Frage zur Gewährleistung
Servus, ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewährleistung eines Autohändlers, und habe bis jetzt im Forum nichts passendes gefunden:
Wie ich weiß gilt die Gewährleistung nicht für Verschleiß etc, aber wie sieht es bei defekten Teilen aus, die nicht notwendig für den Betrieb sind. Konkret habe ich nach dem Kauf (unter Gewährleistung) festgestellt, dass zb. die PDC des E46 defekt ist (Kosten Teile gebraucht etwa 100€). Könnte ich deswegen Reperatur verlangen, oder ist dies Aufgrund des Alters (BJ 2000) o.Ä. nicht möglich/üblich?
Vielen Dank für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. September 2017 um 13:42:10 Uhr:
Du findest im Internet ein Auto und entscheidest, es anzuschauen, weil laut Beschreibung alles passt. Nimmst Dir also nen Tag Urlaub, organisierst Kurzeitkennzeichen, fährst mit der Bahn 100+x Kilometer zum Händler und dann taucht bei der Probefahrt ein Mangel auf, den der Händler verschwiegen hat und mit obigem Satz ab tut.
Wenn ich einen Tag Urlaub nehme und wegen eines Autos der 1000€ Klasse (wie hier einem 17 Jahre alten 318i) bereits mit (bezahlten) Kurzzeitkennzeichen unterm Arm 100+x Kilometer zu irgendeinem Händler zur Erstbesichtigung fahre, dann habe ich generell etwas falsch gemacht.
Meine Meinung.
Zitat:
Was spricht dagegen, sich mal (als Autohändler) nicht dauernd zu versuchen aus jeglicher Verantwortung zu ziehen?
Hier gehts nicht um "andauernd", "immer", "ständig", "jeglich" und "generell", hier gehts um einen Peanuts - Defekt an einem beinahe 2 Jahrzehnte alten Verbrauchtwagen der untersten Preiskategorie.
Einen Zehner beim nächsten Schrotthöker in die Bierkasse, und das Ersatzteil liegt auf dem Tisch.
Nicht immer aus jeder Mücke einen Elefanten machen.🙄
54 Antworten
eine PDC ist mit Sicherheit kein Verschleissteil. Was sollte denn daran überhaupt verschleissen ?
Es gibt da beim ADAC ein PDF Dokument was Verschleiss ist und was nicht.
https://www.adac.de/.../
Wenn Du das Fahrzeug von einem Händler hast und die 6 Monate bis zur Beweislastumkehr seit dem Kauf noch nicht vergangen sind, würde ich den Händler das reparieren lassen.
zumindest mal freundlich, aber bestimmt anfragen...
Ich vermute, der Händler wird sowas sagen wie "Müssen sie damit leben, ist halt ein altes Auto!"
Und dann kannst du dir übrlegen, ob du wegen 100 € zum Anwalt gehen willst...
Vielleicht hast du aber auch Glück und der Händler macht das auf seine Kappe.
Versuchen würde ichs auf jden Fall mal.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. September 2017 um 11:38:40 Uhr:
eine PDC ist mit Sicherheit kein Verschleissteil. Was sollte denn daran überhaupt verschleissen ?
Die Dinger gehen beim E46 öfters mal kaputt. Irgendwann dringt Feuchtigkeit ein und dann funktionieren die nicht mehr richtig.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. September 2017 um 12:41:57 Uhr:
Die Dinger gehen beim E46 öfters mal kaputt. Irgendwann dringt Feuchtigkeit ein und dann funktionieren die nicht mehr richtig.
Gruß
Uwe
Dann ist es ein Konstruktionsfehler = Mangel = Gewährleistung
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Sorry, klinkt hart, ist aber so wie cocker schreibt. Es ist eine 17 Jahre alte Gurke. Aergerlich das hier und da immer wieder was kaputt geht. Aber leider ist das bei alten Autos die auch gefahren werden normal. Das ein Haendler dann bei 17 Jahren auch noch auf alles Gewaehrleistung gibt ist bei den Preisen die fuer die Autos aufgerufen werden nicht machbar.
das hier artet vermutlich wiedermal in eine Gewährleistungs-Diskussion aus, in der die Fanatiker behaupten, dass man bei einem gerade gekauften Auto in den ersten 6 Monaten unabhängig vom Fahrzeugalter und der Laufleistung ausnahmslos alles repariert bekommt, was kaputt ist...
Mind. 1 Jahr Gewährleistung geben MUSS der Händler, egal wie alt das Auto ist.
Aber alles kostenlos reparieren muss er deshalb Gottseidank noch lange nicht!
Bezgl. der hier betreffenden PDC hätte man das auch bei der Probfahrt ggf. feststellen und ansprechen können.
Ich vermute mal stark, der Händler hätte dann sowas gesagt wie "So kaufen wie er ist oder stehen lassen!"
Hätte ich als Händler bei einem 17 Jahre alten Auto jedenfalls so gemacht. Und ich würde hier auch nicht kostenlos nachbessern...
Bei einem 17 Jahre alten Auto muss man als Käufer mit altersgemäßen Mängeln leben!
Es geht hier um die Einstufung als Verschleiss oder Sachmangel.
Bei Verschleiss spielt das Alter und die Laufleistung sehr wohl eine Rolle wie hier richtig bemerkt wurde.
Bei einem Sachmangel spielt das Alter und die Laufleistung eben keine Rolle.
Bestimmte Teile sind eben auf die Fahrzeuglebensdauer ausgelegt und sind dann auch keine Verschleissteile.
Wenn allerdings die Fahrzeuglebensdauer erreicht ist, sollte der Händler die Gurke dann zum Kilopreis verkaufen.
Dann gibt es auch keine Gewährleistung.
Ansonsten hat der Händler die Gewährleistungskosten mit einzukalkulieren und ist eben etwas teurer als ein Privatverkäufer.
Genau deshalb habe ich die Tabelle des ADAC verlinkt damit man ungefähr abschätzen kann was Verschleiss ist in Abhängigkeit zum Alter des Fahrzeuges und der Laufleistung.
Beispielurteil zum Nockenwellensensor bei über 200 Tkm ist kein Verschleissteil, da ein Routinemässiger Wechsel nicht vorgesehen ist. http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/092530.pdf
Ein Zahnriemen wird hingegen unterschiedlich bewertet, ja nachdem wie nah er an dem vorgeschriebenen Wechselintervall dran ist.
Also wenn ich als Haendler bei einem 17 Jahre alten Auto alles moegliche wegen der Gewaehrleistung einplanen muss, dann muss man ueber Neupreis verkaufen 🙂
Deshalb sind die sehr alten Fahrzeuge beim Händler auch entsprechend teuer.
Aber der Händler kann ja dank seiner vorhandenen Sachkunde selbst schauen was in Ordnung ist und was nicht.
Dann schreibt der Händler eben in den Kaufvertrag rein PDC defekt und alles ist geklärt.
Die Gesetze wurden eben dazu gemacht um den Kunden zu schützen damit Ihm kein Mangel untergejubelt wird.
Der Händler hat in seinem Verkaufspreis eben eine Mischkalkulation einzurechnen.
Bei manchen Autos hat er keine Gewährleistung zu erbringen, bei anderen schon.
Daneben gibt es auch Händler die ständig den Ort und den Inhaber wechseln und so versuchen sich um eine Leistung zu drücken.
In Düren gibt es z.B. 4 Autohändler nebeneinander unter der gleichen Adresse. Strasse + Hausnummer
Alle miteinander verwandt und da ist es schon schwer den richtigen Verkäufer zu belangen.
wenn ein Plastikteil - wie z.B. ein PDC-Sensor in der Stossstange - mit der Zeit porös, brüchtig und somit undicht wird, ist das Verschleiss und kein Mangel. Da musste nurmal irgendwo andotzen und schon kann das Ding undicht werden. Nach 17 Jahren Wittterung und Alterung auch ohne Dotzer sicherlich kein Mangel mehr...
Auch vor 17 Jahren waren die Kunststoffe schon so weit entwickelt, das ein eingegossener Sensor ewig halten müsste.
Da das herstellerbedingt häufiger auftritt ist dann eben ein Konstruktionsfehler des Herstellers.
Vielleicht ist es ja auch nur ein Kontaktproblem bei den Anschlüssen.
Andere Hersteller können die Parksensoren ja auch so bauen, das es keine Probleme gibt.
Und Konstruktionsfehler sind Mangel und kein Verschleiss.
Die 17 Jahre sind das Problem, da stimme ich Dir zu, denn da ist die Lebenserwartung eines Fahrzeuges erreicht.
Aber das Alter spielt eben in der Rechtsprechung bei Mängeln kaum eine Rolle - nur eben wenn die normale Lebenserwartung des Fahrzeuges überschritten ist. Es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen ist ein Risiko.
Dann ist jedoch der Kaufpreis für so ein Fahrzeug entsprechend gering, das es nicht lohnt sich wegen PDC's aufzuregen.
Man kann mit dem Händler reden und vielleicht hat der einen guten Tag und repariert das.
Aber aus einem nicht beweglichen Teil ein Verschleissteil zu machen, dazu bedarf es schon einiger Phantasie wenn Korrosion ausgeschlossen werden kann.
Das Problem des Händlers ist eben die Beweislastumkehr bei der er in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, das der Mangel nicht beim Kauf schon vorhanden war.
Je älter das Fahrzeug ist, desto eher geht es bei technischen Fehlern, die eigentlich nicht unter Verschleiß fallen, in der Rechtsprechung in die Richtung Verschleißerscheinung. Wenn hier der Händler 100,- € für das Material haben will und dafür die Arbeit macht, dann wäre das ein sauberer Kompromiss.
was hat es mit Konstruktionsfehler zu tun, dass Kunststoff materialbedingt nunmal altert...??
So ein Sensor sitzt nunmal aussen und ist Sonne, Wind, Steinschlag und in einer schwarzen Stossstange auch extremeren Temperaturunterschieden ausgesetzt. Wenn das alles keinen Verschleiss fördert, weiss ich es auch nicht. Und dazu muss ein Teil nicht beweglich sein... hier liegt imho kein Mangel vor!
Aber wir sind schon wieder bei dieser leidigen Diskussion, bei der es hin und her geht.
Geht mir nicht ab...