Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Nebler stellen eine Ausnahme dar, wenn sie "Original" gelb sind, also vom Hersteller der Leuchten mit gelbem Licht ausgerüstet wurden.
Erlöschen BE ist das nicht. Nur nicht zugelassene Lichttechnische Einrichtungen.
Wenns ein ursprünglich in Franzland zugelassener ist, kanns anders sein (wird).
dass es "eigendlich" nicht erlaubt ist weiß ich, aber es ist in meinen augen eine sache wo ich finde, dass es nicht schlimm ist sich drüber wegzusetzen weil es keinerlei gefährdung oder einen nachteil für mich oder andere darstellt. deswegen würde mich einfach die meinung eines polizisten interessieren wie das gehandhabt wird. ich bin ziemlich überzeugt dass gelbes licht teilweise besser ist: es blendet den gegenverkehr nicht wie zb. 100w lampen sondern sogar eher weniger, tiere reagieren darauf auch besser, die lichtausbeute versagt im regen nicht wie zb. billige xenonlook lampen sondern man sieht eher mehr, der gegenverkehr wird denk ich auch nicht irritiert, gelb ist ja weitem nicht orange um es evtl. mit blinkern verwechseln zu können, deswegen verstehe ich nicht warum gelbes licht nicht zulässig ist, bei den neblern ist es ja auch zulässig d.h. ja eigendlich dass es prinzipiell andere fahrer nicht irritieren kann.
Zitat:
Das ist ein sogenannter Nachtrunk, der ein zweite Blutentnahme 20 Min. nach der ersten Blutentnahme nach sich zieht.
Nach neuester Rechtsprechung ist übrigens nur noch bei Kapitaldelikten eine zweite BE erforderlich. Für "normale" Taten reicht eine BE - mit der wird dann eine sogenannte Begleitstoffanalyse erstellt. Reicht völlig zur Berechnung der BAK aus
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Nach neuester Rechtsprechung ist übrigens nur noch bei Kapitaldelikten eine zweite BE erforderlich. Für "normale" Taten reicht eine BE - mit der wird dann eine sogenannte Begleitstoffanalyse erstellt. Reicht völlig zur Berechnung der BAK ausZitat:
Das ist ein sogenannter Nachtrunk, der ein zweite Blutentnahme 20 Min. nach der ersten Blutentnahme nach sich zieht.
Darüber hätte ich gerne mal per PN was genaueres, wenn du hast!
Danke!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Darüber hätte ich gerne mal per PN was genaueres, wenn du hast!Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Nach neuester Rechtsprechung ist übrigens nur noch bei Kapitaldelikten eine zweite BE erforderlich. Für "normale" Taten reicht eine BE - mit der wird dann eine sogenannte Begleitstoffanalyse erstellt. Reicht völlig zur Berechnung der BAK aus
Danke!
Ich auch. Da in Bayern das noch immer so ist.
Man findet einiges dazu in der Kommentierung von kleinknecht-Meyer-Gosner (neuere Ausgaben nur noch Meyer-Gosner).
Im Internet kann man sich dazu wund lesen.
So zum Beispiel auch
hier
Wie gesagt......es mag ja auch Landesverfügungen geben. Rechtlich interessant ist in jedem Fall die Anordnung der zweiten BE in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit. Ich habe da immer meine Zweifel......und lehne es in den meisten Fällen ab. Leider wissen viele Kollegen nicht um den Umstand, dass eine zweite BE in aller Regel nicht erforderlich ist!
Munter bleiben!
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Wie recht du hast. Würde dann mal sagen, ich warte auf die nächste Ontopic-Frage 🙂
Habe den Thread noch nicht durchgelsen und bin mir nicht sicher ob die Frage schon mal gestellt wurde:
Warum blinken manche Fahrer von Polizeifahrzeugen beim Spurwechsel nicht?
Ist mir schon ein paar mal aufgefallen...
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
Warum blinken manche Fahrer von Polizeifahrzeugen beim Spurwechsel nicht?
Ist mir schon ein paar mal aufgefallen...
Wahrscheinlich, weil sie keinen linken Arm haben, wo der Hebel aber sitzt 🙄🙄🙄
Weil Polizisten auch nur Menschen sind und nicht alles 100% korrekt machen, gibt doch auch genügend andere die nicht blinken...
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
Warum blinken manche Fahrer von Polizeifahrzeugen beim Spurwechsel nicht?
Ist mir schon ein paar mal aufgefallen...
1. Das ist ein Reaktionstest für die nachfolgenden Fahrer. Wer darauf zu unsicher reagiert, wird am nächsten Rastplatz rausgezogen.
oder
2. Wie wir wissen müssen die Länder sparen wo sie können. Also werden die teuren Blinkerlampen nur im äußersten Notfall eingeschaltet.
oder
3. Das sind besonders schnelle Polizeiblinker, die blinken so schnell, dass der normale Autofahrer das nicht sehen kann.
oder
4. Da die Polizisten, die ich kenne alle von diesem Planeten stammen und damit durch und durch menschlich sind vermute ich: Blinken vergessen.
Irgendeiner der Vorschläge passt bestimmt
🙂
Ich möchte auch noch mal ein neues Thema in die Runde einbringen.
Man stelle sich die Strassen- und Verkehrssituation wie auf dem folgenden
Google-Maps Bild vor:
http://maps.google.de/?ie=UTF8&ll=50.952687,6.969283&spn=0.000759,0.001784&t=k&z=19&om=1
Angenommen von links unten kommt jetzt ein Einsatzfahrzeug mit SoSig.
Die Strasse ist bauartbedingt nicht breit genug um eine Rettungsgasse zu
bilden.
Links und rechts sehr hohe Bordsteine.
Ist es jetzt zulässig das die Fahrzeuge auf der Fahrspur, auf welcher sich
das Einsatzfaherzeug nähert, trotz roter Ampel, diese überfahren um den
Weg für das Einsatzfahrzeug frei zu machen? Selbstverständlich unter
höchster Aufmerksamkeit und Konzentration.
Oder muss man bis Grün warten und das Einsatzfahrzeug hat trotz SoSig
Pech gehabt?
Oder gibt es da eine Grenze, also wenn 1 oder 2 Fahrzeuge vor der Ampel
warten dann dürfen die rüber fahren, wenn es aber mehr sind dann gehts
halt nicht?
Naja, das Problem wird sein, dass vermutlich beide Seiten versuchen werden, Platz zu machen...Aber grds. sehe ich da eigentlich kein Problem, es gibt ja soweit erkennbar keinen Abbiegeverkehr, von daher wird das bei 1 oder 2 Fahrzeugen sicherlich möglich sein, die Ampel zu überfahren...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Ich möchte auch noch mal ein neues Thema in die Runde einbringen.Man stelle sich die Strassen- und Verkehrssituation wie auf dem folgenden
Google-Maps Bild vor:
http://maps.google.de/?ie=UTF8&ll=50.952687,6.969283&spn=0.000759,0.001784&t=k&z=19&om=1Angenommen von links unten kommt jetzt ein Einsatzfahrzeug mit SoSig.
Die Strasse ist bauartbedingt nicht breit genug um eine Rettungsgasse zu
bilden.
Links und rechts sehr hohe Bordsteine.Ist es jetzt zulässig das die Fahrzeuge auf der Fahrspur, auf welcher sich
das Einsatzfaherzeug nähert, trotz roter Ampel, diese überfahren um den
Weg für das Einsatzfahrzeug frei zu machen? Selbstverständlich unter
höchster Aufmerksamkeit und Konzentration.
Oder muss man bis Grün warten und das Einsatzfahrzeug hat trotz SoSig
Pech gehabt?
Oder gibt es da eine Grenze, also wenn 1 oder 2 Fahrzeuge vor der Ampel
warten dann dürfen die rüber fahren, wenn es aber mehr sind dann gehts
halt nicht?
Kurz gesagt, man MUSS den Weg frei machen, wo es auch möglich ist und niemand dadurch gefährdet wird. D. h. auch, dass man einen höheren Bordstein befahren muss (sofern das Fahrzeug da auch raufkommen kann 🙂), oder eben auch eine rote Ampel überfahren. Sollte es eine Blitzerampel sein, kann man auf dem Bild das schon erkennen, warum er über rot gefahren ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kraecker
.
oder
4. Da die Polizisten, die ich kenne alle von diesem Planeten stammen und damit durch und durch menschlich sind vermute ich: Blinken vergessen.
Dies ist wohl ganz sicher die logischte und wohl auch am nächsten liegende Lösung, dennoch akzeptieren kann ich sie nicht!
Man vergisst blinken nicht!
Das mag einem Fahranfänger noch passieren, wenn er sich zeitglich auf verschiedene Dinge konzentrieren muss, aber ganz sicher nicht einem normalen Fahrer, denn es gehört zum erlernten abbiegevorgang/spurwechsel dazu. schließlich vergesse ich ja auch nicht das lenkrad rumzudrehen...
Entweder blinke ich - oder ich lasse es! und zwar absichtlich!
Ich möchte mit absoluter gewissheit behaupten, dass ich selber noch niemals das blinken einfach so vergessen habe - wenn ich es nicht tat, dann immer im vollen bewusstsein es jetzt nicht zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Dies ist wohl ganz sicher die logischte und wohl auch am nächsten liegende Lösung, dennoch akzeptieren kann ich sie nicht!Zitat:
Original geschrieben von Kraecker
.
oder
4. Da die Polizisten, die ich kenne alle von diesem Planeten stammen und damit durch und durch menschlich sind vermute ich: Blinken vergessen.
Man vergisst blinken nicht!
Das mag einem Fahranfänger noch passieren, wenn er sich zeitglich auf verschiedene Dinge konzentrieren muss, aber ganz sicher nicht einem normalen Fahrer, denn es gehört zum erlernten abbiegevorgang/spurwechsel dazu. schließlich vergesse ich ja auch nicht das lenkrad rumzudrehen...
Entweder blinke ich - oder ich lasse es! und zwar absichtlich!
Ich möchte mit absoluter gewissheit behaupten, dass ich selber noch niemals das blinken einfach so vergessen habe - wenn ich es nicht tat, dann immer im vollen bewusstsein es jetzt nicht zu tun.
Naja, dann sind wohl sehr viele der Autofahrer nicht normal 🙂 Leider kommt es immer wieder vor, dass man es vergisst. Bewusst blinke ich z. B. auch nicht, wenn ich der einzige auf der Straße bin. Für wen auch. Oder ich verwarne es auch nicht, wenn neben dem Nichtblinker nur ich noch auf der Straße bin. Die 10 EUR was es kostet verlang ich auch nur bei wesentlichen Nichtblinkverstößen. Wie z. B. Fahrstreifenwechsel, Abbiegen von der "Hauptstraße". Dort halt, wo es für den nachfolgenden Verkehr wirklich angebracht ist, zu wissen, was der vor ihm tun wird.
Allerdings ist die Geschichte mit dem Blinken fast schon nen eigenen Thread wert 😉 Leute, die blinken, wenn sie schon den Fahrstreifen gewechselt haben, Leute, die blinken und sofort die Aktion ausführen usw. Es heißt ja rechtzeitig und deutlich ankündigen.