Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Da scheint sich aber auch ein Verschreiber eingeschlichen zu haben:

"Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich"

dürfte wohl eigentlich heißen

"Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist der Umweltbonus nicht mehr erforderlich"

Eigentlich ganz fair was beschlossen wurde. Bin gespannt wie sie die 50% elektische Nutzung bei Hybriden nachverfolgen wollen aber eigentlich ein guter Ansatz

Ich finde das auch gut. Ist das für Hybride mit einer Neuzulassung ab 2023 zu verstehen, d.h bei Zulassung in 2022 gelten die 0,5% generell noch?

Lese ich nicht so raus klingt eher ab baldest möglich

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Sehe ich auch so, sobald das entsprechende Gesetz beschlossen ist, werden neu zugelassene PHEVs nur dann noch mit 0,5 % besteuert, wenn nachgewiesen ist, dass sie mindestens zu 50% elektrisch gefahren werden.

Nachweis dürfte nicht so schwierig sein, weil ja die Fahrzeuge auch jetzt schon die realen Verbrauchswerte an den Hersteller melden müssen.

@XF-Coupe

Es muss aber nicht der Hersteller was melden/nachweisen, sondern derjenige, der die Steuerbegünstigung möchte.

Also der Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber, der den geldwerten Vorteil ausweist und im Lohn verrechnet.

Das ist schon klar, mir ging es nur darum, dass die technische Möglichkeit dazu in den Fahrzeugen bereits vorhanden ist.

Wenn das Auto technisch in der Lage ist, die Realverbräuche an den Hersteller zu melden, dürfte es nur eine kleine Programmierungssache sein, dass diese Meldungen auch an den Arbeitgeber oder das Finanzamt gehen.

Ich hatte das auch nur geschrieben weil Korn1117 weiter oben danach gefragt hatte, wie die das nachverfolgen wollen.

Ja technisch ist dsa kein Problem ist eher spannend wir der Prozess sein wird - Also wer ließt es aus und übermittelt es an den Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Datenschutzfragen ... das übliche

Das ist ganz einfach. Der Regelsatz liegt dann wieder bei 1%. Wer mehr als 50% elektrisch fährt, kann mit 0,5% versteuern, muß aber den Nachweis bringen. Bringt er ihn nicht, versteuert er eben mit 1%.

Wer Steuervergünstigungen will, muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ist ja jetzt beim Fahrtenbuch auch nicht anders. Wer weniger versteuern will, muss sich eben die Mühe machen, ein Fahrtenbuch zu führen und die Kosten in private und dienstliche Fahrten aufdröseln, Datenschutz hin oder her.

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 24. November 2021 um 16:25:45 Uhr:


... weil ja die Fahrzeuge auch jetzt schon die realen Verbrauchswerte an den Hersteller melden müssen.

Hast du dich verschrieben? Wenn nicht, auf was für einer Grundlage müssen diese Meldungen vom PHEV an den Hersteller erfolgen?

Aber das wird ja schwer, einen Monat schafft man die 50% und dann vielleicht wieder nicht weil z.B. eine längere Urlaubsfahrt dabei war. Das wird ja ein Bürokratiemonster.

@Gerry71

Genauer gesagt, müssen die Hersteller die realen Verbrauchswerte ihrer Fahrzeugflotte an die EU-Kommision melden.

Ergo müssen die Hersteller Rückmeldung von ihren Fahrzeugen über die Verbräuche erhalten, hierzu wird das sog. "On-Board Fuel Consumption Meter" (OBFCM) verbaut.

Näheres hier und überall sonst im Internet:

"Bei Plugin-Hybriden wird zudem darauf geachtet, wie oft elektrisch und wie oft mit Unterstützung des Verbrennungsmotors gefahren wird. "

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Vielen Dank für diese Infos, Xentres. Das wusste ich nicht. Bin davon ausgegangen, dass die Hersteller sich mit ihren niedrigen WLTP-Verbräuchen durchschummeln konnten.

Aber das wird ja schwer, einen Monat schafft man die 50% und dann vielleicht wieder nicht weil z.B. eine längere Urlaubsfahrt dabei war. Das wird ja ein Bürokratiemonster.

Wenn ich richtig gelesen habe gilt diese Vorschrift nur für die Dienstwagenreglung mit der 0.5 % Versteuerung. Privatnutzer sind dort nicht genannt. Steht auf Seite 162 des Koalisationvertrages.

@Didi149

Auch mit dem Firmenwagen fahren Leute in den Urlaub, viele Firmenwagen werden sowieso wie ein Privatfahrzeug genutzt.

Oder wie darf man deinen Verweis auf Dienstwagenregelung/Privatnutzer verstehen?

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