Frage zur Vorfahrt
Hallo,
wenn ich als Wartepflichtiger rechts in eine Hauptstraße einbiege und Fußgänger meinen Weg kreuzen, wer muss warten? Also die Fußgänger die rechts und links die wartepflichtige Straße queren. Die Hauptstraße ist klar, da gibt es eine Fußgängerampel. Gab da eine kleine Meinungsverschiedenheit.
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Ich persönlich verzichte auf mein "Vorrecht" und lasse die Fußgänger wo es geht und wo diese es auch bemerken passieren und versuche Jeglichen Kontakt zu vermeiden... gilt auch für Fahrradfahrer...
Man spart sich so viel Ärger und vermeidet gleichzeitig Unfälle...
Evtl muß man hin und wieder ein Hupen des Hintermanns in Kauf nehmen...
Rechtlich wurde ja bereits alles richtig erklärt!
HTC
37 Antworten
Hallo,
ich denke, hier ist es sehr gut beschrieben:
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
Grüße,
diezge
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. September 2018 um 16:56:06 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 12. September 2018 um 16:38:08 Uhr:
Ich persönlich verzichte auf mein "Vorrecht" und lasse die Fußgänger wo es geht und wo diese es auch bemerken passierenDas klappt gut, wenn es ein oder zwei Fußgänger sind und wenn auf der Vorfahrtstraße wenig Verkehr ist. Kommen aber ganze "Ströme" an Fußgängern und ist auf der Vorfahrtstraße viel Verkehr, dann muss ich irgendwann mal in die pole position vorrücken. Und dann gibt es immer wieder Fußgänger, die meinen, dass der Autofahrer wartepflichtig sei, was eben nicht stimmt.
Das war übrigens erst vor ein paar Tagen hier Thema:
https://www.motor-talk.de/.../...eichrangigen-kreuzungen-t6424146.html(Ob an der Kreuzung rechts vor links gilt oder ob vorfahrtsregelnde Schilder stehen, spielt für die Wartepflicht der Fußgänger keine Rolle.)
Als Münchner kenne ich das, aber irgend wann sind auch da alle Fußgänger rüber und man kann bis zur nächsten Ampel fahren um dort auf die "pole position" zu warten 🙂
Ob ich eine Kollision deswegen riskieren würde? Wohl eher nicht, einzige halbwegs vernünftige Möglichkeit wäre es im Leerlauf kurz den Motor aufheulen lassen oder hupen, damit die Fußgänger gewarnt sind... um dann trotzdem sehr vorsichtig los zu fahren.
HTC
Von einer Kollision war nicht die Rede. Es ging um die Frage, ob man die Querung der Fußgänger, also die Verlängerung des Gehwegs, freilässt oder sie zum Warten zustellt, sodass die Fußgänger entweder warten oder um das Auto herumlaufen müssen. Fußgänger erwarten natürlich ersteres.
Also wenn diese um das Auto herum laufen müssen riskieren sie vom Verkehr der kreuzenden Straße erfaßt zu werden und ich riskieren Kratzer oder einen Tritt gegen den Kühler, weil einer meint, er wäre im Recht...
Beides Situationen, die blöd sind...
Mir ist bei so einer Situation beinahe einen folgenschweren Unfall passiert:
Ich habe längere Zeit gewartet, bin aber recht weit vorgefahren und konzentrierte mich auf den von links kommenden Verkehr. Als ein Fahrer langsamer wurde und mir signalisierte, daß ich rein darf wollte ich losfahren. Gott sei dank bin ich sehr langsam und vorsichtig angefahren, denn als ich wieder in die Fahrtrichtung blickte sah ich eine Mutter mit Kinderwagen auf der rechten Seite vor meinem Wagen. Hab sofort gebremst und wir haben uns beide erschreckt, aber ich bin echt froh, daß da kein "Feindkontakt" zustande kam, sonst hätte ich mir das nie im Leben verziehen...
HTC
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Fußgänger sollten in dem Fall auch hinter dem Auto die Straße überqueren. Die Mutter mit Kind war eine Anwärterin für den Darwin-Award. Sie musste ja erkennen, dass du nicht in ihre Richtung schaust und daher jederzeit losfahren könntest.
Wenn er unberechtigt dort fuhr, dann ist erst mal zu prüfen, ob er tatsächlich Vorfahrt hatte. Ich will ihn natürlich nicht über den Haufen fahren, aber der Geisterradler kann nach der Rechtsprechung tatsächlich seine Vorfahrt verlieren.
@Brian
Wenn sie auf dem Radweg fahren musst du sie vorbei lassen, auch wenn sie von rechts kommen.
Genau beim warten und "zustellen" (was es ja eigentlich nicht ist) hat so ein alter Sack auf meinen Kofferraum geschlagen. Nur weil er um das Auto laufen musste. Nachdem ich ihn zur Rede gestellt habe, behauptete er ich wäre rückwärts gefahren. Und er lässt sich ja nicht umfahren. Sollen die assis dann doch wenigstens dazu stehen, dass sie angepisst sind zwei Meter weiter laufen zu müssen 🙂
Edit: Ich muss ja vorfahrem um den Querverkehr einsehen zu können.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. September 2018 um 18:13:54 Uhr:
@Brian
Wenn sie auf dem Radweg fahren musst du sie vorbei lassen, auch wenn sie von rechts kommen.
Was ist mit gemeinsamem Geh- Radweg? freigegebenem Gehweg? "Anderem Radweg",...
Aber selbst wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren...
Was anderes wäre natürlich ein Kind auf dem Kinderfahrrad- das muss man nicht vorbeilassen...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. September 2018 um 19:24:05 Uhr:
Rechtlich nicht, finanziell schon.
Tut mir leid - das kann ich jetzt nicht ganz zuordnen?
Das Kind wäre rechtlich nicht anders zu bewerten? Oder bezieht es sich auf eine andere Aussage?
Rechtlich musst du das Kind auf dem Gehweg in dieser Konstellation nicht vorbeilassen. Donnert es dir trotzdem in die Seite, bleibst du praktisch immer auf deinem finanziellen Schaden sitzen.
Sorry für die Kurzfassung vorher, mit einer Hand tippte es sich so schlecht am Handy. Die andere war zum Kraulen meiner Katze abbeordert.
Warum soll man jetzt ausgerechnet das radelnde Kind nicht durchfahren lassen müssen? Ein Kind bis 8 Jahre, das auch nicht als Geisterradler unterwegs ist, muss sogar den Gehweg benutzen. Warum soll es dann nicht an der Vorfahrt der beschilderten Vorfahrtstraße teilnehmen? Die ist schließlich nicht auf die Fahrbahn beschränkt.