Fragen zu Gutachten nach Unfall - Wertminderung & Reifenersatz
Hallo zusammen,
mir hatte kürzlich jemand die Vorfahrt genommen bzw. ein Stop Schild überfahren, was dann zu einem Unfall geführt hat, wo ich der Unfall-Gegnerin hinten rechts in das Auto gefahren bin.
Bei mir ist der linke Kotflügel eingedrückt, die Stoßstange hat ein paar Schrammen und die Felge hat auch einige Kratzer abgekommen. Der Reifen hat nur minimal (eigentlich nicht sichtbar) etwas abbekommen und die Spur muss vermutlich neu eingestellt werden, da ich das Lenkrad leicht schief halten muss um geradeaus zu fahren.
Schuldfrage ist aktuell klar, bzw. gibt es aktuell keine Anzeichen, dass die Gegnerin mit einer anderen Story kommt und ich gehe davon aus, dass die generische Versicherung den Schaden bezahlt.
Ich habe einen Gutachter bestellt, um den Schaden zu beurteilen. In dem Gutachten sind mir 2 Punkte aufgefallen.
Laut Gutachten wird:
- Kotflügel ausgetauscht
- Stoßstange lediglich lackiert
- Felge neu
- Reifen neu
- Spur neu einstellen + prüfen ob unsichtbare Schäden
Meine Fragen:
1)
Ich habe keine Wertminderung in dem Gutachten bekommen, obwohl ich auch explizit danach gefragt hatte. Der Sachverständige meinte, dass dies bei meinem Auto (fast 6 Jahre und knapp über 100T km) nicht mehr zum Tragen kommt.
Ist dem tatsächlich so? Ich konnte nichts zu irgendwelchen Grenzen finden
2)
Im Gutachten wurde nur der eine Reifen gewechselt. In der Realität müsste ich aber doch beide Reifen tauschen, weil diese doch pro Achse identisch sein müssen, oder?
Auf Nachfrage hieß es, dass beide getauscht werden müssen, aber die generische Versicherung den zweiten nicht zahlt - das wäre früher so gewesen...
Wenn jemand anderes die Schuld an einem Unfall an meinem Wagen hat, wie kann es denn dann sein, dass ich auf Kosten sitzen bleibe oder ist der Sachverständige unfähig?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Irgendwie klingt das alles nach einem eher versicherungsfreundlichen Gutachten.
Wenn (!) aufgrund des Unfalls schon das Lenkrad schief steht, sind offensichtlich Achs- oder Lenkungsteile verformt. Die meisten Fahrzeughersteller geben hier für die sach- und fachgerechte Reparatur den Austausch des Lenkgetriebes (und der Achshälfte) vor. Damit erreicht der Schaden eine Höhe, bei der auch für ein 6 Jahre altes Auto mit knapp 100.000 Euro üblicherweise eine Wertminderung entsteht. Wenn es nicht sowieso schon ein Totalschaden wird.
61 Antworten
Zitat:
@lemonshark schrieb am 6. Februar 2017 um 14:04:10 Uhr:
Und was steht bei dir in Konflikt mit sinnvollen Antworten?- Der Geschädigte hat sich den Gutachter selbst ausgesucht
- Die Versicherung hat noch nicht einmal Kenntnis von der Höhe des Schadens und entsprechend keine Möglichkeit, in irgend einer Form zu "bescheissen".Aktuell besteht der Zoff nur mit den selbstgewählten Gutachter. Rätst du ihm, mit dem Anwalt gegen den Gutachter vorzugehen, oder was?
Nur dein Intellekt. Sonst nix. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2017 um 14:51:50 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 6. Februar 2017 um 14:04:10 Uhr:
Und was steht bei dir in Konflikt mit sinnvollen Antworten?- Der Geschädigte hat sich den Gutachter selbst ausgesucht
- Die Versicherung hat noch nicht einmal Kenntnis von der Höhe des Schadens und entsprechend keine Möglichkeit, in irgend einer Form zu "bescheissen".Aktuell besteht der Zoff nur mit den selbstgewählten Gutachter. Rätst du ihm, mit dem Anwalt gegen den Gutachter vorzugehen, oder was?
Nur dein Intellekt. Sonst nix. 🙂
Naja, aber er hat doch vollkommen recht.
Hier kommt der Laie und zweifelt alles an, was der selbstgewählte Gutachter begutachtet hat. Und ihr seid voll und ganz dabei, den gleich mal mit einem Anwalt anzugehen.
Das halte ich auch für so dünnes Eis, dass dieses Eis vermutlich erst noch entstehen muss.
P.S.: Nein, es gibt keine Vorschrift, die einen zwingt, beide Reifen immer gleichzeitig zu tauschen. Und damit gibt es auch keinen Anlass dies zu tun.
Und aus dem geschilderten Schadensbild muss man nicht - wie behauptet - zwingend von etwas ausgehen. NurTatsachen zählen für eine Versicherung und nicht Vermutungen.
Spur einstellen ist für mich gleichbedeutend mit Spureinstellungen überprüfen. Damit ggf. eine erste Grundlage für vll. schwerere Schäden.
Alternative Fakten vs. Fachwissen. ... Ihr seid schon beide niedlich. Ein Schlag in die Lenkung mit Schiefstellung des Lenkrades und der erfahrene Sachverständige sagt, dass man da nach Herstellervorgabe das Lenkgetriebe zu wechseln hat. Ihr wisst das besser. Und die Rechtslage habt ihr auch noch solo im Griff. Bestens. 😁
Kann man nur warnen vor derartigem Leichtsinn! 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@UliBN schrieb am 6. Februar 2017 um 18:11:41 Uhr:
Und aus dem geschilderten Schadensbild muss man nicht - wie behauptet - zwingend von etwas ausgehen. NurTatsachen zählen für eine Versicherung und nicht Vermutungen.
Spur einstellen ist für mich gleichbedeutend mit Spureinstellungen überprüfen. Damit ggf. eine erste Grundlage für vll. schwerere Schäden.
Jaja.. Hauptsache du hast Recht.....
Ist mir jetzt einfach zu albern mit dir hier.
Fachlich ist dein Geschreibsel hier einfach nur noch Schwanz.
Du drehst und windest dich hier wie ein Aal.
Lass bitte gut sein jetzt, es ist nun wirklich nur noch peinlich was du hier so schwafelst.
Ich glaube fast du arbeitest bei CE in Langenfeld.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Februar 2017 um 16:10:50 Uhr:
P.S.: Nein, es gibt keine Vorschrift, die einen zwingt, beide Reifen immer gleichzeitig zu tauschen.
Pauschal gesagt: Falsch 😉
Kommt auf Fahrzeug und Antrieb an. Nicht wenige Hersteller schreiben bei Allrad oder Sperrdifferentialen maximale Profiltiefeunterschiede vor. In den Fällen werden auch beide Reifen ersetzt wenn es eine diesbezügliche Vorgabe gibt.
Spureinstellen ist gleich Spurvermessen, au weia ... 🙄
OOOHHHHHHMMMMM 😉.
Bei aller Leidenschaft und Enthusiasmus für das eigene Weltbild - es gibt hier Leute, die mit derartigen Dingen tagtäglich ihr Brot verdienen und durchaus tief in der Materie stecken. Ich weiß nicht, ob es wirklich klug und für den TE nützlich ist, mit persönlichem Empfinden, aber ohne profunde Kenntnisse für Verwirrung zu sorgen
OOOOHHHHHHMMMMMMM
Meine Erfahrung...
Hatte gerade einen ähnlichen Unfall.
Gutachter von mir gewählt.
Laut Gutachten wird:
- Kotflügel ausgetauscht (bei mir zusätzlich die Tür)
- Stoßstange lediglich lackiert (Bei mir Spotrepair)
- Felge neu (ebenso)
- Reifen neu (bei mir beide an der VA)
- Spur neu einstellen + prüfen ob unsichtbare Schäden (ebenso)
Meine Fragen:
1)
Wertminderung (fast 6 Jahre und knapp über 100T km) nicht mehr zum Tragen kommt.
Mein Wagen ist 4,5 Jahre / knapp 100.000km alt.
Lt Aussage meines Gutachters und Anwalts gibt es scheinbar eine 5 Jahres Grenze.
Wiederbeschaffungswert: 9000€ (Schaden knappe 5000€)
Wertminderung: 250€ (+25€ Aufwandsentschädigung)
2)
Im Gutachten wurde nur der eine Reifen gewechselt.
Mein Gutachter hat auf den Tausch beider Reifen hingewiesen, da der Unterschied zwischen dem alten (alt 5,8mm) und neuen Reifen (neu glaub ich über 8mm) ein Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Versicherung hat beide anstandslos bezahlt!
Thema Spur:
Mein Kleiner hat auch nur eine Sichtprüfung der Komponenten der Spur hinter sich.Dabei wurde dann auch noch eine Spurstange inkl Kopf getauscht.
Spur natürlich neu eingestellt
Ich hatte aber auch Glück im Unglück.
Die Vetragswerkstatt meiner Gegnerversicherung war dummerweise eine mir sehr gut bekannte Werkstatt.
Den Meister der Blechbatscher und Lacker kenn ich persönlich.
Das machte alles wesentlich einfacher!
Zitat:
Lt Aussage meines Gutachters und Anwalts gibt es scheinbar eine 5 Jahres Grenze.
Vor 15 Jahren war dies tatsächlich so.
Heutzutage gibt es diese Grenze nicht mehr. Weiterbildung hat noch keinem geschadet!
Zitat:
@KSV schrieb am 8. Februar 2017 um 10:09:48 Uhr:
Zitat:
Lt Aussage meines Gutachters und Anwalts gibt es scheinbar eine 5 Jahres Grenze.
Vor 15 Jahren war dies tatsächlich so.
Heutzutage gibt es diese Grenze nicht mehr. Weiterbildung hat noch keinem geschadet!
😁
genau deswegen nimmt man sich bei unverschuldeten Unfällen IMMER einen guten RA und sucht sich den Gutachter selbst. Sonst wird man immer über den Tisch gezogen / verarscht.
rzz
Auch bei 50 € Schaden?
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. Februar 2017 um 21:28:14 Uhr:
Auch bei 50 € Schaden?
Woher weiß ich denn wie hoch der Unfallschaden ist? Bin ich Gutachter?
Logische Antwort daher: JA
rzz
Natürlich auch bei 50,- €. Woher soll denn der Laie die Schadenshöhe kennen, für deren Ermittlung er die fachkundige Hilfe in Anspruch nimmt?
Ich habe mich vorrangig auf die Empfehlung bezogen,
Zitat:
deswegen nimmt man sich bei unverschuldeten Unfällen IMMER einen guten RA
und nicht auf einen Sachverständigen. Und mit meiner fiktiven Schadenshöhe meine ich tatsächlich die Höhe des Schadens und nicht die Höhe der Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Und bei der Bezeichnung Schaden zusammen mit einer Zahl steht die Schadenshöhe fest.
Ebenso läuft man in das offene Messer, wenn man bei dieser Schadenshöhe ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherung einen Gutachter beauftragt. Ohne nähere Differenzierung ein gefährlicher Tipp.
So langsam glaube ich, hier sollen armen notleidenden Rechtsanwälten (die gibt es tatsächlich!) mit nicht empfehlenswerten Tipps geholfen werden.