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Frage zur H-Zulassung - Endlich ist es soweit ;)

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 7:24

Hallo Leute,

habe mich jetzt doch mal hier angemeldet um eine Frage zu stellen. Bisher habe ich immer mitgelesen und so eigentlich auch all meine Fragen beantworten können.

Fahre seit fast 10 Jahren einen W201 190d Baujahr 1985. Dieser kann seit etwa 2 Monaten eine H-Zulassung bekommen. Der Wagen wurde immer gepflegt (kein erkennbarer Rost etc.) und alle Umbauten wurden so gewählt das sie "zeitgenössisch" sind. Daher gehe ich davon aus das ich problemlos das H - Gutachten erhalten werde.

Nun aber zu meiner Frage:

Der kleine Benz ist momentan ganz normal als mein Erstwagen angemeldet. Da meine Versicherung aber keinen Oldtimertarif anbietet möchte ich mit der Ummeldung auf die H-Zulassung auch den Verseicherungsanbieter wechseln. Gilt denn die Ummeldung wie eine Abmeldung? Also wird bei der Ummeldung auch automatisch meine bestehende Versicherung gekündigt? Könnte ich dann einfach eine neue evb Nummer bei einem anderen Versicherer anfordern und diese bei der Ummeldung auf der Zulassungsstelle benutzen?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir da einer eine Antwort geben könnte.

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Genau, weil die heutigen Diesel auch alle sauberer sind... . :rolleyes:

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Meine Versicherung akzeptiert meine Motorrad als Erstfahrzeug und die gelegentliche (nachweisbare) Anmietung von Fahrzeugen.

In Zeiten von Car-Sharing und Co werden die Versicherer flexibel- auch der Nachweis über die Nutzung des ÖPNV reicht oft als Ersatz aus- das ist aus meiner Sicht der größte Unterschied zwischen den Versicherern wenn es um H- Kennzeichen geht...

Ich wohne mitten in der Stadt, mache das meiste zu Fuß, viel mit Bus und Bahn und grad im Sommer fahre ich viel mit dem Motorrad.

Wenn ich mir noch ein Auto kaufen würde bräuchte ich es wenn überhaupt nur im Winter- wenn der Oldi eh steht...

kündige deine Versicherung und melde dann über den ADAC oder so mit h-kennzeichen als Oldtimer als Zweitfahrzeug an, wenn du eh den wagen deiner Freundin als Erstwagen (wo auch immer) anmeldest.

Gibt keine hohen Prozente in der Oldtimerversicherung

am 6. November 2015 um 18:23

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:09:15 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:09:15 Uhr:

Zitat:

Allerdings ist es für Normaldenkende unverständlich,wenn dieselbe Stelle für die gleiche -unnötige- Leistung doppelt abkassiert.

dann bin ich glücklicherweise kein Normaldenkender.

mal ein ganz simples Beispiel:

Du lässt dir in deinem Wohnzimmer eine Steckdose vom örtlichen Elektriker einbauen.

Kostet Summe x , die bezahlst du.

Eine Woche später merkst du ,dass es mit einer zweiten Steckdose noch bequemer wäre. Du beauftragst den Elektriker also , noch eine Steckdose einzubauen. Als Normaldenker bezahlst du natürlich nichts, weil der Mann ja für die gleiche Arbeit schon einmal von dir bezahlt wurde.

:rolleyes::rolleyes:
Nee,so wird kein Schuh daraus.Probiers doch mal so mit deinem Beispiel:Der Elektriker prüft deine Installation im Wohnzimmer.Kostet Summe X.
2 Wochen später kommt deine Steckdose,hier das H-Gutachten.Das das was kostet ist ja klar.Nämlich die Steckdose mit Anschluss.
Jetzt prüft er,für die Steckdose,nochmal die Installation im Wohnzimmer.Kann ja sein,dass in 2 Wochen irgend was hinne gegangen ist;hier:die Bremsen fest:rolleyes:
oder ein Lämpchen nich mehr geht:p
Obs hier ne Vorschrift gibt die ich unkritisch abnicken muss,Hauptsache Vorschrift,sach ich mal besser nix zu............:D:D
wie auch immer,habe heute das Janze vorschriftsmässig hinter mich gebracht:p:p
Die zusätzlichen 50 Mücken amortisieren sich bald mit der Steuer

 

Ebenfalls bleibt mir unerklärlich,warum du die Untersuchung als "unnötig" bezeichnest. Wenn du den §23 durchgelesen hast , sollte dir doch klar sein ,dass das Oldtimergutachten in Verbindung mit einer HU zu erstellen ist. So lautet nun einmal die Verordnung. Man konnte bei der Formulierung ja nicht wissen ,dass es Zeitgenossen gibt , denen der Gedanke an ein H-KZ plötzlich und unvermittelt kommt.

:p:p

"Unnötig" war also bestenfalls die erste HU, aber da wurdest du doch nicht zu genau diesen Termin vom Gesetzgeber gezwungen.

MfG Volker

Moin Moin !

Du hast es immer noch nicht verstanden ! OK ,ich versuche es ein letztes Mal mit deinem abgeänderten Beispiel.

Du beauftragst einen Elektriker ,die Installation deines Wohnzimmers zu prüfen (und bezahlst dafür)

2 Wochen später beauftragst du einen anderen Elektriker , eine Steckdose zu installieren.

Es gibt allerdings (für dein Beispiel) die Vorschrift , dass eine zusätzlich Steckdose nur installiert werden darf, wenn der Elektriker dabei die gesamte Installation des Wohnzimmers prüft. Also muss er das tun und auch auf der Rechnung ausweisen.

MfG Volker

Wenn aber doch ein 1-Wochen-alter Prüfbescheid seines Kollegen vorliegt? :rolleyes:

Der eine Woche alte Prüfbericht ändert nichts an der Rechtslage. Was hat ihn gehindert, gleich auch das H-Gutachten erstellen zu lassen?

am 7. November 2015 um 10:14

Wenn man diese" Rechtslagen " immer hört , kommt man auf die Idee , nach Syrien zu fliehen .

Gruß : Rostklopfer

Wieso gibt es hier eigentlich keinen "Daumen-Runter-Button"?

Zitat:

@w201-190d schrieb am 27. Oktober 2015 um 12:18:43 Uhr:

Das ist schon richtig, ruinieren wird mich die Sache nicht!

Allerdings kostet mich die Haftpflichtversicherung mit H nur 78 € im Jahr und mit Teilkasko keine 120€ im Jahr.

Sicher könnte man hier diskutieren ob es das wert ist aber für mich persönlich macht es schon Sinn einige Hundert Euro im Jahr einzusparen deswegen auch meine Fragen.

...und deine Fragen wurden beantwortet.

Variante 1: H-Zulassung + normale Versicherung = ok

Variante 2: H-Zulassung + Oldtimertarif + Alltagswagen = ok

Bei beiden Varianten kannst du in Umweltzonen einfahren. Wenn du den günstigen Oldtimertarif in Anspruch nehmen moechtest, musst du einen Alltagswagen (oder eben Motorrad) haben. Den guenstigen Oldtimertarif gibt es nur so guenstig, weil die Autos so wenig bewegt werden und es bei den Ausfluegen meist nicht zu Unfaellen kommt, die Autos selten im stressigen Alltag oder gar im glitschigen Winter bewegt werden, wo die Unfallgefahr deutlich steigt.

Noch ein Hinweis: für den 190D gibt es eine Umrüstmöglichkeit auf "grüne Umweltplakette"; das kostet aber knappe 2k eur. Aber dir geht es ja hauptsächlich um die Kosten. Kein guter Ansatz bei einem Oldtimer :).

Mein finaler Rat: verkauf das Auto. Einen 190er Diesel mit wenigen KM aus 1985 bekommst du in einer Woche verkauft.

Themenstarteram 8. November 2015 um 15:40

Zitat:

 

Noch ein Hinweis: für den 190D gibt es eine Umrüstmöglichkeit auf "grüne Umweltplakette"; das kostet aber knappe 2k eur. Aber dir geht es ja hauptsächlich um die Kosten. Kein guter Ansatz bei einem Oldtimer :).

Mein finaler Rat: verkauf das Auto. Einen 190er Diesel mit wenigen KM aus 1985 bekommst du in einer Woche verkauft.

Hallo,

mir geht es keineswegs "hauptsächlich" um die Kosten! Ich fahre den Wagen seit fast 10 Jahren und davor war er auch nur im Familienbesitz. In den 10 Jahren bin ich keine 30000 KM gefahren und habe trotzdem nicht vor den Steuern, jährlichen Serviceintervallen oder sonstwas zurück geschreckt.

Wir haben wie gesagt auch eine Garage, ein weiteres Auto und ein Motorrad allerdings auf meine Freundin zugelassen.

Wie jemand in dem Thread schon empfohlen hat, werde ich den 190d einfach auf meine Freundin ummelden und kann dabei die Versicherung auf den Oldtimertarif wechseln. Auf die Idee kam ich vorher nicht! Danke nochmal für den Hinweis.

Wenn es mir nur um Kosten gehen würde, dann hätte ich den Benz schon vor 10 Jahren verschenkt. Ich geniesse aber dieses Auto und will ihn weiterhin fahren. Bloß wenn sich mir nun die Möglichkeit gibt die Fixkosten einzuschränken, dann werde ich dies nutzen und von dem eingespartem Geld lieber dem Benz zusätzliche Pflegeeinheiten zukommen lassen.

Btw. Einen DPF nachzurüsten wäre das letzte was ich dem Auto antun würde und das hat nichts mit den Kosten zu tun ;)

MfG

am 8. November 2015 um 17:53

Zitat:

 

Mein finaler Rat: verkauf das Auto. Einen 190er Diesel mit wenigen KM aus 1985 bekommst du in einer Woche verkauft.

Also ich persönlich ziehe mir lieber ne anständige Portion Ruß durch die Nase, die ich anschließend wieder in ein Taschentuch schneuzen kann, als irgend so ein nicht sichbares Abgas, das mit AdBlue gespickt direkt ins Hirn geht. :)

Außerdem ist der Sound eines alten Diesels einfach geil!!

Verkauft bekommt man sowas immer und wenn´s nur für 200 Euro auf´s Schiff nach Afrika geht....

Aber da drüben sind schon genug.

 

Zitat:

@w201-190d schrieb am 8. November 2015 um 16:40:37 Uhr:

Btw. Einen DPF nachzurüsten wäre das letzte was ich dem Auto antun würde und das hat nichts mit den Kosten zu tun ;)

ist ein passiver Filter. Und ganz sicher hat das bei dir was mit den Kosten zu tun; das hast du in deinen Beiträgen ja nun auch geschrieben :). Wer investiert auch gerne fast den Wert des Autos in einen passiven Filter, nur wegen der Plakette? Aber es ist eben eine Moeglichkeit.

@kruemeldriver,

da kennst du den Markt aber schlecht; fuer Afrika nimmt den keiner mehr. Oder hat der Klima? ;) Aber hier in Deutschland existiert dafuer ein Markt.

Zitat:

@w201-190d schrieb am 8. November 2015 um 16:40:37 Uhr:

Wie jemand in dem Thread schon empfohlen hat, werde ich den 190d einfach auf meine Freundin ummelden und kann dabei die Versicherung auf den Oldtimertarif wechseln. Auf die Idee kam ich vorher nicht! Danke nochmal für den Hinweis.

Wozu? Gerade jetzt - im November - kannst Du die Versicherung doch ganz regulär zum Jahresende kündigen und dann im neuen Jahr mit der Oldtimerversicherung ganz regulär durchstarten.

am 9. November 2015 um 17:07

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 6. November 2015 um 20:19:28 Uhr:

Moin Moin !

Du hast es immer noch nicht verstanden ! OK ,ich versuche es ein letztes Mal mit deinem abgeänderten Beispiel.

Du beauftragst einen Elektriker ,die Installation deines Wohnzimmers zu prüfen (und bezahlst dafür)

2 Wochen später beauftragst du einen anderen Elektriker , eine Steckdose zu installieren.

Es gibt allerdings (für dein Beispiel) die Vorschrift , dass eine zusätzlich Steckdose nur installiert werden darf, wenn der Elektriker dabei die gesamte Installation des Wohnzimmers prüft. Also muss er das tun und auch auf der Rechnung ausweisen.

MfG Volker

:rolleyes::rolleyes:

würde mir einleuchten,wenn unterschiedliche Institute beteiligt sind für HU/AU und H,oder meinetwegen ein Zeitfenster grösser 4 Wochen überschritten.

Aber derselbe "Verein"......??:rolleyes:

und :eek:Rechtslage???.....klar ist diese eindeutig,sieht man doch dass sich Lobbyarbeit lohnt:p

und auch habe ich die "Rechtslage" zwar verstanden,habe aber trotzdem noch meine unerhebliche Meinung dass das.......ist:D

Moin Moin !

Zitat:

würde mir einleuchten,wenn unterschiedliche Institute beteiligt sind für HU/AU und H,oder meinetwegen ein Zeitfenster grösser 4 Wochen überschritten.

Aber derselbe "Verein"......??

Ist doch völlig egal ,ob der gleiche Verein oder nicht , Tatsache ist doch ,dass der Prüfer unterschreibt ,dass das Fzg den geltenden Vorschriften entspricht , und du kannst von niemanden verlangen ,eine Blankoerklärung für jemand anderen abzugeben.

Zitat:

und :eek:Rechtslage???.....klar ist diese eindeutig,sieht man doch dass sich Lobbyarbeit lohnt:p

und auch habe ich die "Rechtslage" zwar verstanden,habe aber trotzdem noch meine unerhebliche Meinung dass das.......ist

Nun ist es so , dass es so aus welchen Gründen auch immer so beschlossen wurde , ich denke mal , es hat eben keiner daran gedacht , dass so ein Fall wie der vom TE vorkommen kann (wenn man sich nicht vorher informiert). Nun sind Vorschriften und Gesetze allgemeingültig und können nicht jeden ,vor allem selbstverschuldeten Einzelfall berücksichtigen.

Im übrigen gibt es eine gleichlautende Vorschrift schon seit ewigen Zeiten in einem anderen Bereich ,nur ist da noch niemand auf die Idee gekommen ,ein Fass aufzumachen ,einfach weil der betreffende

Personenkreis sich besser mit Verkehrsvorschriften auskennt. Ich zitiere mal aus der BO Kraft:

""

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

§ 42 Außerordentliche Hauptuntersuchungen

(1) Vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen hat der Unternehmer auf seine Kosten eine außerordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und der Genehmigungsbehörde darüber unverzüglich den Untersuchungsbericht, bei Kraftomnibussen das Prüfbuch, vorzulegen.

(2) Besteht für ein fabrikneues Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis, so kann die außerordentliche Hauptuntersuchung nach Absatz 1 auf die Feststellung beschränkt werden, ob die Vorschriften dieser Verordnung erfüllt sind. Ist für einen Kraftomnibus die Übereinstimmung mit dieser Verordnung bei Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis festgestellt worden und bestätigt deren Inhaber dies durch Vermerk im Prüfbuch, kann die außerordentliche Hauptuntersuchung unterbleiben.

""

Im Klartext : Wenn z.B. eine gebrauchte Taxe verkauft wird , muss der neue Besitzer eine neue HU+ BO Kraft durchführen lassen ,egal wie lange die letzte HU zurückliegt. Weiss jeder Taxenunternehmer !

Mfg Volker

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