Fragen zu Gutachten nach Unfall - Wertminderung & Reifenersatz

Hallo zusammen,

mir hatte kürzlich jemand die Vorfahrt genommen bzw. ein Stop Schild überfahren, was dann zu einem Unfall geführt hat, wo ich der Unfall-Gegnerin hinten rechts in das Auto gefahren bin.

Bei mir ist der linke Kotflügel eingedrückt, die Stoßstange hat ein paar Schrammen und die Felge hat auch einige Kratzer abgekommen. Der Reifen hat nur minimal (eigentlich nicht sichtbar) etwas abbekommen und die Spur muss vermutlich neu eingestellt werden, da ich das Lenkrad leicht schief halten muss um geradeaus zu fahren.

Schuldfrage ist aktuell klar, bzw. gibt es aktuell keine Anzeichen, dass die Gegnerin mit einer anderen Story kommt und ich gehe davon aus, dass die generische Versicherung den Schaden bezahlt.

Ich habe einen Gutachter bestellt, um den Schaden zu beurteilen. In dem Gutachten sind mir 2 Punkte aufgefallen.

Laut Gutachten wird:
- Kotflügel ausgetauscht
- Stoßstange lediglich lackiert
- Felge neu
- Reifen neu
- Spur neu einstellen + prüfen ob unsichtbare Schäden

Meine Fragen:
1)
Ich habe keine Wertminderung in dem Gutachten bekommen, obwohl ich auch explizit danach gefragt hatte. Der Sachverständige meinte, dass dies bei meinem Auto (fast 6 Jahre und knapp über 100T km) nicht mehr zum Tragen kommt.
Ist dem tatsächlich so? Ich konnte nichts zu irgendwelchen Grenzen finden

2)
Im Gutachten wurde nur der eine Reifen gewechselt. In der Realität müsste ich aber doch beide Reifen tauschen, weil diese doch pro Achse identisch sein müssen, oder?
Auf Nachfrage hieß es, dass beide getauscht werden müssen, aber die generische Versicherung den zweiten nicht zahlt - das wäre früher so gewesen...
Wenn jemand anderes die Schuld an einem Unfall an meinem Wagen hat, wie kann es denn dann sein, dass ich auf Kosten sitzen bleibe oder ist der Sachverständige unfähig?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Irgendwie klingt das alles nach einem eher versicherungsfreundlichen Gutachten.

Wenn (!) aufgrund des Unfalls schon das Lenkrad schief steht, sind offensichtlich Achs- oder Lenkungsteile verformt. Die meisten Fahrzeughersteller geben hier für die sach- und fachgerechte Reparatur den Austausch des Lenkgetriebes (und der Achshälfte) vor. Damit erreicht der Schaden eine Höhe, bei der auch für ein 6 Jahre altes Auto mit knapp 100.000 Euro üblicherweise eine Wertminderung entsteht. Wenn es nicht sowieso schon ein Totalschaden wird.

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Zitat:

@twindance schrieb am 11. Februar 2017 um 21:27:39 Uhr:


Hatte ich mich denn so undeutlich ausgedrückt? Gut, dann werde ich es mal etwas deutlicher ausdrücken, wenn die empfindsamen Gemüter den freundlichen und wohlformulierten Hinweis nicht verstanden.

Es wird hier nicht mehr irgendjemand persönlich angemault. Ansonsten werde ich höchstgradig ungemütlich. Weiterhin finde ich es einfach nur -mmiiiieeeeep-, wenn man wenig Ahnung hat und dennoch einen lang raushängen lassen will! Und ganz egal, wie sehr man sich über überzeugend dargelegtes Halbwissen ärgert - es wird dennoch freundlich und höflich geschrieben.

Mein Gott, ist es denn wirklich so schwer, die Klappe zu halten, wenn man nicht komplett in der Materie steckt und ist es wirklich ebenso schwer, den fachlich Defizitären zwar bestimmt, aber freundlich entgegen zu treten?

Und das legetimiert alle verbalen Entgleisungen?

Ich darf ganz herzlich darum bitten, derartige Diskussionen aus den Fachforen herauszuhalten - dafür gibt es Alarm, PN und bei gewünschten Grundsatzdiskussionen im trauten Kreis gern http://www.motor-talk.de/.../...oderations-mecker-thread-t5188565.html oder bei allgemeinem Interesse das Sagt´s uns.

Hier aber ist diesbezüglich die Diskussion fehl am Platz und daher bitte beendet!

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