Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

Mercedes E-Klasse W211

Morgen erstmal,

möchte diese lästige Dienstwagensteuer umgehen und deshalb meine Frage.
Wir haben in der Familie eine Familienkutsche der auf den Namen meiner Frau zugelassen ist.Nun möchte ich einen Mazda Kleinwagen kaufen und noch auf meinen Namen zulasssen.
Der Daimler wäre dann nur noch für Dienstfahrten und die Mazdamöhre für die Privatfahrten wie zb.Joggen usw...
Komme ich dann aus der 1% Nummer oder macht das FA hier evt.Schwierigkeiten.

Sonnige Grüße
Rudolf

59 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Deshalb weiß ich nicht, ob es gerade heute ein gutes Signal an die verbleibende Kundschaft ist, eine fette neue E-Klasse auf Geschäftskosten anzuschaffen. Das ist psychologisch kein kluges Signal.

Das ist ein wichtiger Punkt, da gebe ich Dir Recht. Allerdings meine ich, dass eine E-Klasse mit kleinem Diesel und Classic-Ausstattung gerade noch so durchgehen dürfte, weil da jeder weiss, dass man die als Jahreswagen recht günstig bekommt. Für einen A4 mit großem Motor und gehobener Ausstattung kann man erheblich mehr bezahlen, obwohl der eine Klasse niedriger angesiedelt ist. Es kommt darauf an, wie man es den Kunden vermittelt. Wer viel lange Strecken fährt, für den ist eine E-Klasse sicher die beste Wahl. Und wer tatsächlich den Platz hinten braucht, hat ja ausser dem Volvo V70 kaum eine Alternative.

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


P.S.:Übrigens finde ich es nicht exotisch, wenn der Staat einem den Weg zur Arbeitsstätte und Privatfahrten nicht sponsort. Exotisch finde ich es allerdings, wenn man seinen Dienstwagen anders als über Geschäftsleasing ohne Anzahlung incl. aller Serviceverträge anschafft.

Wie wäre es denn mit einem Jahreswagen und einer möglichst langen Nutzung? Da kannst Du innerhalb von ein paar Jahren gut und gerne 20.000 EUR sparen.

Matthias

Tipp

@peter_pl:
Schade, daß Deine Ausführungen hier seitens "Mercer-richie" so verhämt werden.
MEINE Unterschrift zu dem Geschriebenen hast Du jedenfalls.

Als kleiner Tipp: Bei meiner letzten Betriebsprüfung
war das Fahrtenbuch (natürlich mal wieder...) ein Thema.
Angeblich gäbe es da "einige Ungereimtheiten" und man
wolle es daher insgesamt nicht anerkennen und nur die
1%-Regelung anwenden.

Mir gelang es, mit den Prüfern einen "Deal" zu machen,
nämlich eine Pauschale von 15% Privatanteil auf die
tatsächlichen Kosten (!!!) auszuhandeln. Das war/ist
für mich bedeutend besser als die 1%-Regelung !
Versuche es doch auch einmal & viel Glück dabei.

Gruss

@M-R: Sorry für das 'r'. Soll nie wieder vorkommen.

Dass ich mich mit meinen Statements nicht beliebt mache, ist mir klar. Aber will ich eigentlich so kluge Kumpels? 😉

Zitat:

@peter_pl:
Schade, daß Deine Ausführungen hier seitens "Mercer-richie" so verhärmt werden.
MEINE Unterschrift zu dem Geschriebenen hast Du jedenfalls.

ver|härmt [Adj. , –er, am –esten] von Kummer und Sorgen gedrückt; v. aussehen

P.S.: Witzigerweise sind die Selbstständigen hier oft genau die Leute, die DC-Servicepreise viel zu teuer finden, gerne für jedes Scheibenwischerblatt noch ne billigere Lösung zum Ersatz suchen, jetzt hier jeden Steuertrick erhaschen wollen, aber nicht vom Status ihrer neuen E-Klasse lassen wollen und schon gar nicht verstehen, wenn ihre potenziellen Kunden dann plötzlich auch den gleichen "Geiz-ist-geil-Approach" haben...

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


P.S.: Witzigerweise sind die Selbstständigen hier oft genau die Leute, die DC-Servicepreise viel zu teuer finden, gerne für jedes Scheibenwischerblatt noch ne billigere Lösung zum Ersatz suchen, jetzt hier jeden Steuertrick erhaschen wollen, aber nicht vom Status ihrer neuen E-Klasse lassen wollen und schon gar nicht verstehen, wenn ihre potenziellen Kunden dann plötzlich auch den gleichen "Geiz-ist-geil-Approach" haben...

Aha, Du hast also erkannt, daß es bei der Selbständigkeit

zu einem nicht unerheblichen Anteil darauf ankommt,

mit möglichst wenig finanziellem Aufwand ein gestecktes

Unternehmensziel zu erreichen. Prima!

Meine Kunden haben tatsächlich den "GiG-Approach":
Sie kaufen von mir u.a. JENE Unternehmen, die
NICHT rechnen konnten.

Und jetzt lehne Dich wieder schön zurück und kritisiere
weiterhin die Menschen, die hier in D wenigstens noch
etwas bewegen. Und damit meine ich nicht ihr Auto.

Gruss

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Zitat:

Meine Kunden haben tatsächlich den "GiG-Approach":
Sie kaufen von mir u.a. JENE Unternehmen, die NICHT rechnen konnten. Und jetzt lehne Dich wieder schön zurück und kritisiere weiterhin die Menschen, die hier in D wenigstens noch etwas bewegen.

Das ist schön - du bist also der "Mittelständler-Wolf". Wenn du jetzt noch lesen könntest, wäre dir auch klar, dass wir beide auf der gleichen Seite arbeiten. 😉

Zitat:

Original geschrieben von boborola


nein, dies ist - wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt - nicht zulässig.
Alternativ kann man den Wagen auf privat zulassen und bezahlen und der Firma 30 ct/km in Rechnung stellen, was aber bei Autos größer als Opel Corsa unrentabel ist.

Hallo erstmal,

sorry dass ich den Thread nochmal ausgrabe,aber hätte dann doch noch mal eine Frage zur Steuergeschichte.

Am 15.11 bekomm ich nun meine Winterreifen in Form des genannten Mazda's.Möchte den Wagen über den Winter fahren um 1.auf den 220er nicht mehr soviele Km zu packen weil ich im Frühjahr auf den V6 wechseln möchte und 2.ist er superbillig im Ankauf😁.

Meine Frage wäre,ob ich,wenn ich mit dem Mazda betrieblich fahre und ein Fahrtenbuch führe,der Firma die 30ct/km in Rechnung stellen kann,obwohl ich einen anderen Firmenwagen fahre.

Viele Grüße

Rudolf

PS:ist keine unzulässige Steuerberatung,bleibt unter uns😁

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D


Meine Frage wäre,ob ich,wenn ich mit dem Mazda betrieblich fahre und ein Fahrtenbuch führe,der Firma die 30ct/km in Rechnung stellen kann,obwohl ich einen anderen Firmenwagen fahre.

Du kannst die Methode der Privat-Abrechnung sowieso nur für das Kalenderjahr komplett oder bei Fahrzeugwechsel ändern, d.h. frühestens zum 01.01.2006 für den Mercedes. Vorher heißt es weiterhin 1% pro Monat versteuern (plus Entfernung zum Arbeitsplatz wie gehabt). Dann mußt Du - bis Du den Wagen verkauft - ein Fahrtenbuch führen.

Die Abrechnung des Privatwagens für Firmenfahrten, obwohl ein Dienstwagen zur Verfügung steht, klingt sehr nach unzulässiger Nutzung der Steuergesetze.

Du dürftest damit wohl auf die Nase fallen im Falle einer Prüfung... (spätestens)...

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Du kannst die Methode der Privat-Abrechnung sowieso nur für das Kalenderjahr komplett oder bei Fahrzeugwechsel ändern, d.h. frühestens zum 01.01.2006 für den Mercedes. Vorher heißt es weiterhin 1% pro Monat versteuern (plus Entfernung zum Arbeitsplatz wie gehabt). Dann mußt Du - bis Du den Wagen verkauft - ein Fahrtenbuch führen.
Die Abrechnung des Privatwagens für Firmenfahrten, obwohl ein Dienstwagen zur Verfügung steht, klingt sehr nach unzulässiger Nutzung der Steuergesetze.
Du dürftest damit wohl auf die Nase fallen im Falle einer Prüfung... (spätestens)...

Danke vorerst für die schnelle Antwort.Hab mich wohl nicht klar ausgedrückt.Der Mercy bleibt mit der 1% Regel weiterhin erhalten.Werde aber-da ich die nächste Zeit auch keine weiten Strecken fahren muß-öfter mal den Mazda nutzen.Wenn ich dann ab und zu Betrieblich mit dem Mazda fahre und die Fahrten per Fahrtenbuch dokumentiere,kann ich sie dann der Firma in Rechnung stellen.

Rudolf

Mir fehlt bei dem bisher geschriebenen noch etwas:

Die 1% läuft auch voll über die SV Abgabe, also heisst, der Unternehmer welcher ein Fahrzeug anschafft und seinem Mitarbieter auch privat zur Verfügug stellt, trägt neben den Anschaffung/lfd. Kosten auch noch die Mehrkosten in den SV Abgaben...

Zitat:

Original geschrieben von noch Alpina!


Mir fehlt bei dem bisher geschriebenen noch etwas:

Die 1% läuft auch voll über die SV Abgabe, also heisst, der Unternehmer welcher ein Fahrzeug anschafft und seinem Mitarbieter auch privat zur Verfügug stellt, trägt neben den Anschaffung/lfd. Kosten auch noch die Mehrkosten in den SV Abgaben...

Es ging ja um die Nutzung eines Selbständigen bzw. GmbH-GF (beherrschend) - da gibt es keine SV-Abgaben...

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Es ging ja um die Nutzung eines Selbständigen bzw. GmbH-GF (beherrschend) - da gibt es keine SV-Abgaben...

Ach und ich dachte es geht um die Angemessenheit der 1% Regelung an sich...

Zitat:

Original geschrieben von noch Alpina!


Ach und ich dachte es geht um die Angemessenheit der 1% Regelung an sich...

Nee, eher um "Sparvarianten" oder "Steueroptimierung" - 😁

Hi,
meine Winterreifen sind da.In Form eines Mazdas 121 in fast Vollaustattung mit Original 50.000 aus erster Rentnerhand.
37 Kw und 93 Nm bei 2500.Servo,ZV,2x Airbag,RC naja außer Klima fast alles😁
Das Auto kostet weniger als ich sonst im Winter für die Waschanlage ausgeben muß.

MfG,Rudolf

..man sollte noch erwähnen, dass dein 211er in dieser Zeit in der Garage mehr Wert verliert, als für den Mazda incl. sämtlicher fixer und variabler Kosten anfällt...

Und ob er genauso schön und sicher fährt, darf auch bezweifelt werden 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


..man sollte noch erwähnen, dass dein 211er in dieser Zeit in der Garage mehr Wert verliert, als für den Mazda incl. sämtlicher fixer und variabler Kosten anfällt...

Und ob er genauso schön und sicher fährt, darf auch
bezweifelt werden 😉

dass der Mercy in der Garage stehend nicht wertvoller wird is schon klar.Lies nochmal:"Preis des Mazdas in der Höhe von ein paar Waschanlagenbesuchen".

Will sagen,das wohl schlappe 2500,-netto als Entschädigung für die paar Monate(Nur bei schlechtem Wetter) nicht so schön und sicher zu fahren- zu verschmerzen sind😁😉

MFG,Rudolf

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