Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Das ist ausschließlich eine temporäre Maßnahme zur Unterstützung des disruptiven Moments.
Bei so etwas komplexen ist eine Förder Maßnahme sinnvoll, über die genaue Platzierung kann man natürlich vortrefflich streiten. Ich hätte es bei den Ladepunkten HPC-Chargern und Wallboxen für zu Hause und Firmen jedoch in viel größerem Maßstab belassen.

Die Diskussion um Nebenkriegsschauplätze, wie der steuerlichen Absetzbarkeit von betrieblichen Kosten, hat mit der BAFA-Förderung nichts zu tun. Dass im Mittelstand jetzt auch keine BAFA Förderung mehr für Firmenwagen zur Verfügung steht empfinde ich als unglücklich. Da ist viel Potenzial um viel Autostückzahl auf die Straße zu bringen, aber die wirtschaftlichen Empfindlichkeiten wiegen dort einfach etwas.

Habe mal eine nette Anfrage an die Bafa gestellt und hier ein Teil der Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

In Ihrem Fall kann die Beantragung bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen, damit die Innovationsprämie ausgezahlt werden kann. Sollte der Antrag erst ab Januar 2023 erfolgen, ist eine Auszahlung der Innovationsprämie nicht mehr möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass das Datum der Antragstellung und die damit verbundene Richtlinie maßgebend ist. Das Datum der Bestellung ist nicht maßgebend.

 

Die Gestaltung und Anpassung der Förderrichtlinie obliegt dem Richtliniengeber, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant den Umweltbonus anzupassen.

Informationen hierzu finden Sie hier https://www.bafa.de/.../20220728_anpassung_foederung_umweltbonus.html und in der Pressemitteilung des BMWK: https://www.bmwk.de/.../...abeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html.

Nichts Neues, aber wieder aktualisiert

Viele haben es nicht auf dem Schirm, dass für die Innovationsprämie andere Konditionen (Fristen) gelten im Bezug auf die Beantragung.

Übersicht im Anhang.

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Zitat:

@206driver schrieb am 25. Oktober 2022 um 07:40:37 Uhr:


Viele haben es nicht auf dem Schirm, dass für die Innovationsprämie andere Konditionen (Fristen) gelten im Bezug auf die Beantragung.

Übersicht im Anhang.

Cool, danke für die Matrix.
Stellt sich nur noch die Frage, was mit dem Nettolistenpreis gemeint ist. Diese Frage hatte ich auch bei der Bafa gestellt und nicht anderes als die zuvor eingestellte allgemeine Info erhalten.
Nettolistenpreis inkl. SA oder Serie?
Wäre nur schön, wenn diesbzgl. eine klare Ansage von der Bafa käme.

Da ich mit den Förderungen noch nicht ganz Firm bin. Wo außer bei der BAFA kann man ggf. noch Förderungen beantragen (NRW)? Hat jemand einen Tipp?

Es heißt "Nettolistenpreis des Basismodells".

Zitat:

@206driver schrieb am 25. Oktober 2022 um 15:54:18 Uhr:


Es heißt "Nettolistenpreis des Basismodells".

Das ist sehr gut, dann gibt es auch bei Zulassung in 2023 für den M50 noch ein paar €.
Danke für die Info!

Wobei sich das Bundesministerium und das BAFA nirgends zu der Definition Listenpreis, nämlich des Basismodels (bisherige Regelung) oder des konkreten Modells (so ist es im BMWK intern mal genannt) geäußert hat.

Es gilt der BAFA-Nettolistenpreis und der ist in der BAFA-Liste aufgeführt:

https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

Zitat:

@Hanuse schrieb am 25. Oktober 2022 um 17:35:34 Uhr:


Es gilt der BAFA-Nettolistenpreis und der ist in der BAFA-Liste aufgeführt:

https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

Stand 6.10.22 und bezieht sich auf die beschlossene Regelung bis 31.12.2022. oK!

Neuerungen? Diesen Artikel fand ich eben. Das wäre natürlich fein. Demnach erhalten auch alle i4 M50 Besteller auch in 2023 eine Förderung von 6.000,-€, solange der sehr viel schmalere Topf nicht leer ist. Oder verstehe ich da was falsch?

https://www.elektroauto-vergleich.de/...opraemie_umweltpraemie_ab_2023

Zitat:

@Frank3006 schrieb am 8. November 2022 um 18:31:55 Uhr:


Neuerungen? Diesen Artikel fand ich eben. Das wäre natürlich fein. Demnach erhalten auch alle i4 M50 Besteller auch in 2023 eine Förderung von 6.000,-€, solange der sehr viel schmalere Topf nicht leer ist. Oder verstehe ich da was falsch?

https://www.elektroauto-vergleich.de/...opraemie_umweltpraemie_ab_2023

Ja, du verstehst das falsch.

Zudem ist der Herstelleranteil ab 2023 in den Übersichten dort falsch. Dieser reduziert im gleichen Umfang wie die staatliche Förderung.

Für den i4 war es noch nie 6000 €, sondern allenfalls 5000 € zzgl. Herstelleranteil i.H.v. 2500 €, da über NLP Basispreis über 40000 €. Ab 2023 werden es dann voraussichtlich 3000 € zzgl. dem reduzierten Herstelleranteil i.H.v. 1500 €, der i.d.R. mit dem Rabatt verrechnet wird.

Zitat:

@hydrou schrieb am 9. November 2022 um 12:40:02 Uhr:


Für den i4 war es noch nie 6000 €, sondern allenfalls 5000 € zzgl. Herstelleranteil i.H.v. 2500 €, da über NLP Basispreis über 40000 €. Ab 2023 werden es dann voraussichtlich 3000 € zzgl. dem reduzierten Herstelleranteil i.H.v. 1500 €, der i.d.R. mit dem Rabatt verrechnet wird.

3.000,-€ werden es aber sein. Hatte schon mit einem Totalverlust gerechnet

Bzgl. Herstelleranteil habe ich nochmal meinen Freundlichen gefragt. Dieser wird explizit auf der Rechnung ausgewiesen, geht also vom vereinbarten Angebotspreis ab. 🙂

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