Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Zitat:
@Andreas_AC1973 schrieb am 15. April 2022 um 07:32:08 Uhr:
Zitat:
@New_Car schrieb am 15. April 2022 um 02:54:23 Uhr:
Ich blicke da nicht ganz durch. Wenn ich in 2022 noch einen Dienstwagen bekomme (Hybrid) mit einer Laufzeit von 36 Monaten, würde sich mein Anteil ab 2023 ändern oder bleibt noch das alte Recht da Zulassung in 2022 erfolgte? Würde gerne wissen ob sich meine monatlichen Belastung jetzt ab 2023 bei Hybrid ändert oder nicht?
…da gilt normalerweise der Bestandschutz, d.h. es gilt die EZ, die legt die Besteuerung fest. Mein Hybrid ist EZ 21, Leasing läuft aber drei Jahre, d.h. damit rutsche ich auch nach 23.
Wir haben unseren Hybriten seit nunmehr 1jahr, darf ich davon ausgehen, dass die 0,5% Regel über die nächsten 2jahre Bestand hat?
Unserer wird unserem Fahrprofil zum Dank ideal als Hybrid eingesetzt.
3,5lSprit und ca.16kw Strom auf 100km.
Hat sich für uns belohnt
Die Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums hat meiner Meinung nach erstmal nichts mit der Dienstwagenbesteuerung zu tun. Für diese müsste das Finanzministerium zuständig sein.
Es zählt bei der Besteuerung das Anschaffungsdatum als Stichtag. Damit ist bei Neuwägen in der Regel die EZ als behördlich verbrieftes Datum gemeint.
Natürlich können alle möglichen Gesetze geändert werden, aber bisher wurden Bestandsfahrzeuge in diesem Punkt noch nicht nachträglich schlechter gestellt.
Zur BAFA-Änderung:
Die Bekanntmachung des BMWi ist bisher nur ein Entwurf, wohl mit der Maximalposition des grünen Habeck.
Da ist noch nix fix und man merkt ja, welchen Gegenwind Habeck schon aus den anderen Parteien erfährt.
Am Ende wird ein Kompromiss gefunden, gegebenenfalls auch Resortübergreifend ("Gibst du mir, geb ich dir"😉.
Danke.....dann auf die nächsten 2 Jahre und im Anschluss gibt's einen Vollstromer mit hoffentlich weiter guten Geschenken vom Steuerzahler;-)
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Genau es gilt immer EZ als Stichdatum. Das heißt wer schon die Förderung gekriegt hat oder bis 1.1.23 zulässt kriegt immer noch die alte Regelung. Das Gleiche gilt auch für die Besteuerung.
Nur ab 01.01.2023 ist es bisher komplett ungewiss. Das ist auch die Problematik an der Geschichte. Es gibt ja durchaus Leute wie mich die schon 2021 bestellt haben, deren Lieferdatum dennoch 2023 ist. Geht meiner Ansicht gar nicht, vor Allem da es gegen den Koalitionsvertrag spricht nach dem sich ja auch einige gerichtet haben.
Danke für die schnellen Antworten. Das heißt Dienstwagen Hybrid mit Zulassung 2022, bekomme ich 36 Monate (Leasingdauer) keine Erhöhung der Rate/Versteuerung und habe halt kalkulierbare Kosten. Meine Sorge war das ich 2023 plötzlich eine höhere Rate zahlen muss.
Im deutschen Recht gibt es zwar grundsätzlich den Bestands-/Vertrauensschutz und das Rückwirkungsverbot, aber speziell im Steuerrecht kann es hierzu auch mal Ausnahmen geben, wenn nicht ausschließlich Steuermehreinnahmen im Vordergrund stehen.
Zitat:
@New_Car schrieb am 15. April 2022 um 10:48:15 Uhr:
Danke für die schnellen Antworten. Das heißt Dienstwagen Hybrid mit Zulassung 2022, bekomme ich 36 Monate (Leasingdauer) keine Erhöhung der Rate/Versteuerung und habe halt kalkulierbare Kosten. Meine Sorge war das ich 2023 plötzlich eine höhere Rate zahlen muss.
Eine Garantie dafür gibt es natürlich nicht.
Keiner weiß, was der Politik morgen einfällt.
Im Normalfall ist das aber so wie du es schreibst und du bist erstmal "safe".
Zitat:
@CampinoF1 schrieb am 14. April 2022 um 17:45:03 Uhr:
Mal ne ganz kleine, vielleicht auch blöde Frage - aber ich habe eine eindeutige Antwort im Merkblatt nicht gefunden.Der Leasingvertrag und die verbindliche Bestellung, die man hochladen muss zum Antrag - die unterschriebene Variante oder geht auch die Blanko? Die wäre bei mir in einer besseren Qualität als die abfotografierte unterschriebene 😁 und ich hab zur Zeit keinen Drucker.
Nochmal kurz - Minifrage für ne Miniantwort pls...
In der Beschreibung zur Antragstellung steht in der Tat nichts, was bezüglich der Unterschriften Auskunft gibt.
Jedoch sagt mir mein Umgang mit Behörden und auch mein Menschenverstand, dass eine verbindliche Bestellung ohne jedwede Unterschrift des Verkäufers keinen rechtlichen Bestand hat. Damit hast du einfach eine Auflistung von einem bestellten Fahrzeug und dessen Extras in der Hand.
Sie es mal andersrum: wenn du irgendwie aus diesem Vertrag raus wolltest, würdest du als aller erstes dem Verkäufer diesen Zettel um die Ohren schlagen und sagen: was soll das hier bitte sein? Da steht ja noch nicht mal eine Unterschrift drauf.
Ich würde mit Unterschrift schicken um im Vorfeld den Stress zu vermeiden, der sich uU daraus ergeben könnte.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 15. April 2022 um 11:05:17 Uhr:
Im deutschen Recht gibt es zwar grundsätzlich den Bestands-/Vertrauensschutz und das Rückwirkungsverbot, aber speziell im Steuerrecht kann es hierzu auch mal Ausnahmen geben, wenn nicht ausschließlich Steuermehreinnahmen im Vordergrund stehen.
Siehe Kfz-Steuer, da zahlst du mittlerweile für einen alten (richtig alten) Diesel Summen, dass dir Hören und Sagen vergeht - außer er hat natürlich ein H-Kennzeichen.
Zitat:
@halifax schrieb am 14. April 2022 um 21:55:06 Uhr:
In deinem Anhang steht 65000 GFP (Gesamtfahrzeugpreis) und NICHT BLP!
Wie dieser GFP ermittelt wird ist aktuell nirgends erwähnt, geschweige denn geklärt.
Gesamtfahrzeugpreis wäre für mich nach Abzug Rabatt Händler und Herstellerprämie
Also der Preis der auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen und bezahlt werden muss
Ob die Herstellerprämien weitergeführt werden ist vermutlich auch nicht klar
Frage ist: Wann wird da wohl offiziell etwas beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht 🙄
Die andere Frage wäre: wenn ich vor der Veröffentlichung ein Fahrzeug bestelle, könnte man dann nicht noch auf die bisherige Regelung pochen?
Wäre ja Wahnsinn wenn man sich heute ein Auto bestellt, übermorgen wird irgendwas beschlossen und man steht im extremsten Fall mit 6000€ weniger da.
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 18. April 2022 um 18:32:48 Uhr:
Die andere Frage wäre: wenn ich vor der Veröffentlichung ein Fahrzeug bestelle, könnte man dann nicht noch auf die bisherige Regelung pochen?Wäre ja Wahnsinn wenn man sich heute ein Auto bestellt, übermorgen wird irgendwas beschlossen und man steht im extremsten Fall mit 6000€ weniger da.
Du kannst nur auf die Regelung zum Zeitpunkt der Erstzulassung pochen, egal wie lange das dauert und egal wie wenig du dafür kannst. Hat man mal gemacht, damit die Geschichte weniger Bürokratie-Resourcen bindet.
Renault hat vor kurzem mal Garantien angeboten, dass das Fahrzeug bis zu einem gewissen Termin ausgeliefert wird. Dann wurden sie aber wohl plötzl. mit der Ausgabe von offiziellen Auftragsbestätigungen "sparsam" und es gab dann außerdem 1,5 Wochen Produktionsstopp...
notting