Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Hmm wie lange hat es denn bei euch gedauert, bis man den Status der Beantragung sehen kann (nach dem Einreichen der "Wahrheits....."?
Hatte es am 1.10 hochgeladen, aber kann immer noch nichts sehen (Für die angegebenen Daten konnte kein Sachstand gefunden werden).
14 Tage würde ich denen schon geben, das ist nicht Amazon, sondern eine deutsche Bundesbehörde.
Im schlimmsten Fall wird die Akte von einem Beamten angelegt, von einem anderen Beamten ausgedruckt, von einem weiteren Beamten in den Keller ins Regal gefahren, von noch einem weiteren Beamten wieder abgeholt und zum Sachbearbeiter gebracht und vom Sachbearbeiter dann aus der Papierakte in das System eingepflegt. *
Im besten Fall läuft es teilautomatisiert, muss aber trotzdem noch eingepflegt/freigeschalten werden 😉
*Übertreibung nicht gekennzeichnet, aber vorhanden
Habe heute nun endlich von meinem Freundlichen eine sehr transparente Rechnung mit allen Einzelbeträgen zu den aufgelisteten Positionen erhalten.
Es war wirklich ein Kampf, an diese Rechnung zu gelangen, aber es hat sich gelohnt, hartnäckig zu bleiben! :-)
Habe nun den Antrag beim BAFA eingereicht!
Hi zusammen,
bin Leasingneuling und möchte mich bei den Experten nur kurz rückversichern. Folgendes Szenario. Ich lease für meine Eltern einen Hybrid der 4500€ Förderung hat.
- Leasingnehmer bin ich
- Zulassen wird ihn mein Vater (so der Plan) auf sich
Wenn ich jetzt im Bafa Merkbaltt lese steht dort:
"Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden"
Heißt dies, dass der Bafa Antrag dann von meinem Vater gestellt werden muss? Oder muss ich den Wagen auch auf mich zulassen um die Förderung zu bekommen?
Danke euch schon jetzt einmal!
Schönes WE
Marc
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bafa Antrag | Leasingnehmer? Halter?' überführt.]
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Es sind zwei Anforderungen zu erfüllen:
1. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, [..] auf die ein Fahrzeug [..] zugelassen wird.
2. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden
Also Antragsteller, Leasingnehmer und Person auf den der Wagen zugelassen wird, müssen identisch sein.
Zitat:
@Xentres schrieb am 15. Oktober 2021 um 13:06:17 Uhr:
Vielleicht hilft ein Bild von der BAFA-Seite:
Besten Dank. Das widersprcht dann aber dem was in der AW oben kam oder?
Zitat:
@mdwld schrieb am 15. Oktober 2021 um 13:47:20 Uhr:
Zitat:
@Xentres schrieb am 15. Oktober 2021 um 13:06:17 Uhr:
Vielleicht hilft ein Bild von der BAFA-Seite:Besten Dank. Das widersprcht dann aber dem was in der AW oben kam oder?
Ich sehe da keinen Widerspruch zu der Antwort oben.
Du bist der Leasingnehmer, das wird sich ja nicht mehr ändern lassen. Dann musst du das Auto auf dich zulassen und auf dich den BAFA-Antrag stellen. Ob du wiederum das Fzg dann anderen zur Verfügung stellst (hier deinen Eltern), ist der BAFA egal.
Ob die Weitergabe an andere dann auch dem Leasinggeber so passt (also der Firma, von der du das Fahrzeug geleast hast), musst du mit dem Leasinggeber klären.
Wieso machst du so krude Konstruktionen:
Wenn du least, solltest du es auch fahren.
Wenn es deine Eltern fahren, sollten die das Fahrzeug auch leasen.
An sich einfach, oder?
Hallo zusammen,
bin dabei eine gebrauchtes E-Klasse PHEV zu Kaufen, der mit eine BAFA Prämie vorgesehen ist. Nur der Händler hat mir die BAFA Prozess in eine Art und Weise erzählt, da ich der Vermutung habe will er mir abzocken... Hoffe jemand kann mir hier helfen
Auf der anzeige steht eine finale Preis von 47450€ (inklusive BAFA-Hersteller Anteil). Damit habe ich dann mit eine Endpreis von 43700€ gerechnet, falls ich noch den Bundesteil bekommen würde (47450-3750€)
Nach Probefahrt und Beratungstermin, sagt mir aber den Verkäufer: ich muss erst 49325 € für das Auto bezahlen, weil der Herstelleranteil erst an der BAFA Überweisen werden soll, und die 3750 € Rabatt durch Beider (Hersteller und Bund) geteilt wird. Damit errechnet sich eine Endpreis von 45750€ und bekomme dann die häfte von Herteller von Bund.
Ich habe das ganze anders verstanden, und meine Berechnung sollte ich eine gesamte Rabatt von 5600€, wobei mir ist bewusst das viele Händler die Herstelleranteil bereits in dem Anzeigepreis inkludieren bzw. gar nicht abziehen. Aber in dem Fall will der Verkäufer sogar mehr Geld von mir! Will er mit Betrugen? Oder habe ich tatsächlich falsch verstanden?
Der Händler erzählt Unsinn. Erfüllt das Fahrzeug überhaupt die Voraussetzungen für eine Gebrauchtwagenförderung?
Zitat:
@hydrou schrieb am 31. Oktober 2021 um 12:13:02 Uhr:
Der Händler erzählt Unsinn. Erfüllt das Fahrzeug überhaupt die Voraussetzungen für eine Gebrauchtwagenförderung?
Laut Händler ja:
Erstzulassung April 20, aber unter 12 Monate,
Kilometerstand 9k
Entscheidend ist auch 80% des ehemaligen BLP. Wird das auch erfüllt? Gibt es ein DAT-Gutachten dazu?
Sollte, aber glaube es ist noch keine Gutachten vorhanden. Da wäre aber auch eine originale Rechnung ausreichend oder?
Zitat:
@dabiz schrieb am 31. Oktober 2021 um 15:55:20 Uhr:
Sollte, aber glaube es ist noch keine Gutachten vorhanden. Da wäre aber auch eine originale Rechnung ausreichend oder?
Ist in der Rechnung überhaupt sicher nachvollziehbar der BLP explizit aufgeführt?
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