Frage zwecks neuer A2-Regelung

Hallo!

Und zwar hab ich eine Frage wegen der neuen A2-Regelung: Laut dieser darf man ja nur noch Motorräder gedrosselt auf 48 PS fahren, wenn die ungedrosselte Leistung nicht mehr als 96 PS beträgt.
Nun gibt (oder besser gab) es ja auch Motorräder (z.B. R6 RJ03), die man serienmässig auf z.B: 34 PS gedrosselt kaufen konnte. Diese haben ja auch eine eigene Schlüsselnummer. Das bedeutet doch eigentlich, das ich so ein Motorrad dann trotzdem fahren darf, oder? Damit hätte ich die neue Regelung geschickt ausgetrickst 😁

Vielen Dank für Antworten!

MfG

24 Antworten

Zitat:

@marsoe007 schrieb am 16. Februar 2017 um 20:59:05 Uhr:


Verzichten will ich da eigentlich nicht drauf, aber ich finde so nen "alten" Supersportler viel cooler als so ne Ninja 300 (z.B.). Und ja, so ein Teil is dann vielleicht ein bisschen schneller, aber Optik und Sound sind mir da wichtiger ^^

Man könnte auch eine cb500r kaufen und fahren. Offene 48ps!

Er will damit posen. Hat er doch geschrieben: wichtig sind Optik
und Sound.

Zitat:

@WeWa2 schrieb am 17. Februar 2017 um 11:52:47 Uhr:


Er will damit posen. Hat er doch geschrieben: wichtig sind Optik
und Sound.

Man brauch nur Eines von beiden um vor der Eisdiele aufzufallen.
Auspuff ist schnell leergemacht. 😉

Einfach ungedrosselt kontrolliert eh keiner und selbst wenn die Strafen sind zu vernachlässigen.

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Zitat:

@VlV schrieb am 18. Februar 2017 um 12:09:31 Uhr:


Einfach ungedrosselt kontrolliert eh keiner und selbst wenn die Strafen sind zu vernachlässigen.

Das ist Schwachfug.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Dazu kommt Betrug der Versicherung.

Und die Versicherung ist bei 5000 gedeckelt.

Zitat:

@VlV schrieb am 18. Februar 2017 um 12:09:31 Uhr:


Einfach ungedrosselt kontrolliert eh keiner und selbst wenn die Strafen sind zu vernachlässigen.

Und wer hier so einen Mist schreibt, sollte einmal etwas ausgebremst werden !!!

Edit - nach zwischenzeitl. Richtigstellung hinfällig 😉

Zitat:

@VlV schrieb am 18. Februar 2017 um 14:19:18 Uhr:


Und die Versicherung ist bei 5000 gedeckelt.

Nicht bei einer Obliegenheitsverletzung, da kann die Versicherung mit einem Grinsen die Zahlung verweigern, bzw bis auf den letzten Cent Regress fordern.

Zitat:

Hingegen liegt bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat vor. Bei dieser kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz vollständig.

Quelle

Keinen Bock die Versicherungsbedingungen rauszusuchen 😁

Aber mit einem nicht gedrosselten Motorrad zu fahren ist schlicht fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da interessiert es dann nicht mehr das man ja die gedrosselte Version fahren dürfte.

Dann hatte ich wohl Glück, ist mittlerweile alles legal 😉

Der Beitrag meinerseits war unangebracht, ob und was man mit welchem Führerschein fährt muss im Grunde jeder für sich entscheiden. Und mit den Konsequenzen leben.

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