Frage zur Garantie
Hallo
Habe mir letztes Jahr im Oktober einen Astra H Caravan gekauft (gebraucht). Vor kurzemhabe ich festgestellt das mein Klima Kühler auseinander fällt, und zudem macht der Klimakompressor tierische geräusche. Jetzt war ich bei meinem Opel Händler und der sagt mir das ich 50% selber bezahlen muss. WAS IST DAS FÜR EINE GARANTIE??? Beide teile zusammen sollen 1200€ kosten ohne Arbeitslohn, das heißt für mich min. 600€. Wenn ich eine Händlergarantie habe gehe ich doch davon aus das ich nichts bezahlen muss oder? Ausser verschleißteile natürlich.
Was sagt ihr dazu?
gruß
Sascha
16 Antworten
Das kommt auf die Garantiebedingungen an. Bei einer Anschlussgarantie z.B. wird auch abhängig von der Laufleistung eine Eigenbeteiligung verlangt, soweit ich mich erinnere ab 50000 km alle 10000 km 10% Eigenanteil. Viele Händler bieten auch Hersteller unabhängige Garantien an, die das ähnlich handhaben.
Gruß
kann ich bestätigen...
die G2 garantie z.b. deckt für alle in den garantiebedingungen beschriebenen sachen bis 50000km 100% material und lohn ab. dann gehts alle 10000km in 10% schritten zu lasten des "garantieversicherten".
wenn du jetzt quasi 50% selber zahlen sollst dann hast über 100000km auf dem zähler; falls es sich um G2 handelt.
mfg
Hat jetzt 93000km aufm Tacho. Naja dann muss ich wohl damit leben. Aber trotzdem werde ich morgen nochmal zum Händler fahren und mit dem Verkäufer sprechen. Mir wurde sowas nämlich nicht gesagt. Sonst hätte ich das Auto auch bei irgendeinem an der Ecke kaufen können für weniger Geld. Und min. gleicher Leistung. Service gibt es bei meinem Händler nämlich auch nicht. Mein Auto wurde noch nichtmal gesaugt oder gewaschen bevor ich es bekommen habe. Da hingen die Spinnenweben noch an der Frontscheibe. Und das meine ich 100% ernst.
gruß
und danke
Sascha
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@Sascha,
weshalb sollte dir der Verkäufer den explizip auf die Garantiebedingungen eingehen, wenn Du nicht danach fragst ?
Selber tätig werden und das Kleingedruckte lesen, wenn Du das versäumt hast, ist es doch nicht die Aufgabe des Autohauses diese dir im einzelnen vorzutragen.
Garantie = Freiwillig
Gewährlseitung = gesetztlich
Das hatte ich erst letzte woche noch...
Hab alles umsonst bekommen, Zahnriemen + Wasserpumpe + Abgaßkrümmer + Dichtungen am Turbo+ Leihwagen... echt spitzenmässig der Opelhändler...
Das liegt vielleicht auch daran, das ich das Auto erst 3 Monate habe... aber in den 3 Monaten sind ca. 12 000 Kilometer draufgekommen.
Kilometerstand aktuell : 106 000 knapp.
Mehr als verhandeln kannst du nach knapp 1 Jahr nichtmehr wirklich :/
Gruß
Also wenn es sich um eine Anschlussgarantie alla CarGarantie handelt, dass stimmt das mit den Kilometerbeschränkungen usw.
Allerdings wenn es eine Anschlussgarantie ist, dann musst Du auch ein Heft mit den Garantiebedingungen bei der Auslieferung mitbekommen haben, kann natürlich bei der Bedienungsanleitung usw. reingelegt worden sein.
Dort steht dann alles genau drinnen. Wenn Du kein Heft mit den Bedingungen bekommen hast, dann ist das in meinen Augen nicht 100%ig korrekt vom Händler, weil darauf sollte er halt schon ein wenig hinweisen.
Also wenn Du das Garantieheft einfach nicht durchgelesen hast, dann bist Du leider in diesem Fall selbst schuld, wenn Du kein Heft mit den Bedingungen bekommen hast, dann würd ich mit dem Händler nochmal ein ernstes Wörtchen sprechen. Evtl. auch mal bei einem anderen Händler fragen was dort die Reparatur kostet.
lg
Christian
Hi, bei Gebrauchtwagenhändler hat man min. ein Jahr Garantie! Den möglichen selbstbehalt wegen den Km muss dann der Händler bei der entsprechenden Versicherung zahlen nicht der Käufer. Der Händler vesichert die Garantie ja auch nur bei einer Gesellschaft.
Nach 6 Monaten ist nur eben die Beweislastumkehr die es etwas schwerer macht.
@lowsider
Der GW-Händler muß Dir nur eine einjährige Gewährleistung anbieten, die ist gesetzlich vorgeschrieben.
Falls er Dir aber eine Garantie bietet, kann er oder das Garantie-gewährende Unternehmen die Bedingungen selbst festlegen und somit auch eventuelle Kostenbeteiligungen.
So sieht zum Beispiel die Car-Garantie die man beim FOH für seinen gebrauchten Opel bekommt vor, dass die Garantie erlischt, falls man die Wartungen nicht bei einem Opel-Händler oder Service-Partner durchführen läßt. Alles legitim, da es sich um eine freiwillige Leistung (Garantie) handelt.
Gruß
ebe206
Hi,
tja....da sind wir wohl unterschiedlicher Auffassung!
die Garantie ist keineswegs freiwillig! Der Händler kann nur von 2 Jahr auf ein Jahr reduzieren wenn er möchte, aber ein Jahr muss er laut Gesetz geben. In diesem Jahr trägt er dann alles was die Garantie betrifft. Wenn er die Garantie so versichert hat dass ein eigentanteil notwendig ist, muss er ihn auch zahlen, nicht der Käufer. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass der Schaden auch unter die Garantie fällt.
@Lowsider
Sorry da muss ich Dir leider wiedersprechen. Bin zwar aus Österreich, aber da es sich beim neuen Gewährleistungsrecht um ein EU-Gesetz handelt, ist dies auch in Österreich gleich:
Gewährleistung:
hier steht der Verkäufer dazu ein dass ein Produkt welches er verkauft für min. 24 Monate ab Kaufdatum keinen Mangel aufweist welcher schon bei Verkauf vorlag. Diese Frist kann er bei Gebrauchtgegenständen auf 12 Monate reduzieren. In den ersten 6 Monaten wird automatisch davon ausgegangen dass der Fehler schon beim Verkauf vorlag, wobei der Verkäufer beweisen müsste dass der Fehler nicht bereits beim Verkauf vorlag. Da dies schwierig ist für den Verkäufer wird in fast allen Fällen der Schaden vom Verkäufer übernommen. Ab dem 7 Monat ist der Käufer in der Beweispflicht (Beweislastumkehr), hier muss der Käufer beweisen dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag und erst jetzt aufgetaucht ist. Ist meist auch schwierig daher einigt man sich mit dem Verkäufer dann irgendwie auf nen Kompromiss in der Praxis.
Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und kann auch nicht ausgeschlossen werden, außer bei Geschäften zw. Privat und Privat. Bei Händler zu Privat gilt immer die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Garantie:
ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Verkäufers. Hier kann der Hersteller oder Verkäufer die Garantiebedingungen frei festlegen, allerdings wird er die Bedingungen dem Käufer beim Kauf mitteilen. Auf Garantie gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Die Garantie kann über 1, 2 oder auch mehr Jahre laufen, kann an KM-Leistungen geknüpft sein oder an die Vorschrift Service- und Reparaturarbeiten nur bei bestimmten Werkstätten durchzuführen. Auch können Selbstbehalte vereinbart werden usw. usw. Hat ein Hersteller oder Verkäufer eine Garantie ausgesprochen muss er sich dann zwar auch daran halten, da diese ja auch Vertragsgegenstand war beim Kauf, aber ohne das eine Garantie vereinbart wurde hat der Kunde nicht automatisch ein Anrecht auf eine gewisse Garantie. Wenn der Hersteller-Verkäufer die Garantie über eine Versicherung zb. CarGarantie ausspricht dann zählt dass was in den Bedingungen der Versicherung steht (Selbstbehalt, KM-Leistung usw.) solange nicht beim Kauf schriftlich vereinbart wurde, dass die Selbstbehaltskosten usw. vom Verkäufer getragen werden.
Also nicht verwechseln Gewährleistung vs. Garantie.
Infos dazu gibt es zb. auch hier
lg
Christain
Jap, so in etwa wurde mir das in den letzten Tagen auch erklärt...
Da ich den Wagen ja nicht als ganz neu gekauft hatte, hat der Wagen halt gewisse gebrauchsspuren auch in seinen innereien... 🙂
Ich hatte halt das glück, das alles noch innerhalb der 6 Monaten lag.
Wie gesagt, daumen drücken und hoffen, das der Händler mit sich handeln lässt 🙂
Gruß