Frage zur Vorfahrt
Hallo,
wenn ich als Wartepflichtiger rechts in eine Hauptstraße einbiege und Fußgänger meinen Weg kreuzen, wer muss warten? Also die Fußgänger die rechts und links die wartepflichtige Straße queren. Die Hauptstraße ist klar, da gibt es eine Fußgängerampel. Gab da eine kleine Meinungsverschiedenheit.
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Ich persönlich verzichte auf mein "Vorrecht" und lasse die Fußgänger wo es geht und wo diese es auch bemerken passieren und versuche Jeglichen Kontakt zu vermeiden... gilt auch für Fahrradfahrer...
Man spart sich so viel Ärger und vermeidet gleichzeitig Unfälle...
Evtl muß man hin und wieder ein Hupen des Hintermanns in Kauf nehmen...
Rechtlich wurde ja bereits alles richtig erklärt!
HTC
37 Antworten
Wenn man die Diskussion um die Art des Kinderfahrrades erweitert, wird sie sogar noch interessanter. Dann ist das radelnde Kind nämlich Fußgänger. 😁
Zitat:
@Florian333 schrieb am 13. September 2018 um 20:14:00 Uhr:
Warum soll man jetzt ausgerechnet das radelnde Kind nicht durchfahren lassen müssen? Ein Kind bis 8 Jahre, das auch nicht als Geisterradler unterwegs ist, muss sogar den Gehweg benutzen. Warum soll es dann nicht an der Vorfahrt der beschilderten Vorfahrtstraße teilnehmen? Die ist schließlich nicht auf die Fahrbahn beschränkt.
Weil es kein Fahrzeug fährt (ich meine das Kinderfahrrad.). Aber das ist Nebenschauplatz und hat mit der Frage nichts zu tun.
Das achtjährige Kind mit "richtigem" Rad hat natürlich Vorfahrt.
Die Beispiele sollen ja auch gerade die Ansicht @Florian333s erschüttern, Verkehrsteilnehmer dürften von einem in der beschriebenen Situation wartenden KFZ Führer nicht erwarten, vorm losfahren sich seiner freien Bahn zu versichern.
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 13. September 2018 um 20:30:08 Uhr:
Die Beispiele sollen ja auch gerade die Ansicht @Florian333s erschüttern ...
Ich bin erschüttert. Ach nein, nur meine Ansicht. Nein, nicht mal die. Verkehrsteilnehmer dürfen das nämlich nicht erwarten. Wenn ich vor einem Fahrzeug entlang laufe oder radle und mich dabei von rechts nähere, der Fahrer aber nach links schaut, dann vertraue ich jedenfalls nicht darauf, dass der mich gesehen hat, ganz im Gegenteil.
Ich auch nicht... Aber der Fahrer hat so trotzdem nichts hinterm Steuer verloren!
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Zitat:
@Florian333 schrieb am 13. Sep. 2018 um 20:14:00 Uhr:
Warum soll man jetzt ausgerechnet das radelnde Kind nicht durchfahren lassen müssen?
Weil das total belanglos isst. Du zahlst trotzdem imer.
Bei radelnden Kindern oder Kinder unter 8 Jahren allgemein wäre ich sehr vorsichtig, diese haften nämlich nicht für eventuell verursachte Schäden und die Eltern können auch nicht haftbar gemacht werden...
Speziell dieses Beispiel ist hier schon mal recht ausführlich besprochen worden...
Was die Mutti angeht: Jup die hat einen Fehler gemacht, aber selbst wenn ich 100% Recht gehabt hätte (was nicht der Fall war, ich muß in die Richtung schauen in der ich fahre), wäre ich meines Lebens nicht mehr froh, wenn es gekracht hätte, also lieber defensiv und glücklich 🙂
HTC
Wenn ein Abbieger ein Kind übersieht werden wir doch wohl nicht ernsthaft über dessen Haftung diskutieren wollen?
Kommt darauf an, wenn das Kind unverletzt ist, aber das Fahrrad eine dicke Schramme im Kotflügel hinterläßt, die gerne mal 500 Euro und mehr kosten kann wird man sich sicherlich die Frage nach der Haftung stellen...
Selbstverständlich ist diese Frage witzlos, wenn Personenschäden im Vordergrund stehen!!!
HTC