Frage zur Gewährleistung
Servus, ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewährleistung eines Autohändlers, und habe bis jetzt im Forum nichts passendes gefunden:
Wie ich weiß gilt die Gewährleistung nicht für Verschleiß etc, aber wie sieht es bei defekten Teilen aus, die nicht notwendig für den Betrieb sind. Konkret habe ich nach dem Kauf (unter Gewährleistung) festgestellt, dass zb. die PDC des E46 defekt ist (Kosten Teile gebraucht etwa 100€). Könnte ich deswegen Reperatur verlangen, oder ist dies Aufgrund des Alters (BJ 2000) o.Ä. nicht möglich/üblich?
Vielen Dank für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. September 2017 um 13:42:10 Uhr:
Du findest im Internet ein Auto und entscheidest, es anzuschauen, weil laut Beschreibung alles passt. Nimmst Dir also nen Tag Urlaub, organisierst Kurzeitkennzeichen, fährst mit der Bahn 100+x Kilometer zum Händler und dann taucht bei der Probefahrt ein Mangel auf, den der Händler verschwiegen hat und mit obigem Satz ab tut.
Wenn ich einen Tag Urlaub nehme und wegen eines Autos der 1000€ Klasse (wie hier einem 17 Jahre alten 318i) bereits mit (bezahlten) Kurzzeitkennzeichen unterm Arm 100+x Kilometer zu irgendeinem Händler zur Erstbesichtigung fahre, dann habe ich generell etwas falsch gemacht.
Meine Meinung.
Zitat:
Was spricht dagegen, sich mal (als Autohändler) nicht dauernd zu versuchen aus jeglicher Verantwortung zu ziehen?
Hier gehts nicht um "andauernd", "immer", "ständig", "jeglich" und "generell", hier gehts um einen Peanuts - Defekt an einem beinahe 2 Jahrzehnte alten Verbrauchtwagen der untersten Preiskategorie.
Einen Zehner beim nächsten Schrotthöker in die Bierkasse, und das Ersatzteil liegt auf dem Tisch.
Nicht immer aus jeder Mücke einen Elefanten machen.🙄
54 Antworten
Jedes Bauteil bzw. jede Komponente hat eine Lebensdauer (MTTF). Hersteller versuchen die Komponenten alle auf die gleiche Lebensdauer auszulegen.
Somit ist logisch, dass nicht jede Komponente ewig hält, spätestens wenn die vom Hersteller berechnete Lebensdauer deutlich überschritten ist, kann man wohl kaum von einem Mangel ausgehen. Das gilt sicherlich auch den PDC-Sensor.
Gruß
Uwe
Wenn ich mir das hier so durchlese, dann bedeutet das also, das die Fähnchenhändler schön raus sind und sich um die Gewährleistung drücken können, wenn sie die ganzen alten Gurken (>15 Jahre) verhökern, denn sie können ja sowieso sämtliche Forderungen abwimmeln mit den Argumenten "Verschleiss" und "Alte Gurke"??
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 24. September 2017 um 22:32:54 Uhr:
Wenn ich mir das hier so durchlese, dann bedeutet das also, das die Fähnchenhändler schön raus sind und sich um die Gewährleistung drücken können, wenn sie die ganzen alten Gurken (>15 Jahre) verhökern, denn sie können ja sowieso sämtliche Forderungen abwimmeln mit den Argumenten "Verschleiss" und "Alte Gurke"??
Das nicht grade, aber welcher Käufer oder welche Rechtsschutzversicherung geht bei einer alten Gurke = niedrigster Kaufpreis ein Prozesskostenrisiko ein, welches den Kaufpreis eventuell übersteigt.
Je älter das Fahrzeug und je mehr es gelaufen hat und je länger der Zeitpunkt des Kaufes zurückliegt um so geringer die Chancen einen Schaden ersetzt zu bekommen.
Wenn der Mangel jedoch vor dem Kauf schon bestand, hat man gute Aussichten als Käufer.
Egal ob es ein getürkter Kilometerstand, ein verschwiegener Unfallschaden oder ein Getriebedefekt beim abholen des Fahrzeuges ist.
Deshalb immer eine ausgiebige Probefahrt machen und das Fahrzeug spätestens sofort nach dem Kauf von einem Fachkundigen durchsehen lassen.
Besser wäre natürlich vor dem Kauf, dann hätte der Käufer den Preis wegen der defekten PDC drücken können oder ein anderes Fahrzeug kaufen können.
Welchen Wert hat so ein Auto welches 17 Jahre auf dem Buckel hat? Wenn es nicht ein Exote ist, dann ist das wohl eher um 1500 Euro bis 3000 Euro je nach Marke und Zustand. Geht jetzt wie beim TE so ein Firlefanz kaputt, so kann er dem Haendler sein Leid klagen. Dieser lehnt ab die Kosten zu uebernehmen und schon darf der TE zum Anwalt dackeln. Wenn es der Haendler drauf anlegt geht es vor Gericht. Ich denke bis es soweit ist wird sicherlich 1-1,5 Jahre ins Land streichen. Naja, ob das fuer ein PDC lohnt? Wenn du den Wagen als Unfallfrei gekauft hast, das PDC aber auf Grund eines schlecht Reparierten Unfallschadens nicht mehr funzt, dann kannst versuchen die Kiste zurueck zugeben. Wenns vor Gericht geht, dann wird das auch wieder lange dauern 😉
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richtig - Recht haben und Recht bekommen bzw. es durchsetzen zu können/wollen sind zwei paar Stiefel.
Ich kann die Fähnchenhändler aber auch verstehen ... wenn aller Popelkram kostenlos im Rahmen der Gewährleistung repariert werden müsste, könnten so ziemlich alle Fähnchenhändler ihren Laden dichtmachen, weil sie an den Gurken nichts mehr verdienen.
Dann gibt es kaum noch alte gebrauchte Autos und die Leute, die für einen neueren Wagen nicht das Geld haben, stehen dumm da.
Also cool bleiben, bei alten Autos mit diversen Problemchen leben und alles ist gut. Wer einen 17 Jahre alten wagen kauft, darf nicht erwarten, dass er technischen Neuwert hat und muss (!) mit entsprechenden Mängeln und Defekten leben können.
Die Gerichte sind heutzutage schon etwas schneller. Das dauert 3 bis 6 Monate hier im eher ländlichem Gebiet.
Zumindest wenn es sich um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages handelt.
Eine Wandelung ist aber abhängig vom Alter eines Fahrzeuges und den Kosten der Mangelbehebung.
Das freut natürlich den Anwalt, da er dann einen weitaus höheren Streitwert hat als nur die Kosten der Mangelbehebung.
Ausserdem kommen noch + 5 % Zinsen über dem Basiszins hinzu und die Standkosten für das Fahrzeug, wenn der Käufer sich ein neues Fahrzeug kauft.
Die Händler kennen auch Ihre Erfolgsaussichten und bewegen sich dann auch schneller, da Sie bei einer Wandelung ja gar nicht so sehr Verlust machen, wenn Sie das Fahrzeug schnell zurücknehmen.
Die drehen das Fahrzeug einfach dem nächsten an.
Bei 17 Jahren alten Fahrzeugen wird doch eh nur noch für den vorhandenen Tüv gezahlt und der Händler ist interessiert daran das Fahrzeug schnell wieder weg zu bekommen bevor bei dem Fahrzeug der Tüv abgelaufen ist.
Während Probefahrt diverse Mängel aufgefallen. In Kaufvertrag aufgenommen und Preis um 500€ gesenkt. Mit Händlern kann man noch reden. Privatverkäufer sind schnell beleidigt.
Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 25. September 2017 um 12:00:20 Uhr:
Während Probefahrt diverse Mängel aufgefallen. In Kaufvertrag aufgenommen und Preis um 500€ gesenkt. Mit Händlern kann man noch reden. Privatverkäufer sind schnell beleidigt.
Könnte für einen unerfahrenen Käufer bei einem "erfahrenen" Händler aber auch nach hinten losgehen.
"Ach ja, genau, wollte ich gerade noch sagen dass XXX kaputt ist. Deswegen ist der auch so billig, runtergehen is nich"
Und schon ist dieser Mangel aus der Gewährleistung raus.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. September 2017 um 11:38:40 Uhr:
eine PDC ist mit Sicherheit kein Verschleissteil. Was sollte denn daran überhaupt verschleissen ?
Es gibt da beim ADAC ein PDF Dokument was Verschleiss ist und was nicht.
https://www.adac.de/.../
Das Dokument enthält Urteile einzelner Gerichte, bei denen Richter einzelne Meinungen hatten was Verschleiß ist und was nicht.
Mehr steht nicht drin.
Ob es nun hinzunehmen ist, wenn bei einer 17 Jahre alten Karre mal der Kupferwurm wütet?
Ja auch da kommts sicher auf den Einzelfall und die einzelne Meinung eines Gerichts an.
Mag sein, dass Kabel irgendwann mal brüchig werden oder Kontakte nach 17 Wintern mal oxidieren.
Vielleicht liege ich aber falsch und sowas kann nicht vorkommen.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 24. September 2017 um 22:32:54 Uhr:
Wenn ich mir das hier so durchlese, dann bedeutet das also, das die Fähnchenhändler schön raus sind und sich um die Gewährleistung drücken können, wenn sie die ganzen alten Gurken (>15 Jahre) verhökern, denn sie können ja sowieso sämtliche Forderungen abwimmeln mit den Argumenten "Verschleiss" und "Alte Gurke"??
Nein, um die Gewährleistung können sie sich nicht drücken, denn die ist hierzulande gesetzlich geregelt.
Allerdings liegen die Ansichten darüber ob ein Gewährleistungsfall vorliegt von Käufern und Verkäufern bei den von dir genannten "ganzen alten Gurken (>15 Jahre) " ganz naturgemäß oft erheblich auseinander, was dann regelmäßig die Gerichte beschäftigt.
Manchmal entscheiden diese so, manchmal anders.
Dann nenn mir bitte mal einen Defekt, der bei einem über 15 Jahre alten Auto unter Gewährleistung fällt, wo sich der Händler nicht mit "alter Gurke" oder "Verschleiß" raus reden kann!
Ich muss umsatteln. Fähnchenhändler scheint ein lukrativer Job ohne Risiko zu sein. 😁
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. September 2017 um 12:33:45 Uhr:
"Ach ja, genau, wollte ich gerade noch sagen dass XXX kaputt ist. Deswegen ist der auch so billig, runtergehen is nich"
Und schon ist dieser Mangel aus der Gewährleistung raus.
Was spricht dann dagegen, dieses Fahrzeug einfach nicht zu kaufen?
Zitat:
@Matsches schrieb am 26. September 2017 um 13:30:39 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. September 2017 um 12:33:45 Uhr:
"Ach ja, genau, wollte ich gerade noch sagen dass XXX kaputt ist. Deswegen ist der auch so billig, runtergehen is nich"
Und schon ist dieser Mangel aus der Gewährleistung raus.Was spricht dann dagegen, dieses Fahrzeug einfach nicht zu kaufen?
gar nichts ... aber oft steht dann das Habenwollen-is-ja-toll-und-günstig im Vordergrund und dann wird nach Gewährleistung geschrien und geweint, wenn der andere mitm Kopf schüttelt.
Deshalb rate ich immer zu ausgiebigen Probefahrten, bei denen man sich Zeit nehmen muss und ausnahmslos alles mal antestet, ggf. auch auf einem leeren Parkplatz o.ä., egal wie alt das Auto ist.
10 Minuten rumkutschen und die Radioeinstellungen anpassen nutzt einem wenig...
Ich hatte meinen Avensis ein ganzes Wochenende zum Testen und der war 3 Monate alt 😉
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. September 2017 um 13:26:42 Uhr:
Dann nenn mir bitte mal einen Defekt, der bei einem über 15 Jahre alten Auto unter Gewährleistung fällt, wo sich der Händler nicht mit "alter Gurke" oder "Verschleiß" raus reden kann!
Da fällt mir eher wenig ein.
Hat jedoch nichts damit zu tun, sich vor der Gewährleistung zu "drücken", sondern damit dass mit fortschreitendem Fahrzeugalter / Kilometerleistung immer mehr DInge die bei jüngeren Fahrzeugen als Mängel angesehen würden Mängel als Verschleiß angesehen werden.
Entscheidet bei solchen Altertümern im Streitfall meist aber weder der Händler noch der Kunde.