Frage zur Gewährleistung
Servus, ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewährleistung eines Autohändlers, und habe bis jetzt im Forum nichts passendes gefunden:
Wie ich weiß gilt die Gewährleistung nicht für Verschleiß etc, aber wie sieht es bei defekten Teilen aus, die nicht notwendig für den Betrieb sind. Konkret habe ich nach dem Kauf (unter Gewährleistung) festgestellt, dass zb. die PDC des E46 defekt ist (Kosten Teile gebraucht etwa 100€). Könnte ich deswegen Reperatur verlangen, oder ist dies Aufgrund des Alters (BJ 2000) o.Ä. nicht möglich/üblich?
Vielen Dank für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. September 2017 um 13:42:10 Uhr:
Du findest im Internet ein Auto und entscheidest, es anzuschauen, weil laut Beschreibung alles passt. Nimmst Dir also nen Tag Urlaub, organisierst Kurzeitkennzeichen, fährst mit der Bahn 100+x Kilometer zum Händler und dann taucht bei der Probefahrt ein Mangel auf, den der Händler verschwiegen hat und mit obigem Satz ab tut.
Wenn ich einen Tag Urlaub nehme und wegen eines Autos der 1000€ Klasse (wie hier einem 17 Jahre alten 318i) bereits mit (bezahlten) Kurzzeitkennzeichen unterm Arm 100+x Kilometer zu irgendeinem Händler zur Erstbesichtigung fahre, dann habe ich generell etwas falsch gemacht.
Meine Meinung.
Zitat:
Was spricht dagegen, sich mal (als Autohändler) nicht dauernd zu versuchen aus jeglicher Verantwortung zu ziehen?
Hier gehts nicht um "andauernd", "immer", "ständig", "jeglich" und "generell", hier gehts um einen Peanuts - Defekt an einem beinahe 2 Jahrzehnte alten Verbrauchtwagen der untersten Preiskategorie.
Einen Zehner beim nächsten Schrotthöker in die Bierkasse, und das Ersatzteil liegt auf dem Tisch.
Nicht immer aus jeder Mücke einen Elefanten machen.🙄
54 Antworten
Zitat:
@Matsches schrieb am 26. September 2017 um 13:30:39 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. September 2017 um 12:33:45 Uhr:
"Ach ja, genau, wollte ich gerade noch sagen dass XXX kaputt ist. Deswegen ist der auch so billig, runtergehen is nich"
Und schon ist dieser Mangel aus der Gewährleistung raus.Was spricht dann dagegen, dieses Fahrzeug einfach nicht zu kaufen?
Du findest im Internet ein Auto und entscheidest, es anzuschauen, weil laut Beschreibung alles passt. Nimmst Dir also nen Tag Urlaub, organisierst Kurzeitkennzeichen, fährst mit der Bahn 100+x Kilometer zum Händler und dann taucht bei der Probefahrt ein Mangel auf, den der Händler verschwiegen hat und mit obigem Satz ab tut.
Du würdest also wieder ohne Auto nach Hause gehen und das investierte Geld (Kennzeichen, Bahnfahrt, Zeitaufwand) unter "dumm gelaufen" verbuchen? Also nochmal in den nächsten Tagen beim nächsten Händler das gleiche Spiel riskieren?
Was spricht dagegen, sich mal (als Autohändler) nicht dauernd zu versuchen aus jeglicher Verantwortung zu ziehen?
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. September 2017 um 13:42:10 Uhr:
Du findest im Internet ein Auto und entscheidest, es anzuschauen, weil laut Beschreibung alles passt. Nimmst Dir also nen Tag Urlaub, organisierst Kurzeitkennzeichen, fährst mit der Bahn 100+x Kilometer zum Händler und dann taucht bei der Probefahrt ein Mangel auf, den der Händler verschwiegen hat und mit obigem Satz ab tut.
Wenn ich einen Tag Urlaub nehme und wegen eines Autos der 1000€ Klasse (wie hier einem 17 Jahre alten 318i) bereits mit (bezahlten) Kurzzeitkennzeichen unterm Arm 100+x Kilometer zu irgendeinem Händler zur Erstbesichtigung fahre, dann habe ich generell etwas falsch gemacht.
Meine Meinung.
Zitat:
Was spricht dagegen, sich mal (als Autohändler) nicht dauernd zu versuchen aus jeglicher Verantwortung zu ziehen?
Hier gehts nicht um "andauernd", "immer", "ständig", "jeglich" und "generell", hier gehts um einen Peanuts - Defekt an einem beinahe 2 Jahrzehnte alten Verbrauchtwagen der untersten Preiskategorie.
Einen Zehner beim nächsten Schrotthöker in die Bierkasse, und das Ersatzteil liegt auf dem Tisch.
Nicht immer aus jeder Mücke einen Elefanten machen.🙄
Ich red ja auch nicht von Peanuts, sondern von Defekten, die richtig ins Geld gehen und den wirtschaftlichen Totalschaden für so ein Fahrzeug bedeuten. Getriebe oder Kupplung zb. kann halt nicht jeder selber wechseln.
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wenn ich ein 17 Jahre altes Auto kaufe und die Vorgeschichte nicht kenne, ist ein Kupplungs- oder Getriebeschaden etwas, womit ich in dem Alter doch rechnen muss... auch der Verkäufer kann weder ins Getriebe, noch ins Kuppungsgehäuse reingucken.
Deshalb nochmal der Tipp, eine ausgiebige Probefahrt zu machen. Da kann man z.B. Geräusche aus dem Getriebe oder eine spät greifende Kupplung gewöhnlich erkennen und dann ggf. die Finger weglassen.
ich sehe das nicht so. Gemäß ADAC ist Verschleiß: "ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht". Es ist aber nicht üblich, dass Einparksensoren zu einer bestimmten Laufleistung kaputt gehen. Im besten Fall handelt es sich also um außergewöhnlichen Verschleiß und der fällt unter die Gewährleistung. In der ADAC-Tabelle ist auch ein Fall einer defekten Sitzheizung bei 130.000 km. Die fiel nicht unter Verschleiß.
Ich würde also hier klar auf Sachmangel plädieren
Zitat:
@Matsches schrieb am 26. September 2017 um 13:30:39 Uhr:
Was spricht dann dagegen, dieses Fahrzeug einfach nicht zu kaufen?
zeig mir mal das mängelfreie Fahrzeug unter 5.000.- €. Kaufe ich dann sofort.
Es gibt halt Leute, deren Budget gibt nicht mehr her und dann muss man akzeptieren, dass Mängel auftreten können. Der Händler verlangt mehr für die Autos, also muss er prüfen und im Zweifel Gewährleistung geben.
Richtig, deswegen kauf ich ja beim Händler. Da ich als Laie, der sich ankündigende Defekte normalerweise nicht erkennt, gehe ich zum Fachmann (sonst könnte ich ja auch billiger vom Privatmann kaufen).
Wenn dann aber nach ner Woche die Kupplung oder das Getriebe garnicht mehr funktioniert und ich dem Händler das klar machen will und er mir nur mit "das ist Verschleiß, was erwarten sie von einem so alten Auto?" kommt, dann will er mich eindeutig betrügen.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 27. September 2017 um 14:25:15 Uhr:
Richtig, deswegen kauf ich ja beim Händler. Da ich als Laie, der sich ankündigende Defekte normalerweise nicht erkennt, gehe ich zum Fachmann (sonst könnte ich ja auch billiger vom Privatmann kaufen).
Genau das ist der springende Punkt!
Entweder lässt er als Händler die Finger von alten Kisten oder er kalkuliert seine Preise so, dass er Gewährleistungsfälle auffangen kann.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 27. September 2017 um 12:47:56 Uhr:
Ich red ja auch nicht von Peanuts, sondern von Defekten, die richtig ins Geld gehen und den wirtschaftlichen Totalschaden für so ein Fahrzeug bedeuten...
Darum gehts
HIERaber nun mal nicht.🙄
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. September 2017 um 13:46:48 Uhr:
Es gibt halt Leute, deren Budget gibt nicht mehr her und dann muss man akzeptieren, dass Mängel auftreten können.
Na siehste, jetzt sind wir auf der gleichen Linie.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. September 2017 um 13:46:48 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 26. September 2017 um 13:30:39 Uhr:
Was spricht dann dagegen, dieses Fahrzeug einfach nicht zu kaufen?
zeig mir mal das mängelfreie Fahrzeug unter 5.000.- €. Kaufe ich dann sofort.Es gibt halt Leute, deren Budget gibt nicht mehr her und dann muss man akzeptieren, dass Mängel auftreten können. Der Händler verlangt mehr für die Autos, also muss er prüfen und im Zweifel Gewährleistung geben.
genauso ist es - trotzdem ist nicht jeder Defekt gleich ein Sachmangel ... z.B. brauchst du bei einem Auto mit 200 tkm oder mehr nicht mit einer defekten Kupplung oder Getriebe auf Sachmangel plädieren... hat das Auto z.B. nur 80 tkm, ist das i.d.Regel was anderes.
Hier geht es um PDC-Sensoren aus Kunststoff , die 17 Jahre alt sind ... ich seh hier nicht den Hauch eines Schimmers von Sachmangel... das ist imho normale Materialalterung.
Zitat:
@cocker schrieb am 28. September 2017 um 10:58:21 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. September 2017 um 13:46:48 Uhr:
zeig mir mal das mängelfreie Fahrzeug unter 5.000.- €. Kaufe ich dann sofort.Es gibt halt Leute, deren Budget gibt nicht mehr her und dann muss man akzeptieren, dass Mängel auftreten können. Der Händler verlangt mehr für die Autos, also muss er prüfen und im Zweifel Gewährleistung geben.
genauso ist es - trotzdem ist nicht jeder Defekt gleich ein Sachmangel ... z.B. brauchst du bei einem Auto mit 200 tkm oder mehr nicht mit einer defekten Kupplung oder Getriebe auf Sachmangel plädieren... hat das Auto z.B. nur 80 tkm, ist das i.d.Regel was anderes.
Warum nicht? Immerhin erwarte ich von einem Verkäufer, dass er vorher prüft, ob Getriebe und Kupplung in Ordnung sind. Kann er das mangels Fachwissen nicht, muss er eben jemand einstellen, der das kann oder falls doch ein Defekt eintritt eben dafür haften.
Wie gesagt, sonst kann ich künftig ja auch beim Privatmann kaufen und das gesparte Geld in die Reparaturen investieren, anstatt in den Geldbeutel des oftmals sehr dubiosen Fähnchenhändlers.
auch Autohändler sind keine Hellseher und können nicht alle künftigen Defekte der nächsten 20 TKM erkennen. Man kann erkennen, ob ein Getriebe kaputt ist oder eine Kupplung an der Verschleißgenze. Man kann nicht erkennen, ob ein Getriebe kaputt gehen wird oder sich die Druckplatte der Kupplung verabschieden wird.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. September 2017 um 13:26:31 Uhr:
auch Autohändler sind keine Hellseher und können nicht alle künftigen Defekte der nächsten 20 TKM erkennen. Man kann erkennen, ob ein Getriebe kaputt ist oder eine Kupplung an der Verschleißgenze. Man kann nicht erkennen, ob ein Getriebe kaputt gehen wird oder sich die Druckplatte der Kupplung verabschieden wird.
vollkommen richtig, das kann er nicht. Dafür gibt es einen Begriff: "Unternehmerisches Risiko". Das lässt sich der Unternehmer von seinem Kunden bezahlen.