Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Nervig.

Da will die Politik, dass die Bürger auf E-Autos umsteigen und dann sind sie selber aber nicht fähig, klare Grundlagen für die Förderung zu schaffen.

Leider wahr. Der ganze Prozess ist sowas von undurchdacht, gerade was Planbarkeit angeht.

@KaulKalkhoffe

Da du ein reinelektrisches Fahrzeug und kein PHEV planst, ist die Sache doch ziemlich planbar.

Kommt das Fahrzeug in 2023 und wird dann zugelassen:

3000 EUR Umweltbonus, wenn Nettolistenpreis des Basismodells unter 40.000 EUR
2500 EUR Umweltbonus, wenn Nettolistenpreis des Basismodells über 40.000 EUR

Ab 65.000 EUR Nettolistenpreis des Basismodells gibt es keine Förderung mehr (Porsche Taycan, BMW iX 50 als Beispiele).

Für Dienstwägen gilt weiterhin § 6 ESTG Absatz 1 Nr.4:

"bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, sind
[...]
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zu einem Viertel zu berücksichtigen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat, und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 Euro beträgt"

Dass sich dies für BEV ändern soll, wurde bisher meines Wissens nicht kommuniziert. Hauptzielscheibe für politische Maßnahmen sind die PHEV.

Hallo,

uns hat heute ein Händler gesagt, das er an dem Preis nichts machen kann, da er einen gewissen Rabatt auf den UVP geben muss für die Förderung, aber auch nicht mehr geben darf. Sonst würde die Förderung geringer ausfallen.
Wenn das so stimmt, müssten das gleiche Modell ja bei allen Händler gleich viel kosten und ein Vergleich ist unnötig, oder?

Gruß
Markus

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

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Das kommt mit sicherheit immer auf das Fahrzeug an. Aber bei vielen Elektroautos kauft man das Fahrzeug beim Werk und der Händler ist nur noch Vermittler. Der hat da praktisch gar keinen Spielraum für Rabatte.

Um welches Fahrzeug geht es denn konkret?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Derzeit liebäugeln wir mit einem Fiat 500e
Der Wagen steht bei dem Händler auf dem Hof.
Ist ein freies Autohaus.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Da hast du entweder etwas falsch verstanden oder dein Verkaufsberater es nicht gewusst oder dich angelogen.
Der Händler darf (von Seite des Fördermittelgebers BRD für die Förderung via BAFA Umweltbonus/Innovationsprämie) über den Pflicht-Herstelleranteil hinaus beliebig hohe weitere Rabatte geben, das gefährdet die Förderung oder ihre Höhe in keinster Weise, solange es beim gleichen BAFA-Eintrag bleibt.

Was anderes ist es, wenn Verkaufsförderungen des Fahrzeugherstellers gemeint sind. Da kann der Fahrzeughersteller die Regeln machen.

Was anderes ist es auch, wenn die BAFA-Zeile dadurch wechselt und der Netto-Listenpreis des Basismodells dieser Zeile dann von unter 40.000 auf über 40.000 EUR wechselt.

Es gibt BEV/PHEV, die rein im Agenturmodell vertrieben werden. Hier bekommt der Neuwagenhandel feste Provisionen und muss auch feste Verkaufspreise angeben, die der Hersteller vorgibt.

Am besten, du machst hier mal ein paar konkretere Angaben, was du da eigentlich angefragt hast.
Marke, Modell, Variante/Ausstattung, welche Händlerart (freier Händler, Vertragshändler, Niederlassung)
Auch, ob du für Deutschland, Österreich oder Schweiz fragst, denn die haben alle andere Systeme.

Dann wird das konkreter.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Fiat 500e in Deutschland hat diese BAFA-Zeilen in der Liste vom 15.02.2022 : (hinten Nettolistenpreis des dazugehörigen Basismodells, Achtung: ist netto!)

https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html

192 Fiat Neuer 500 "la Prima" 29327,73
193 Fiat Neuer 500 "la Prima" MJ22 29403,36
194 Fiat Neuer 500 (RED) 27722,69
195 Fiat Neuer 500 (RED) 23,8 kWh 24361,34
196 Fiat Neuer 500 3+1 "la Prima" 31008,40
197 Fiat Neuer 500 3+1 "la Prima" MJ22 31084,03
198 Fiat Neuer 500 3+1 Icon 26521,01
199 Fiat Neuer 500 3+1 Icon MJ22 27722,69
200 Fiat Neuer 500 3+1 Passion 24840,34
201 Fiat Neuer 500 Action 19798,32
202 Fiat Neuer 500 Action MJ22 22512,61
203 Fiat Neuer 500 Business Edition 24700,00
204 Fiat Neuer 500 Cabrio "la Prima" 31848,74
205 Fiat Neuer 500 Cabrio "la Prima" MJ22 31924,37
206 Fiat Neuer 500 Cabrio (RED) 30243,70
207 Fiat Neuer 500 Cabrio (RED) 23,8 kWh 26882,35
208 Fiat Neuer 500 Cabrio Icon 27361,34
209 Fiat Neuer 500 Cabrio Icon MJ22 28563,03
210 Fiat Neuer 500 Cabrio Passion 25680,67
211 Fiat Neuer 500 Icon MJ22 26042,02
212 Fiat Neuer 500 Cabrio "la Prima" Opening Edition 31848,74
213 Fiat Neuer 500 Icon 24840,34
214 Fiat Neuer 500 Passion 23159,66

Die sind alle unter 40.000 EUR netto des Basismodells => alle bekommen (aktuell) 6000 EUR vom Staat.

Außerdem muss der Händler mindestens 3000 EUR netto Herstelleranteil geben. Und das führt dazu, dass auch 570 EUR MwSt abgezogen werden. Der Händler darf aber natürlich (von Fördermittelgeberseite BRD) auch beliebige weitere Rabatte geben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 10. März 2022 um 11:25:03 Uhr:


Es gibt BEV/PHEV, die rein im Agenturmodell vertrieben werden. Hier bekommt der Neuwagenhandel feste Provisionen und muss auch feste Verkaufspreise angeben, die der Hersteller vorgibt.

Der Händler darf aber durchaus etwas von der Provision abgeben
Trotz Direktvertrieb sind mir für einen ID3 verschiedene Preise genannt worden
Der Hersteller darf nach meinem Wissen keinen festen VK vorschreiben. Nur UVP

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 10. März 2022 um 11:31:14 Uhr:


Der Händler darf aber natürlich (von Fördermittelgeberseite BRD) auch beliebige weitere Rabatte geben.

Und genau das hat er gesagt, darf er nicht weil sonst sich die Förderung verringert.

Wohn- und Händlerort: Deutschland
Freier Händler
Modell: Fiat 500 Red - 43kw
Listenpreis laut Aushang: 31.340 €
VK Preis laut Aushang: 28.120 €

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Er WILL oder KANN keinen Rabatt geben.

That's it.

Er muss auch nicht. Aktuell kriegt er den Wagen wahrscheinlich so oder so verkauft.

Manche Lagerwägen gehen über UVP (Listenpreis) raus. Hauptsache man bekommt ein Fahrzeug.

Ich bin froh, aktuell kein Fahrzeug zu benötigen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Zitat:

Der Händler darf aber durchaus etwas von der Provision abgeben

Ja, natürlich.

Zurück zum Ausgangsfall:

Zitat:

Wohn- und Händlerort: Deutschland
Freier Händler
Modell: Fiat 500 Red - 42 kWh
Listenpreis laut Aushang: 31.340 €
VK Preis laut Aushang: 28.120 €

Dann wird das der BAFA-Eintrag dazu sein:
194 Fiat Neuer 500 (RED) 27.722,69

Also
27.722,69 EUR netto
5.267 EUR MwSt (19%)
--------------------
32.990 EUR brutto - das hätte dort eigentlich bei Listenpreis stehen sollen, der Händler hat mit 31.340 schon 1650 EUR weniger angegeben, warum auch immer
- 3.000 EUR netto Herstelleranteil
- 570 EUR (19% gesparte MwSt auf den Herstelleranteil)
---------------
29.420 EUR, das wird der maximale Preis nach Herstelleranteil sein, den die BAFA akzeptiert

Deine 28.120 ist da schon drunter: -1.300 EUR. Was natürlich auch geht.

Die neue Preisliste von 02/2022 wiest für den Neuer 500 RED 42 kWh sogar schon 33.390 EUR brutto Listenpreis aus.
https://www.fiat.de/content/dam/fiat/de/preisliste/preisliste_de/new-2022/Fiat-Preisliste-500-(RED)-Familie-500BEV.pdf
Das wird dann vermutlich für Modelljahr 2023 sein, welches ca. im Juni/Juli 2022 produziert wird.
Und Fiat wird dort wieder einen neuen BAFA-Listenantrag machen für das neue Modelljahr.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Danke für die vielen Antworten

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Förderung nur bei bestimmten Rabatt?' überführt.]

Beim Fiat red erinnere ich mich dunkel an die Reklame, wo ein Bestelldatum bis 31.03. vorausgesetzt wird.

Moin zusammen, ich möchte das Thema kurz kapern, da ich aus den bisherigen Google Recherchen nicht schlau wurde.

Fahre derzeit einen Dienstwagen, PHEV Volvo V60, T8 - mir sind die Bedenken hinsichtlich der Umwelt klar, aber in meinem konkreten Fall fährt der Wagen sehr gut rein elektrisch, da die Strecke zur Arbeit <40km ist und Ort geladen wird. Nur für lange Strecken (mal am Wochenende zu Ausflügen) fahre ich Benzin wenn die Batterie leer ist. Im Schnitt landet man dann bei 3L Verbrauch auf 100km gemittelt über 30k km.

Ein neuer Dienstwagen ist in Q1-2023 fällig (keine Chance auf Q4-2022 zuzulassen), leider muss ich auf Grund der langen Wartezeiten jetzt bestellen und habe keine Übersicht über die dann geltenden Regeln.

Daher die Frage an die Schwarmintelligenz: Sind die folgenden Annahmen noch richtig, oder gibt es neue Infos, dass PHEV Förderung in 2023 komplett entfällt?

1) Um eine Förderung bei Zulassung eines PHEV in 2023 zu erhalten, muss die elektrische Reichweite >80km sein (Quelle Autoscout24)
2) Um eine Förderung zu erhalten, muss der Nettopreis des Fahrzeugs unter 60.000 € sein (also inkl. Sonderausstattung), (Quelle ADAC)

Aus aktueller Sicht erfüllt nur der Volvo V60 diese Ansprüche. Oder habe ich andere Kombi-Familien Fahrzeuge vergessen?

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