Frage zur Gewährleistung

Hallo,

ich habe vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Jetzt sind die Klimaanlage und der Kühler defekt. Kosten insgesamt 900 Euro. Der Gebrauchtwagenhändler möchte, dass die Versicherung, die ich zusätzlich abgeschlossen habe, den Schaden übernimmt. Hier habe ich aber eine Beteiligung von knapp 250 Euro. Auf meine Frage, ob das nicht über die Gewährleistung läuft, lautete die Antwort: Nein. Ohne weitere Erklärung. Kann mir jemand erklären, wie die Sachlage ist, bevor ich den Händler nochmals kontaktiere?

Danke und beste Grüße
Litti

Beste Antwort im Thema

Der Händler ist bei Nicht-Verschleißteilen in der gesetzlichen Gewährleistung. Während der ersten 6 Monate müsste er nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf bestand, was einem Händler regelmäßig nicht gelingt. Da hättest du also gute Karten. Wie du ihn in Verzug setzt und deine Rechte ihm gegenüber wahrnehmen kannst, solltest du einen Anwalt fragen oder als fiktiven Fall in einem Juraforum posten, da in einem Forum auch nicht ansatzweise eine Rechtsberatung stattfinden darf.
Die Versicherung ist als Backup gut, damit dein Schaden – wenn’s blöd läuft – bei max. 250 € bleibt. Wobei du in der Schadensmeldung an die Versicherung angeben musst, dass evtl. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen.

Zur Klimaanlage: link

Einen undichter Kühler würde ich als Verschleiß ansehen, eine Undichtheit hättest du sonst nicht erst nach 5 Monaten festgestellt. Gibt aber sicher auch Urteile fürs genaue Gegenteil.

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Wie viel hat der Wagen den gekostet? Bei einer RestTÜV Kiste für 500 Euro brauchen wir ganz sicher keinen Rechtsweg mehr einschlagen.
Entweder der Verkäufer handelt aus eigenem Wille oder man akzeptiert den Defekt einfach.

Hallo,

Eine weitere Frage: Seit ich das Auto habe, gibt es immer Probleme mit der Elektronik. Es blinken immer wieder mal warnlämpchen (Reifendruck, Motorkontrollleuchte). In meiner naiven Welt, gehe ich davon aus, dass das ein Fall für die Gewährleistung ist. Der Händler verweist mich auf die Garantie und will sich nicht kümmern. Wie ist eure Einschätzung dazu?

Besten Dank vorab!

Zitat:

@Litti90 schrieb am 24. Juli 2020 um 09:07:22 Uhr:


Hallo,

Eine weitere Frage: Seit ich das Auto habe, gibt es immer Probleme mit der Elektronik. Es blinken immer wieder mal warnlämpchen (Reifendruck, Motorkontrollleuchte). In meiner naiven Welt, gehe ich davon aus, dass das ein Fall für die Gewährleistung ist. Der Händler verweist mich auf die Garantie und will sich nicht kümmern. Wie ist eure Einschätzung dazu?

Besten Dank vorab!

Möchtest du uns eventuell mal ein paar Daten zum Fahrzeug geben?
Marke Modell Alter Laufleistung Preis etc.

Klar. Es geht um einen Opel Meriva, Baujahr 2016, 72k Kilometer. Für 8k gekauft und meinen alten noch in Zahlung gegeben.

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Zitat:

@Litti90 schrieb am 24. Juli 2020 um 09:45:03 Uhr:


Klar. Es geht um einen Opel Meriva, Baujahr 2016, 72k Kilometer. Für 8k gekauft und meinen alten noch in Zahlung gegeben.

Ok dann lohnt es sich aufjedenfall noch, für seine Rechte zu kämpfen. Du setzt dem Händler eine gerichtsfeste Schriftliche Frist von 2 Wochen, um den Mangel zu beseitigen.
Wenn er in den 2 Wochen nicht handelt, kannst du zum Rechtsanwalt und dich zur weiteren Vorgesehensweise beraten lassen, hier darf keine Rechtsberatung stattfinden.
Deine Chancen stehen aber sehr gut.

Danke. Blöde Frage und wahrscheinlich schon 1000 mal gestellt: Wieso darf hier eigentlich keine rechtsberatung stattfinden?

Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

Edit: Entschuldige, es ist eher der 1.Paragraph

Zitat:

@E97 schrieb am 24. Juli 2020 um 09:59:42 Uhr:


Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

Edit: Entschuldige, es ist eher der 1.Paragraph

das Ding heißt Rechtsdienstleistungsgesetz:

https://dejure.org/gesetze/RDG/3.html

Zitat:

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

Von Internetforen steht nichts im Gesetz.

OK, danke. Ist die Elektronik denn aus eurer Sicht ein Fall für die Gewährleistung?

Zitat:

@Litti90 schrieb am 24. Juli 2020 um 09:51:24 Uhr:


Danke. Blöde Frage und wahrscheinlich schon 1000 mal gestellt: Wieso darf hier eigentlich keine rechtsberatung stattfinden?

Hier ist das ganz gut erklärt:
https://www.billomat.com/.../

Zitat:

@Litti90 schrieb am 24. Juli 2020 um 10:26:32 Uhr:


OK, danke. Ist die Elektronik denn aus eurer Sicht ein Fall für die Gewährleistung?

Jeder Mangel, der nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist, ist ein Fall für die Gewährleistung. Ausnahmen gibt’s wie im restlichen Leben auch hier.

Da der TE keine Ahnung hat, ab wann ein Mangel auch wirklich als Mangel im Rahmen einer Gewährleistung zu definieren ist, sollte er/sie in eine Werkstatt des Vertrauens gehen. Die dort ermittelten Mängel kann die Werkstatt sicher bestimmen. Und dann geht der/die TE zum Händler, wo das Auto gekauft wurde und fordert eine Nachbesserung an.

Als andere macht hier keinen Sinn. Insbesondere sind hier einige Ratschläge wirklich kontraproduktiv.

Z.B. wenn das Lämpchen für den Reifendruck aufleuchtet, dann sollte man wirklich kontrollieren, ob mit dem Reifendruck auch wirklich alles in Ordnung ist. 😛

Das mit dem Kontrollieren des Reifendruck ist ein toller Tipp. Vielen Dank. Da ich nicht ganz bescheuert bin, habe ich das auch schon gemacht. Die Anzeige ist einfach fehlerhaft.

Auch war ich natürlich in der Werkstatt und habe die Mängel feststellen lassen. Die Werkstatt macht leider keine konkrete Aussage. "Müsste über Gewährleistung laufen“. Dies verweigert der Verkäufer jedoch.

Ruhig.
Nicht provozieren und nicht provozieren lassen.
Das du das schon geprüft hattest waren wir von ausgegangen.

Moorteufelchen

Ich bin auch für jeden konstruktiven Rat wirklich dankbar.

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