ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage zur Gewährleistung

Frage zur Gewährleistung

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 19:27

Hallo,

ich habe vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Jetzt sind die Klimaanlage und der Kühler defekt. Kosten insgesamt 900 Euro. Der Gebrauchtwagenhändler möchte, dass die Versicherung, die ich zusätzlich abgeschlossen habe, den Schaden übernimmt. Hier habe ich aber eine Beteiligung von knapp 250 Euro. Auf meine Frage, ob das nicht über die Gewährleistung läuft, lautete die Antwort: Nein. Ohne weitere Erklärung. Kann mir jemand erklären, wie die Sachlage ist, bevor ich den Händler nochmals kontaktiere?

Danke und beste Grüße

Litti

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2020 um 19:35

Der Händler ist bei Nicht-Verschleißteilen in der gesetzlichen Gewährleistung. Während der ersten 6 Monate müsste er nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf bestand, was einem Händler regelmäßig nicht gelingt. Da hättest du also gute Karten. Wie du ihn in Verzug setzt und deine Rechte ihm gegenüber wahrnehmen kannst, solltest du einen Anwalt fragen oder als fiktiven Fall in einem Juraforum posten, da in einem Forum auch nicht ansatzweise eine Rechtsberatung stattfinden darf.

Die Versicherung ist als Backup gut, damit dein Schaden – wenn’s blöd läuft – bei max. 250 € bleibt. Wobei du in der Schadensmeldung an die Versicherung angeben musst, dass evtl. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen.

Zur Klimaanlage: link

Einen undichter Kühler würde ich als Verschleiß ansehen, eine Undichtheit hättest du sonst nicht erst nach 5 Monaten festgestellt. Gibt aber sicher auch Urteile fürs genaue Gegenteil.

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Prima.

Beim nächsten Gebrauchtwagen, bei dem mir nach 5 Monaten ein Stein in die Windschutzscheibe einschlägt mache ich auch von der Gewährleistung gebrauch.

Je nachdem welches Fahrzeug das ist, kann man sehr einfach nachweisen, wann der Druckverlust auftrat. Es steht im Fehlerspeicher mit Datum und Uhrzeit.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juli 2020 um 09:12:50 Uhr:

Prima.

Beim nächsten Gebrauchtwagen, bei dem mir nach 5 Monaten ein Stein in die Windschutzscheibe einschlägt mache ich auch von der Gewährleistung gebrauch.

Schlechter Vergleich da erstens die Variation Steinschlag nur beispielhaft hier hinzu gefügt wurde und zweitens ein Steinschlag ein sichtbarer Mängel gewesen wäre, der beim Kauf hätte auffallen müssen.

Ein Steinschlag muss nicht zwangsläufig im direkt sichtbaren Bereich liegen, so dass er eben nicht auffällt.

Ebenso kann eine defekte Klimaanlage, welche einen Druckverlust durch Steinschlag erlitten hat, ebenfalls beim Kauf auffallen. Beispielsweise dadurch, dass sie sich nicht einschalten lässt.

Je nachdem, welchen Aufwand der Händler betreiben möchte ist er durchaus in der Lage nachzuweisen, wann ein Defekt des Kondensators auftrat. Ein metalurgisches Gutachten kann dies sehr genau feststellen... aber die Kosten dafür liegen weit ausserhalb dessen, was die Reparatur kosten würde. Und sollte das Fahrzeug einen entsprechenden Fehlerspeicher besitzen ist es keine große Kunst den exakten Zeitpunkt zu ermitteln... um was für ein Fahrzeug es sich handelt wurde bisher nicht genannt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juli 2020 um 10:06:22 Uhr:

Ein Steinschlag muss nicht zwangsläufig im direkt sichtbaren Bereich liegen, so dass er eben nicht auffällt.

Dann greift auch da das BGB

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juli 2020 um 10:06:22 Uhr:

Ebenso kann eine defekte Klimaanlage, welche einen Druckverlust durch Steinschlag erlitten hat, ebenfalls beim Kauf auffallen. Beispielsweise dadurch, dass sie sich nicht einschalten lässt.

Wenn der Verkäufer belegen kann, dass dieser Defekt schon bei Kauf vorlag und dies auch so kommuniziert wurde,dann ist das Vertragsgrundlage.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Juli 2020 um 10:06:22 Uhr:

Je nachdem, welchen Aufwand der Händler betreiben möchte ist er durchaus in der Lage nachzuweisen, wann ein Defekt des Kondensators auftrat. Ein metalurgisches Gutachten kann dies sehr genau feststellen... aber die Kosten dafür liegen weit ausserhalb dessen, was die Reparatur kosten würde. Und sollte das Fahrzeug einen entsprechenden Fehlerspeicher besitzen ist es keine große Kunst den exakten Zeitpunkt zu ermitteln... um was für ein Fahrzeug es sich handelt wurde bisher nicht genannt.

Na ist doch gut. Dann hat er ja kein Problem Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Es reicht aber nicht als Verkäufer einfach nur

Zitat:

Nein

zusagen. Damit ist kein Beweis erbracht.

Hier wird echt gefährliches Halbwissen verbreitet.

Nicht alles ist ein Gewährleistungs oder Garantiefall.

Erstmal: ein Kondensator ist KEIN Verschleißteil. Ebenso wenig geht ein Kondensator einfach so kaputt. Zu 99% gehen Kondensatoren durch äußere Einwirkung kaputt. Eine andere Fehlerquelle sind Dichtungen. Aber die gehören nicht zum Kondensator.

Ein Leck am Kondensator lässt sich in der Regel durch eine UV-Lampe sehr gut entdecken. Ein Leck am Kondensator macht sich zeitlich unmittelbar durch eine nicht funktionierende Klima bemerkbar. Das geht nicht über Monate!

Leider hat der TE nicht gesagt, was nun der Schaden ist. Die Klima hat offensichtlich funktioniert bis vor kurzem.

Ich gehe stark davon aus, dass wir hier einen Defekt durch Fremdeinwirkung haben. Und das ist KEIN Gewährleistungsfall.

Zitat:

@augenauf schrieb am 17. Juli 2020 um 10:38:49 Uhr:

Hier wird echt gefährliches Halbwissen verbreitet.

das stimmt. Ihr Halbwissen ist gefährlich.

Letztlich sollte der TE eh, um seine Forderungen durchzusetzen, sich einen Anwalt zurate ziehen.

Welche Forderungen? :confused:

Erstmal muss die Schadensursache festgestellt werden.

Und genau, immer sofort den Anwalt hinzuziehen. :rolleyes:

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Juli 2020 um 11:08:20 Uhr:

 

Letztlich sollte der TE eh, um seine Forderungen durchzusetzen, sich einen Anwalt zurate ziehen.

Damit gewinnt der TE ggf. noch die zusätzlichen Kosten der SB seiner RV.

Schon erstaunlich, wie sehr hier die niedrigen Kosten einer Erstberatung scheuen und lieber sich mit dem Schwarmwissen eines Forums begnügen wollen. Da wären mir die 50-100€ nicht zu schade und ich hätte eine belastbare Aussage.

Ah ja genau.

Und was genau soll der Anwalt bei der Erstberatung zur Schadensursache sagen?

Zitat:

@augenauf schrieb am 17. Juli 2020 um 12:46:10 Uhr:

Ah ja genau.

Und was genau soll der Anwalt bei der Erstberatung zur Schadensursache sagen?

Lesen sie den Erstbeitrag und sie werden verstehen.

Der TE will keine technische Aufklärung, sondern bat um Erklärung der rechtlichen Sachlage.

Dumm nur, dass wir hier keine Rechtsberatung geben können und dürfen.

Aber anscheinend hast du hier den Durchblick, was genau jetzt defekt ist und rätst dem TE den Gang zum Anwalt. Guter Tipp!

Wegen 250€ zum Anwalt, und dann mit ungewissen Ausgang. Wenn man nichts anderes zu tun hat...

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 17. Juli 2020 um 19:31:42 Uhr:

Wegen 250€ zum Anwalt, und dann mit ungewissen Ausgang. Wenn man nichts anderes zu tun hat...

Naja, es geht nicht um 250€; eher um 900€.

Die Garantieversicherung wird bei Fremdeinwirkung (Steinschlag im Kondensator) nicht zahlen und aller Wahrscheinlichkeit wird sie auf die Gewährleistung verweisen.

Mit Rechtsschutz würde ich mir vielleicht überlegen zum Anwalt zu gehen...ohne Rechtsschutz eher nicht.

Zitat:

@augenauf schrieb am 17. Juli 2020 um 14:45:57 Uhr:

Dumm nur, dass wir hier keine Rechtsberatung geben können und dürfen.

Sehen sie. Daher hätte mit der unzulässigen Rechtsberatung der Thread sofort beendet werden können. Da aber Kaffeesatzleserei bezüglich der Schadensursache betrieben und dem TE damit suggeriert wurde, dass er schlechte Karten hat, musste ein Gegenpart her. Da sie ja nun selbst sagen, dass ihre rechtliche Grundlage nicht sicher ist und nur auf ihrem persönlichen Rechtsverständnis beruht, ist ja die Basis für den TE geklärt und er kann selbst abschätzen ob er auf Grundlage eines Forums eine Entscheidung trifft, oder sich an anderer Stelle die rechtliche Grundlage für seine Entscheidung einholt. Es gibt z.B. auch noch die Verbraucherberatung und die Schlichtungsstelle des Handwerks usw.

Deine Antwort
Ähnliche Themen