1900 kg freigegeben ist.

Vielleicht hast Du aber aauch nur die Eintragung in den Papieren gehabt und jemand hat eine Kupplung nachträglich montiert. In diesem Falle sollte unten bei den Bemerkungen im Schein das Prüfzeichen M4396 eingetragen sein. Dies ist aber das prüfzeichen der abnehmbaren AHK. Das würde dann natürlich für die starre nicht gelten. Schau lieber mal nach.

bis neulich

dirch

Nein Orginal von MB, :) Habe das Auto seit über 10 Jahren bin immer so zur HU gefahren.:)

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