Fragen zu Gutachten nach Unfall - Wertminderung & Reifenersatz
Hallo zusammen,
mir hatte kürzlich jemand die Vorfahrt genommen bzw. ein Stop Schild überfahren, was dann zu einem Unfall geführt hat, wo ich der Unfall-Gegnerin hinten rechts in das Auto gefahren bin.
Bei mir ist der linke Kotflügel eingedrückt, die Stoßstange hat ein paar Schrammen und die Felge hat auch einige Kratzer abgekommen. Der Reifen hat nur minimal (eigentlich nicht sichtbar) etwas abbekommen und die Spur muss vermutlich neu eingestellt werden, da ich das Lenkrad leicht schief halten muss um geradeaus zu fahren.
Schuldfrage ist aktuell klar, bzw. gibt es aktuell keine Anzeichen, dass die Gegnerin mit einer anderen Story kommt und ich gehe davon aus, dass die generische Versicherung den Schaden bezahlt.
Ich habe einen Gutachter bestellt, um den Schaden zu beurteilen. In dem Gutachten sind mir 2 Punkte aufgefallen.
Laut Gutachten wird:
- Kotflügel ausgetauscht
- Stoßstange lediglich lackiert
- Felge neu
- Reifen neu
- Spur neu einstellen + prüfen ob unsichtbare Schäden
Meine Fragen:
1)
Ich habe keine Wertminderung in dem Gutachten bekommen, obwohl ich auch explizit danach gefragt hatte. Der Sachverständige meinte, dass dies bei meinem Auto (fast 6 Jahre und knapp über 100T km) nicht mehr zum Tragen kommt.
Ist dem tatsächlich so? Ich konnte nichts zu irgendwelchen Grenzen finden
2)
Im Gutachten wurde nur der eine Reifen gewechselt. In der Realität müsste ich aber doch beide Reifen tauschen, weil diese doch pro Achse identisch sein müssen, oder?
Auf Nachfrage hieß es, dass beide getauscht werden müssen, aber die generische Versicherung den zweiten nicht zahlt - das wäre früher so gewesen...
Wenn jemand anderes die Schuld an einem Unfall an meinem Wagen hat, wie kann es denn dann sein, dass ich auf Kosten sitzen bleibe oder ist der Sachverständige unfähig?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Irgendwie klingt das alles nach einem eher versicherungsfreundlichen Gutachten.
Wenn (!) aufgrund des Unfalls schon das Lenkrad schief steht, sind offensichtlich Achs- oder Lenkungsteile verformt. Die meisten Fahrzeughersteller geben hier für die sach- und fachgerechte Reparatur den Austausch des Lenkgetriebes (und der Achshälfte) vor. Damit erreicht der Schaden eine Höhe, bei der auch für ein 6 Jahre altes Auto mit knapp 100.000 Euro üblicherweise eine Wertminderung entsteht. Wenn es nicht sowieso schon ein Totalschaden wird.
61 Antworten
Glaube ist nichts. Wissen ist alles. 🙂
Die Anwaltskosten sind auch dann ersatzfähig, wenn Du Dir einen Schadensbetrag von 1 Cent zusammendenkst. Das hat mal gleich garnichts mit der Frage des Vorliegens eines "Bagatellschadens" zu tun. Sie sind dann auch wirklich extrem gering und jeder Anwalt wird heulen oder dem armen Wicht lieber 1 Euro in die Hand drücken, damit er ohne Beauftragung die Kanzlei wieder verlässt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Februar 2017 um 21:52:34 Uhr:
Glaube ist nichts. Wissen ist alles. 🙂Die Anwaltskosten sind auch dann ersatzfähig, wenn Du Dir einen Schadensbetrag von 1 Cent zusammendenkst.
Nein, sind sie nicht. Auch als Geschädigter hat man eine Schadenminderungspflicht und einfach mal Kosten ohne Ende, ohne Maß in Bezug auf die Schadenshöhe zu produzieren, das geht zum Glück in diesem Staat nicht.
Bei einem Cent wäre im ersten Schritt es angemessen, einen Brief zu verschicken, in dem man den Cent einfordert und zusätzlich das Porto ... nicht mehr. Und das geht mal locker min auf den Faktor 1000 hinaus an Schadenhöhe.
[
quote]
@UliBN schrieb am 9. Februar 2017 um 21:46:48 Uhr:
Ich habe mich vorrangig auf die Empfehlung bezogen,
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. Februar 2017 um 21:46:48 Uhr:
und nicht auf einen Sachverständigen. Und mit meiner fiktiven Schadenshöhe meine ich tatsächlich die Höhe des Schadens und nicht die Höhe der Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Und bei der Bezeichnung Schaden zusammen mit einer Zahl steht die Schadenshöhe fest.Zitat:
deswegen nimmt man sich bei unverschuldeten Unfällen IMMER einen guten RA
Ebenso läuft man in das offene Messer, wenn man bei dieser Schadenshöhe ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherung einen Gutachter beauftragt. Ohne nähere Differenzierung ein gefährlicher Tipp.
So langsam glaube ich, hier sollen armen notleidenden Rechtsanwälten (die gibt es tatsächlich!) mit nicht empfehlenswerten Tipps geholfen werden.
Bei dem Dummfug, den du hier so verfasst, bekommt man echt Blähungen.
Du bist einfach nur ein Stammtisch- Experte.
Von nichts hast du richtig Ahnung. Deine "Experten Tipps" sind einfach nur für die Mülltonne.
Einfach nur peinlich und gruselig, was du hier so von dir gibst.
Du möchtest hier gern einen auf Experten machen, bist du aber nicht.
Weder in Fragen der Technik -hast du schon unter Beweis gestellt- noch in juristischen Fragen hast du profundes
Fachwissen.
Du bist einfach nur ein Dampfplauderer und schreibst hier Grütze ohne fachliche Substanz.
Sorry, aber so ist das.
Wer auf dich und deine Nachbarschaftlichen Ratschläge hört, der hat einfach nur verloren.
Ähnliche Themen
und damit diese dämliche Schreiberei von den ganzen Tante Google Experten jetzt mal ein Ende hat:
Bei einem KH- Schaden gibt es nach der Rechtsprechnung das sogenante Prinzip der Waffengleicheit.
Auf der einen Seite ist der Versicherer. Der hat
- eigene Techniker
- eigene Juristen
Auf den anderen Seite ist der Geschädige mit null Ahnung vom Thema ( wie einige Schreibelinge hier bei MT)
Der Geschädigt darf sich selbstverständlich auch fachkundiger Hilfe bedienen.
Das wäre:
- Ein Sachverständiger eine Wahl
- Ein Rechtsanwalt seine Wahl
Damit ist das Prinzip der Waffengleicheit wieder hergestellt.
Er muss sich -dem lieben Gott sei Dank- nicht auf das dusselige und Amateurhafte Geschfafel von Pseudo- Experten
hier bei Motortalk verlassen , die Ihr Wissen vor einem Beitrag ergoogeln und sich mit Ihrer Bangemacherei hier lediglich profilieren möchten. Ich werde das jetzt mal in die FAQ stellen. Wird echt mal Zeit
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 9. Februar 2017 um 23:33:30 Uhr:
und damit diese dämliche Schreiberei von den ganzen Tante Google Experten jetzt mal ein Ende hat:
...
Ich werde das jetzt mal in die FAQ stellen. Wird echt mal Zeit.
Delle, da hätte man tatsächlich schon mal drauf kommen können. 😁
Ich würde noch gern meine Meinung zum Lenkgetriebe und den Reifen schreiben.
Bei einem Schlag auf die Felge ist es natürlich nicht notwendig das Lengetriebe zu tauschen. Die Versicherung muß nur bezahlen was kaputt ist. Da aber weder die Versicheurng noch der Gutachter das Lenkgetriebe prüfen können müsste es ausgebaut und an den Hersteller geschickt werden. Der zerlegt es dann, vermisst es und kann dann eine Aussage treffen ob das Lenkgetriebe OK ist oder nicht.
Da aber ein AT-Lenkgetriebe eigentlich fast immer günstiger ist als diesen Aufwand zu betreiben wird es in der Regel mit getauscht.
Schon alleine dass das Lenkrad schief steht ist ein Indiz dafür das eine massive Krafteinwirkung vorhanden war die genauer geprüft werden soll. Kein Gutachter wird sich darauf verlassen dass das Lenkgetriebe OK ist ohne das es zerlegt wurde.
Bei den Reifen ist es das gleiche diese zu prüfen ob Sie noch OK sind ist mit einem solchen Aufwand verbunden (Röntgen) das man auch gleich einen neuen nehmen kann. Ob der auf der anderen Seite mit gewechselt wird hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Bei Fahrzeugen mit DSC würde ich immer den 2 Reifen mit aufschreiben wenn die Verschleissdiferenz zu groß wird. Sind die Reifen aber fast neu reicht es auch aus wenn nur ein Reifen gewechselt wird.
MfG
Mike
P.S. Mich würde es bei einem Gutachter schon stuzig machen wenn bei einem solchem Schaden ein Gutachten erstellt werden kann ohne das eine Achsvermessung durchgeführt wurde. Eine Vor Ort Besichtigung kann man machen bei leichteren Karosserieschäden. Wenn es aber um sowas geht würde ich nur einem Gutachter vertrauen der auch eine eigene Werkstatt oder mit einer Werkstatt zusammen arbeitet. Schon alleine der Satz, "unsichtbare Schäden" ist für mich ein Warnzeichen. Wenn Schäden Unscihtbar sind müssen Sie überprüft werden. Woher soll die Werkstatt wissen was Sie machen soll wenn ein Schaden unsichtbar ist.
So ein Gutachten kosten 400 und mehr Euro. Es kann doch nicht sein das ein Gutachter sind ein Auto 1/2 Stunde anschaut und dann noch eine 1/2 Stunde das Gutachten schreibt.
Es ist seine verflixte Aufgabe alle Schäden zu dokumentieren egal ob Sie unsichtbar sind oder nicht.
e30lion schrieb am 10. Februar 2017 um 08:14:24 Uhr
Es kann doch nicht sein das ein Gutachter sind ein Auto 1/2 Stunde anschaut und dann noch eine 1/2 Stunde das Gutachten schreibt.
Es ist seine verflixte Aufgabe alle Schäden zu dokumentieren egal ob Sie unsichtbar sind oder nicht.
Bingo !
Zitat:
@e30lion [url=http://www.motor-talk.de/.../...nderung-reifenersatz-t5937611.html?...]schrieb am 10. Februar 2017 um 08:14:24 Uhr[/url
Es ist seine verflixte Aufgabe alle Schäden zu dokumentieren egal ob Sie unsichtbar sind oder nicht.
Cool, Röntgenaugen, will ich auch 😛
Zitat:
@Moers75 schrieb am 10. Februar 2017 um 12:35:06 Uhr:
Zitat:
@e30lion [url=http://www.motor-talk.de/.../...nderung-reifenersatz-t5937611.html?...]schrieb am 10. Februar 2017 um 08:14:24 Uhr[/url
Es ist seine verflixte Aufgabe alle Schäden zu dokumentieren egal ob Sie unsichtbar sind oder nicht.Cool, Röntgenaugen, will ich auch 😛
Wozu Röntgenaugen?
Das muß es zerlegt werden das man es sieht. Erst wenn die Unwirtschaftlich ist (wie beim Lenkgetriebe oder bei den Reifen) sehe ich es auch ein, aber dann wird das Bauteil komplett getauscht. Und man braucht keine Rötgenaugen um ein Auto auf Schäden zu prüfen. Dafür reicht meist schon eine Hebebühne und Fachwissen aus.
Für alles andere gibt es Geäte wie eine Achsvermessungsanlage, eine Taschenlampe, ja sogar Schraubenschlüssel um alles sichtbar zu machen.
Ich frage mich eher wie die meisten Gutachten erstellt wurde ohne Röntgenaugen. Selbst bei einem Aufprall auf den Stoßfänger bauen wir den ab um zu schauen wie es darumter aussieht.
MfG
Mike
Hier gibt es echt ein paar Spezialisten die von Geschädigtenrecht Null Ahnung haben, davon aber dann ganz viel.
Der Geschädigte hat ein Recht auf eunen RA und eunen Gutachter, die die gegnerische Versicherung zahlen muß.
Punkt aus, Ende der Diskussion,
rzz
und was willst du uns damit sagen? Das stand doch nie zur Diskussion. Ev. hast du sogar gelesen, dass er einen eigenen Gutachter hat. Oder alternativ einfach mal den ersten Eröffnungsbeitrag vorm Antworten lesen.
"Punkt aus". Tut auch nichts zur Sache, da die Frage des TE's ne ganz andere war.
VG