Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Rechnung habe ich noch nicht, da ich noch nicht zugeschlagen habe.
Zitat:
@dabiz schrieb am 31. Oktober 2021 um 15:57:50 Uhr:
Rechnung habe ich noch nicht, da ich noch nicht zugeschlagen habe.
Dann würde ich mir im Kaufvertrag schriftl. zusichern lassen, dass die Rechnung alle Vorgaben für die Gebraucht-E-Auto-Förderung erfüllt. Bei Nextmove gab's mal eine Beispielformulierung. War zwar für Neuwagen, sollte aber leicht abgeändert auch für Gebrauchtwagen passen. Wenn der Händler nicht mitspielt unbedingt Finger weg!
notting
Zitat:
@dabiz schrieb am 31. Oktober 2021 um 11:10:07 Uhr:
Hallo zusammen,bin dabei eine gebrauchtes E-Klasse PHEV zu Kaufen, der mit eine BAFA Prämie vorgesehen ist. Nur der Händler hat mir die BAFA Prozess in eine Art und Weise erzählt, da ich der Vermutung habe will er mir abzocken... Hoffe jemand kann mir hier helfen
Auf der anzeige steht eine finale Preis von 47450€ (inklusive BAFA-Hersteller Anteil). Damit habe ich dann mit eine Endpreis von 43700€ gerechnet, falls ich noch den Bundesteil bekommen würde (47450-3750€)
Nach Probefahrt und Beratungstermin, sagt mir aber den Verkäufer: ich muss erst 49325 € für das Auto bezahlen, weil der Herstelleranteil erst an der BAFA Überweisen werden soll, und die 3750 € Rabatt durch Beider (Hersteller und Bund) geteilt wird. Damit errechnet sich eine Endpreis von 45750€ und bekomme dann die häfte von Herteller von Bund.
Ich habe das ganze anders verstanden, und meine Berechnung sollte ich eine gesamte Rabatt von 5600€, wobei mir ist bewusst das viele Händler die Herstelleranteil bereits in dem Anzeigepreis inkludieren bzw. gar nicht abziehen. Aber in dem Fall will der Verkäufer sogar mehr Geld von mir! Will er mit Betrugen? Oder habe ich tatsächlich falsch verstanden?
So muss dann das ganze aussehen:
Ich nehme das mal als Ausgangpunkt:
Zu zahlen an den Händler 47450 EUR brutto
Wenn hier der Herstelleranteil schon weg ist, dann war der Ausgangspreis des Gebrauchtwagens:
Gesamtpreis 49681,25 brutto
Denn wenn man davon abzieht:
Umweltbonus Herstelleranteil (netto) -1875 netto (das ist wichtig, dass das netto ist!)
19% gesparte MwSt Umweltbonus auf Herstelleranteil -356,25
Dann bleiben genau 47.450 EUR brutto übrig
Du musst eine Rechnung bekommen, die enthält:
Gw-Preis 49681,25 brutto
Umweltbonus Herstelleranteil (netto) -1875 netto
19% MwSt auf Herstelleranteil -356,25
Preis für den Kunden: 47450 EUR brutto
Und die BAFA gibt dir später nach erfolgreichem Antrag bis 31.12.2021 noch 3750 EUR (das ist der doppelte Satz, genannt Innovationsprämie) - also ist dein Endpreis später:
Bundesanteil (Innovationsprämie) 3750
am Ende Preis nach Förderungen 43.700 EUR
Dafür muss aber zwingend die Zweitzulassung bis 31.12.2021 stattfinden. Denn danach gibt es wieder erstmal nur 1875 von der BAFA nach aktueller Lage der Förderrichtlinie.
Das ganze abenteuerliche Zeug, was oben von dir geschildert wird, ist nicht zutreffend.
Damit das ganze klappt:
Ein Auto, das im April 2020 erstzugelassen wurde, darf trotzdem nur maximal 12 Monate erstzugelassen worden sein. Dann hätte es also seit April 2021 bis jetzt (Nov 2021) gestanden. Ist schon komisch. Das sind ja gut 6 Monate, wo das Auto so abgemeldet rumsteht.
Die km passen ja mit den 9000 km. Denn das ist unter 15.000 km.
Gleichwohl sind 9000 km aber verdächtig wenig für 1 Jahr E-Klasse-PHEV als Neuwagen gefahren.
Und der Bruttolistenneupreis genau dieses Wagens mit seiner Sonderausstattung muss mindestens gewesen sein: 49681,25 EUR brutto / 0,8 = 62.101,56 EUR. Das ist dann mit der Neuwagenrechnung oder dem DAT-Gutachten nachzuweisen.
Und es darf vorher keine BAFA-Förderung gegeben haben.
So meine Sicht.
Bis die neue/alte Regierung sich klar positioniert hat, ist es ein relativ hohes Risiko zum jetzigen Zeitpunkt ein Auto zu bestellen und auf die Prämie zu hoffen, oder?
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Ja, denn dass Fahrzeug muss nach AKTUELL GELTENDEN BEDINGUNGEN bis 31.12.21 zugelassen werden.
Bei den momentanen Lieferzeiten ist das selbst für Tesla knapp, vom Rest erst gar nicht zu reden.
Okay, danke. Ich hatte einen Bericht zum BAFA-Topf gelesen, dass zum Ende des Jahres noch mal mit zahlreichen Neuwagenkäufen zu rechnen sei, (was mich verwirrte) aber damit waren wohl dann Zulassungen gemeint.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 31. Oktober 2021 um 21:37:10 Uhr:
Zitat:
@dabiz schrieb am 31. Oktober 2021 um 11:10:07 Uhr:
Hallo zusammen,bin dabei eine gebrauchtes E-Klasse PHEV zu Kaufen, der mit eine BAFA Prämie vorgesehen ist. Nur der Händler hat mir die BAFA Prozess in eine Art und Weise erzählt, da ich der Vermutung habe will er mir abzocken... Hoffe jemand kann mir hier helfen
Auf der anzeige steht eine finale Preis von 47450€ (inklusive BAFA-Hersteller Anteil). Damit habe ich dann mit eine Endpreis von 43700€ gerechnet, falls ich noch den Bundesteil bekommen würde (47450-3750€)
Nach Probefahrt und Beratungstermin, sagt mir aber den Verkäufer: ich muss erst 49325 € für das Auto bezahlen, weil der Herstelleranteil erst an der BAFA Überweisen werden soll, und die 3750 € Rabatt durch Beider (Hersteller und Bund) geteilt wird. Damit errechnet sich eine Endpreis von 45750€ und bekomme dann die häfte von Herteller von Bund.
Ich habe das ganze anders verstanden, und meine Berechnung sollte ich eine gesamte Rabatt von 5600€, wobei mir ist bewusst das viele Händler die Herstelleranteil bereits in dem Anzeigepreis inkludieren bzw. gar nicht abziehen. Aber in dem Fall will der Verkäufer sogar mehr Geld von mir! Will er mit Betrugen? Oder habe ich tatsächlich falsch verstanden?
So muss dann das ganze aussehen:
Ich nehme das mal als Ausgangpunkt:
Zu zahlen an den Händler 47450 EUR bruttoWenn hier der Herstelleranteil schon weg ist, dann war der Ausgangspreis des Gebrauchtwagens:
Gesamtpreis 49681,25 brutto
Denn wenn man davon abzieht:
Umweltbonus Herstelleranteil (netto) -1875 netto (das ist wichtig, dass das netto ist!)
19% gesparte MwSt Umweltbonus auf Herstelleranteil -356,25
Dann bleiben genau 47.450 EUR brutto übrigDu musst eine Rechnung bekommen, die enthält:
Gw-Preis 49681,25 brutto
Umweltbonus Herstelleranteil (netto) -1875 netto
19% MwSt auf Herstelleranteil -356,25
Preis für den Kunden: 47450 EUR bruttoUnd die BAFA gibt dir später nach erfolgreichem Antrag bis 31.12.2021 noch 3750 EUR (das ist der doppelte Satz, genannt Innovationsprämie) - also ist dein Endpreis später:
Bundesanteil (Innovationsprämie) 3750
am Ende Preis nach Förderungen 43.700 EURDafür muss aber zwingend die Zweitzulassung bis 31.12.2021 stattfinden. Denn danach gibt es wieder erstmal nur 1875 von der BAFA nach aktueller Lage der Förderrichtlinie.
Das ganze abenteuerliche Zeug, was oben von dir geschildert wird, ist nicht zutreffend.
Damit das ganze klappt:
Ein Auto, das im April 2020 erstzugelassen wurde, darf trotzdem nur maximal 12 Monate erstzugelassen worden sein. Dann hätte es also seit April 2021 bis jetzt (Nov 2021) gestanden. Ist schon komisch. Das sind ja gut 6 Monate, wo das Auto so abgemeldet rumsteht.Die km passen ja mit den 9000 km. Denn das ist unter 15.000 km.
Gleichwohl sind 9000 km aber verdächtig wenig für 1 Jahr E-Klasse-PHEV als Neuwagen gefahren.Und der Bruttolistenneupreis genau dieses Wagens mit seiner Sonderausstattung muss mindestens gewesen sein: 49681,25 EUR brutto / 0,8 = 62.101,56 EUR. Das ist dann mit der Neuwagenrechnung oder dem DAT-Gutachten nachzuweisen.
Und es darf vorher keine BAFA-Förderung gegeben haben.
So meine Sicht.
Und so wird es tatsächlich werden! Händler hat sich wieder informiert, seine Fehler erkannt und sich mehrmals entschuldigt. War mal eine überraschende Reaktion ??
Jetzt ist bei der ganze Abwicklung sehr vorsichtig geworden und hat mehrmals mit BAFA, Hersteller (Daimler) und DAT Gutachter telefoniert. Ich habe eine vorläufige Rechnung bekommen wo ich aktuell habe:
-Auto Modelbelzeichnung nach BAFA Liste (Buchstabengenau)
-Herstelleranteil Forderung wir explizit erwähnt und abgezogen
Noch dazu bekomme ich eine DAT Gutachten mit dem ursprüngliche Listenpreis. Der DAT Gutachter wird dann auch den Nachweispaket für Gebrauchtwagen ausfüllen und unterschreiben. So weit schient alles gut zu sein.
Brauchen unbedingt auf die Rechnung der damalige Listenpreis von Basismodel? Händler meint das kommt von DAT Gutachter und deswegen braucht man nicht auf die Rechnung, es macht auch Sinn in meine Augen…
Wie sieht mit die 80% Regel aus? Muss das auch unbedingt in Rechnung stehen?
Zitat:
Brauchen unbedingt auf die Rechnung der damalige Listenpreis von Basismodel? Händler meint das kommt von DAT Gutachter und deswegen braucht man nicht auf die Rechnung, es macht auch Sinn in meine Augen…
Jepp, hier habt ihr es beide richtig verstanden.
Zitat:
Wie sieht mit die 80% Regel aus? Muss das auch unbedingt in Rechnung stehen?
Nein, muss es nicht. Es sollten zwei Zettel sein: 1x DAT-Gutachten für Neu-Listen-Preis netto und brutto, 1x Gebrauchtwagen-Rechnung. Und die Werte müssen dann zusammen passen, so dass auf der Gw-Rechnung oben als Brutto-Eingangsgröße (also vor Hersteller-Pflicht-Rabatt) maximal 80% des Neupreises stehen.
PS: An wen von euch beiden geht jetzt die Rechnung für mein Beratungs-Honorar? 😁
Zitat:
@Grasoman schrieb am 2. November 2021 um 19:17:06 Uhr:
Zitat:
Brauchen unbedingt auf die Rechnung der damalige Listenpreis von Basismodel? Händler meint das kommt von DAT Gutachter und deswegen braucht man nicht auf die Rechnung, es macht auch Sinn in meine Augen…
Jepp, hier habt ihr es beide richtig verstanden.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 2. November 2021 um 19:17:06 Uhr:
Zitat:
Wie sieht mit die 80% Regel aus? Muss das auch unbedingt in Rechnung stehen?
Nein, muss es nicht. Es sollten zwei Zettel sein: 1x DAT-Gutachten für Neu-Listen-Preis netto und brutto, 1x Gebrauchtwagen-Rechnung. Und die Werte müssen dann zusammen passen, so dass auf der Gw-Rechnung oben als Brutto-Eingangsgröße (also vor Hersteller-Pflicht-Rabatt) maximal 80% des Neupreises stehen.
PS: An wen von euch beiden geht jetzt die Rechnung für mein Beratungs-Honorar? 😁
Ich kann gerne deine Bankverbindung an meine Handler weitergeben :P
Moin zusammen,
wenn ich das richtig lese, gibt es jetzt laut offizieller Mitteilung der Bundesregierung die Innovationsprämie (doppelter Umweltbonus) über den 31.12.2021 hinaus, oder?
https://www.bundesregierung.de/.../umweltbonus-1692646
da steht ausdrücklich "ab sofort" und "bis 2025" und "6000"
leider kann ich nicht erkennen, von wann diese Publikation ist. Dort ist aber nicht die Rede von einem Ende der Innovationsprämie zum 31.12.2021.
Ich bin jetzt etwas verunsichert durch die Pressemitteilungen der letzten Tage, dass ein Ende der Innovationsprämie zum 31.12.2021 droht, weil die geschäftsführende Bundesregierung offensichtlich nicht in die Pötte kommt und die neue Bundesregierung wohl einen abweichenden Kurs fahren will
Viele Grüsse aus der Eifel
Jo
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Innovationsprämie bis 2025?' überführt.]
In der Mitteilung geht es um den Umweltbonus und nicht um die Innovationsprämie.
"Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen tritt am 19. Februar 2020 nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft."
D.h. die Mitteilung ist von vor dem 19.02.2020, die Innovationsprämie gabs damals noch gar nicht…
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Innovationsprämie bis 2025?' überführt.]