Frage zur Gewährleistung
Hallo,
ich habe vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Jetzt sind die Klimaanlage und der Kühler defekt. Kosten insgesamt 900 Euro. Der Gebrauchtwagenhändler möchte, dass die Versicherung, die ich zusätzlich abgeschlossen habe, den Schaden übernimmt. Hier habe ich aber eine Beteiligung von knapp 250 Euro. Auf meine Frage, ob das nicht über die Gewährleistung läuft, lautete die Antwort: Nein. Ohne weitere Erklärung. Kann mir jemand erklären, wie die Sachlage ist, bevor ich den Händler nochmals kontaktiere?
Danke und beste Grüße
Litti
Beste Antwort im Thema
Der Händler ist bei Nicht-Verschleißteilen in der gesetzlichen Gewährleistung. Während der ersten 6 Monate müsste er nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf bestand, was einem Händler regelmäßig nicht gelingt. Da hättest du also gute Karten. Wie du ihn in Verzug setzt und deine Rechte ihm gegenüber wahrnehmen kannst, solltest du einen Anwalt fragen oder als fiktiven Fall in einem Juraforum posten, da in einem Forum auch nicht ansatzweise eine Rechtsberatung stattfinden darf.
Die Versicherung ist als Backup gut, damit dein Schaden – wenn’s blöd läuft – bei max. 250 € bleibt. Wobei du in der Schadensmeldung an die Versicherung angeben musst, dass evtl. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen.
Zur Klimaanlage: link
Einen undichter Kühler würde ich als Verschleiß ansehen, eine Undichtheit hättest du sonst nicht erst nach 5 Monaten festgestellt. Gibt aber sicher auch Urteile fürs genaue Gegenteil.