Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 18. November 2020 um 19:09:58 Uhr:
Ich möchte einfach wissen, wen ich mit meinen Steuergeldern fälschlicherweise unterstütze :-)
Mich 🙂
Aber im Ernst: Ich glaube, Du verstehst den Sinn der Förderung falsch. Es geht nur darum, jetzt mit Hilfe der Firmen viele Elektroautos in den Markt zu drücken. Das ist ganz egal, ob die von den Firmen elektrisch geladen werden oder nicht. Das Resultat kommt dann in vier Jahren, wenn die Dinger auf dem Gebrauchtmarkt sind und dann Privatleute gehen. Die schauen dann auf das Geld. Dann werden die mehr Ladeinfrastruktur fordern und es geht voran. Das kann aber nur passieren, wenn genug Gebrauchtwagen auf dem Markt sind. Also denke ich mit meinem Kauf nur an die Zukunft 🙂
Man könnte dich jetzt fragen, warum es dir nicht möglich ist, den PHEV an eine ganz normale Steckdose zu stecken, aber das würde nicht ins Thema passen.
Vielleicht eröffnest du ja irgendwann mal ein separates Thema mit der Bitte um Lösungsansätze dazu 🙂
Ansonsten ist es mir herrlich egal, ob mein Steuergeld in nicht geladene PHEV fließt. Da gibt's deutlich schlimmere Verschwendungen in meinen Augen 🙂
Wieder die lahme Story mit dem 2nd Life...
Ich denke, jeder Firmenwagenfahrer der seine Karre nicht lädt, denkt nur an sich :-)
Sorry fürs OT.
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Zitat:
@Xentres schrieb am 18. November 2020 um 19:44:30 Uhr:
Man könnte dich jetzt fragen, warum es dir nicht möglich ist, den PHEV an eine ganz normale Steckdose zu stecken, aber das würde nicht ins Thema passen.
Zuhause parke ich vor unserem Haus aber auf der anderen Strassenseite. Da kann ich kein Kabel hinlegen. In der Firma ist es ähnlich. Die Parkplätze sind nicht direkt vor dem Haus sondern gegenüber. Das ist ein Gewerbepark, daher können wir auch nicht so hausen, wie wir wollen. Ich müsste aus dem ersten Stock eine Kabeltrommel durch das Fenster ziehen und die dann über die Strasse auf die andere Seite legen. Die müsste ich auch abends immer ausstecken, weil die Fenster ja geschlossen werden müssen. Ein Loch bohren geht auch nicht. Da muss dann die Hausverwaltung zustimmen. Die sind auch dafür verantwortlich und würden uns eine Ladestation dahinstellen, wenn wir bezahlen. Das ist genau das, worum ich aber jetzt erst kämpfen muss, weil das Interesse bei der GF dafür eher mau ist.
Ich habe mir da schon Gedanken gemacht, aber sehe da aktuell keine Lösung. Ich kann mich auch nicht ewig an eine öffentliche Säule stellen, den der Wagen lädt nur mit sehr wenigen KW. Da stehe ich Stunden für die 50km Reichweite.
Ich habe gelesen das die BAFA Prämie ab 2021 an die Mindestreichweite von 60km gekoppelt wird. Das wäre für einige Hybrid Fahrzeuge schlecht. zB. Der 3er oder auch die neue E-Klasse. Welche Meinungen habt ihr.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Das gilt erst ab 2022!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 21. November 2020 um 08:02:28 Uhr:
Das gilt erst ab 2022!
Quelle?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Zitat:
@wisenberger schrieb am 21. November 2020 um 08:26:53 Uhr:
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 21. November 2020 um 08:02:28 Uhr:
Das gilt erst ab 2022!Quelle?
https://www.autobild.de/.../...onus-foerderung-autogipfel-8535657.html
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Moin
Da steckt der Fehler wohl im Detail. Schreibt der eine ab 2021, schreibt der andere ab 2022. Gemeint ist wohl das gleiche, der eine meint ab da, also bis dahin gilt das alte (Ab 2021 Ende) der andere meint ab 2022, und inkluiert das Jahr. So meine Vermutung.
Fakt ist das die derzeitige Förderung uneingeschränkt bis 31.12.2021 läuft, nachlesbar auf der offiziellen Seite des BAFA. Daraus ergibt sich das die neuen Bedingungen erst ab dem Termin gelten.
Moin
Björn
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Leute, schaut doch einfach in die Primärquelle.
30 Sekunden Google:
"Fördergegenstand
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig. Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oderein Brennstoffzellenfahrzeug sein.
Es muss den Fahrzeugklassen M1 oder N1 (bzw. N2 soweit es mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden darf) zugeordnet sein. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.
Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 Kilometer, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 Kilometer.
Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt.Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, sind von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gleichgestellt."
https://www.bafa.de/.../emob_merkblatt_2020-0708.pdf?...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Danke für die Klarstellung!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BAFA Prämie nur wenn Reichweite mindestens 60km beträgt.' überführt.]
Hier steht aber ODER und nicht UND!
Also entweder CO2 50 g/km ODER 60 km.
Aber natürlich kann sich das in Zukunft ändern.
Zum Vergleich: beim E-Kennzeichen war auch das Kriterium mal unter 50g CO2 oder über 40km. Eines von beiden zu erfüllen, genügte bereits.
Beim E-Kennzeichen gilt was anderes:
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Also: 50 g ist noch ok. Oder 40 km reicht auch. Es muss nicht _unter_ 50 g sein. und es müssen auch nicht _über_ 40 km sein.
Simple Sache - einfach in die Originalquelle schauen.
§3 Emobilitatsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/BJNR089800015.html
Früher in einer Übergangsregelung reichten auch mal 30 km elektrische Reichweite.
Die BAFA-Förderung ist davon natürlich erstmal losgelöst und hat ihre eigenen Kriterien, die schon genannt wurden.