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Frage zur H-Zulassung - Endlich ist es soweit ;)

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 7:24

Hallo Leute,

habe mich jetzt doch mal hier angemeldet um eine Frage zu stellen. Bisher habe ich immer mitgelesen und so eigentlich auch all meine Fragen beantworten können.

Fahre seit fast 10 Jahren einen W201 190d Baujahr 1985. Dieser kann seit etwa 2 Monaten eine H-Zulassung bekommen. Der Wagen wurde immer gepflegt (kein erkennbarer Rost etc.) und alle Umbauten wurden so gewählt das sie "zeitgenössisch" sind. Daher gehe ich davon aus das ich problemlos das H - Gutachten erhalten werde.

Nun aber zu meiner Frage:

Der kleine Benz ist momentan ganz normal als mein Erstwagen angemeldet. Da meine Versicherung aber keinen Oldtimertarif anbietet möchte ich mit der Ummeldung auf die H-Zulassung auch den Verseicherungsanbieter wechseln. Gilt denn die Ummeldung wie eine Abmeldung? Also wird bei der Ummeldung auch automatisch meine bestehende Versicherung gekündigt? Könnte ich dann einfach eine neue evb Nummer bei einem anderen Versicherer anfordern und diese bei der Ummeldung auf der Zulassungsstelle benutzen?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir da einer eine Antwort geben könnte.

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Genau, weil die heutigen Diesel auch alle sauberer sind... . :rolleyes:

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Wir haben jetzt Ende Oktober. Kündige einfach deine jetzige Versicherung zum Jahresende (oder zur nächsten Hauptfälligkeit, falls das nicht der 01.01. ist) und such dir in der verbleibenden Zeit. Nein, kommt nicht automatisch zu einer Kündigung deiner Versicherung durch die Umschreibung auf H-Kennzeichen. Selbst wenn das so wäre, also selbst wenn durch diesen Vorgang eine Ab- und Wiederanmeldung statt fände, hat deine jetzige Versicherung die älteren Rechte und dürfte bei der Wiederanmeldung darauf pochen, dass sie dein Auto versichert. Also: die Gunst der Stunde nutzen und fristgerecht schriftlich kündigen.

Grüße

SpyderRyder

am 27. Oktober 2015 um 9:03

Hi !

Keine Ahnung, aber ein Wechsel der Versicherung sollte gar kein Problem darstellen wenn deine bisherige keinen Oldtimertarif anbietet. Am einfachsten klärst du das am Telefon mit deinem neuen Anbieter !

Wobei die meisten Versicherung bei einem H-Kennzeichen fordern das noch ein anderer Erstwagen vorhanden ist.

Diese muß nicht Zwangsläufig bei Ihnen versichert sein, aber man muß das Fahrzeug angeben.

Hinzu kommt noch das die Oldtimerversicherungen meist nur bis 9000 km Jahresleistung ausgehen.

Wenn man allerdings in einen Oldtimertarif möchte kann man das schon mit 20 Jahren alten Autos.

Mein e30 hat noch kein H-Kennzeichen (und ich werde auch wahrscheinlich keins beantragen) da die Youngtimerversicherung genau so teuer ist wie die Oldtimerversicherung, nur das ich mit dem Saisonkennzeichen noch weniger bezahle. Und im Winter fahre ich sowieso nicht.

MfG

Mike

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 10:27

Hallo,

also eine Kilometerbegrenzung wäre bei mir nicht das Problem da der 190d maximal 5000KM im Jahr läuft. Wir haben den seit 27 Jahren im Familienbesitz und der hat noch keine 90000 Kilometer weg. Meine Freundin fährt auch ein Auto. Dieses wollte ich jetzt eigentlich auf mich zulassen bei meiner Versicherung (als Erstwagen). Dann hätte ich 4 Wochen Zeit gehabt den 190d, der auch noch als Erstwagen gemeldet wäre, abzumelden/umzumelden. In den 4 Wochen wollte ich das mit dem H Gutachten klären. In der Hoffnung das ich ihn dann bei der Ummeldung neu versichern kann.

@SpyderRyder

Wie lange müßte denn der 190 abgemeldet sein das die aktuelle Versicherung bei einer erneuten Anmeldung keine älteren Rechte hätte?

Zum 30.11.2015 kündigen wäre eine Möglichkeit, da ich aber nicht zu 100% weiß ob ich bis dahin das ganze H Gutachten durch habe ist mir das zu riskant.

Als Zweitwagen will ich den Benz auch nicht anmelden da ich dann eine sehr Hohe Einstufung hätte, hatte bisher noch nie einen Zweitwagen auf mich zugelassen.

Wie könnte ich am geschicktesten vorgehen?

Die H-Zulassung ist für mich hauptsächlich wegen der Umweltplakettenproblematik bei dem alten Diesel notwendig. Wir wohnen nämlich am Stadtrand von Berlin. Außerdem wären die Steuern auch deutlich geringer.

MfG

In meinen Augen solltest Du dich nicht stressen lassen, denn selbst mit H-Gutachten/H-Kennzeichen kannst Du Deine alte, "normale" Versicherung ja ganz normal weiterlaufen lassen. Wenn Dir eine Oldtimerversicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint, kündigst Du halt fristgerecht zum nächsten Zeitpunkt - notfalls halt ein Jahr später. Ich bin sicher, das wird Dich finanziell nicht ruinieren.

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 11:18

Das ist schon richtig, ruinieren wird mich die Sache nicht!

Allerdings kostet mich die Haftpflichtversicherung mit H nur 78 € im Jahr und mit Teilkasko keine 120€ im Jahr.

Sicher könnte man hier diskutieren ob es das wert ist aber für mich persönlich macht es schon Sinn einige Hundert Euro im Jahr einzusparen deswegen auch meine Fragen.

Die reguläre Kündigungsfrist lässt sich nur umgehen wenn das Auto auf einen anderen Halter angemeldet wird (Ehefrau, Freundin etc. ist dabei völlig egal),

 

Gruß

am 27. Oktober 2015 um 17:21

Das H Kennzeichen ist eigentlich nicht gedacht um billig alte Traktoren zu bewegen. Erstwagen funktioniert zum Glück fast nie, und Garage etc. ist auch bei fast allen Pflicht. Wenn es wenigstens ein 16v oder ein 260er wäre aber ein Stinkediesel. :rolleyes:

P.S. Ein H Gutachten kostet auch ein paar Euro.

Genau, weil die heutigen Diesel auch alle sauberer sind... . :rolleyes:

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 18:54

Zitat:

@qwertzuiopasdfg schrieb am 27. Oktober 2015 um 18:21:06 Uhr:

Das H Kennzeichen ist eigentlich nicht gedacht um billig alte Traktoren zu bewegen. Erstwagen funktioniert zum Glück fast nie, und Garage etc. ist auch bei fast allen Pflicht. Wenn es wenigstens ein 16v oder ein 260er wäre aber ein Stinkediesel. :rolleyes:

P.S. Ein H Gutachten kostet auch ein paar Euro.

OK ein alter Mustang ist natürlich auch etwas sehr originelles ;)

Der allein gibt dir natürlich schon das recht andere Fahrer mit anderen Vorlieben zu verurteilen.

Aber zu deiner Beruhigung wir haben eine Garage und sogar noch einen Carport.

Könnte mir also auch noch einen alten Mustang aufs Grundstück stellen... aber dann doch lieber noch ein Stinkediesel.

 

am 27. Oktober 2015 um 20:56

klinke mich mal hier mit anderer Frage ein....

habe letzte Woche HU/AU mit 30J-FZ gehabt:cool:

historisch wertvoll GU lt.Prüfer kein Problem,aber jetzt meinte die Dame vom TÜV am Telefon ( zwecks Terminvereinbarung ),dass da zwingend zum Gutachten eine HU vorgeschrieben sei.Habe ihr zu verstehen gegeben,dass ich doch nicht im Wochenabstand eine HU machen werde.:rolleyes:Machen die die Hose mit der Kneifzange zu? :rolleyes:

In welchem Zeitabstand?? muss das Gutachten zur HU liegen?

Moin Moin !

Zitat:

Machen die die Hose mit der Kneifzange zu?

Nein ,die kennen die Vorschriften. Hättest du dich vorher informiert , hättest du die erste HU sparen können.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html

Zitat:

Habe ihr zu verstehen gegeben,dass ich doch nicht im Wochenabstand eine HU machen werde

Dann solltest du eben noch 2 Monate oder länger warten ,dann brauchst du auch eine neue AU.

MfG Volker

am 27. Oktober 2015 um 21:27

zunächst danke für die Info.

Nein,mich wundert das nicht wirklich.Allerdings ist es für Normaldenkende unverständlich,wenn dieselbe Stelle für die gleiche -unnötige- Leistung doppelt abkassiert.

Moin Moin !

Zitat:

Allerdings ist es für Normaldenkende unverständlich,wenn dieselbe Stelle für die gleiche -unnötige- Leistung doppelt abkassiert.

dann bin ich glücklicherweise kein Normaldenkender.

mal ein ganz simples Beispiel:

Du lässt dir in deinem Wohnzimmer eine Steckdose vom örtlichen Elektriker einbauen.

Kostet Summe x , die bezahlst du.

Eine Woche später merkst du ,dass es mit einer zweiten Steckdose noch bequemer wäre. Du beauftragst den Elektriker also , noch eine Steckdose einzubauen. Als Normaldenker bezahlst du natürlich nichts, weil der Mann ja für die gleiche Arbeit schon einmal von dir bezahlt wurde.

Ebenfalls bleibt mir unerklärlich,warum du die Untersuchung als "unnötig" bezeichnest. Wenn du den §23 durchgelesen hast , sollte dir doch klar sein ,dass das Oldtimergutachten in Verbindung mit einer HU zu erstellen ist. So lautet nun einmal die Verordnung. Man konnte bei der Formulierung ja nicht wissen ,dass es Zeitgenossen gibt , denen der Gedanke an ein H-KZ plötzlich und unvermittelt kommt.

"Unnötig" war also bestenfalls die erste HU, aber da wurdest du doch nicht zu genau diesen Termin vom Gesetzgeber gezwungen.

MfG Volker

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