Frage zur Felgengröße

Ford Focus

Hallo Leute,
ich habe noch Winterreifen auf Stahlfelgen vom Focus im Keller. Auf den 4Loch-Felgen ist die Bezeichnung 5 1/2JX14x47,5 eingeschlagen. Ist 47,5 dabei ein Maß für den Lochkreis? Habe ich in der Felgen-FAQ nicht gefunden...
Auf welche Wagen passen die denn noch? Nur Ford? Will die loswerden und weiss nicht, wem ich die anbieten kann...
Danke und Gruß,
Snug

14 Antworten

Hallo Snug

Das Maß von 47,5(mm) deutet auf die Einpresstiefe hin.
Der Lochkreis wird im Allgemeinen als Durchmesser angegeben und dürfte etwas über 100mm liegen.

Wo diese Felge noch paßt kann ich dir leider nicht sagen. Aber die hohe Einpresstiefe kenne ich nur bei Ford.

Ich würde die Felge mit allen Daten die aufgedruckt und von Dir gemessen sind anbieten.

Gruß
Uwe

Hi,

Lochkreis der Felge ist 4x108

Diese Felge passt auf jeden Fall auch auf den Mondeo ( jedoch nicht auf den ST ) 08/1996 - 09/2000.
Reifendimension 185/65R14

Hi!
Danke für Eure Antworten. Hatte parallel auch mal bei Ford angerufen; die sagten, dass die wegen der Einpresstiefe nur auf den Focus passen...
Dann biete ich die sicherheitshalber auch mal nur für den an, oder?
Gruß,
snug

Hallo nochmal,
habe die jemandem mit einem Focus angeboten, die meinte aber, in ihrem Fzg-Schein steht nur was von 185/65R14 83U bzw 83Q. Auf meinen Felgen sind Reifen vom Typ 175/70 R14 84T.
Steht in Eurem Fzg-Schein auch nur was von 185 oder stehen die 175 unten in den "Ergänzungen"..?
Meiner war Bj 99 ihrer ist 04...
Danke und Gruß,
snug

Hi,

wenn sie im Schein die 185/65R14 stehen hat, darf sie auch die 175/70R14 fahren.
Beim fFH gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Reifengröße die man lediglich mitführen muss.
Eine Eintragung in die Papiere ist nicht notwendig, es enstehen ihr also keine weiteren Kosten.

Hallo razor,
danke für deine Antwort. Habe heute mal beim TÜV und sie beim AH nachgefragt. Beide meinten, sie müssee die eintragen lassen. Ginge zwar ohne Probleme, aber wenn nicht dann Verlust der ABE...
Obwohl die Felgengröße bei ihr auch drin steht, nur mit anderen Reifen...
Gruß,
snug

Also bei mir stehen die 175er unten in den Ergänzungen.

Gruß Borste

Hi,

ich fahre dieses Jahr selber 195/60 R15 Winterreifen obwohl nur 185/65 R14 und 215/40R17 in den Papieren stehen.

Auch für diese 195er gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Focus.

FZ-Schein beim Händler vorlegen, der trägt die Fahrgestellnr. in die Bescheinigung ein, setzt einen Stempel drunter, fertig.

So nun war ich trotz Frost extra noch in der Garage und habe diesen Wisch geholt.

Zitat:

" Eine zusätzliche Ein- bzw. Anbauabnahme .... ist nicht erforderlich ,da diese bereits im Rahmen der EG-Betriebserlaubnisprüfungen erfolgte.

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, da für diese Teile eine EG-Typengenehmigung ....erteilt...ist. Das umgerüstete Fahrzeug entspricht somit ser im FZ-Brief angegeben Betriebserlaubnis.
Diese Bescheinigung ist mitzuführen..... und auf Verlangen vorzuzeigen.

Gemäß §27 Abs.1 StVZO ist diese Umrüstung der zust. Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des FZ-Briefes und Scheines zu melden. "

Zitatende

Das der TÜV solche Sachen überhaupt nicht mag ist klar, schliesslich entgehen ihm da 35,- .
Wider besseren Wissens Behauptungen aufzustellen, das eine Nichteintragung den Verlust der ABE bedeutet ist schon frech und zeigt nur die Ahnungslosigkeit so manchen " Fachmanns"

Frage beim Ford - Händler nach der

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Genehmigungsinhabers
Prüfung nach §19, Absatz 3 Nr.2 StVZO
hier: Reifen-/ Radkombination

So dämlich kann ein KFZ-Meister selbst bei Ford nicht sein, das er das Blatt in seinen Unterlagen nicht findet.

Zitat:

Original geschrieben von BORSTE


Also bei mir stehen die 175er unten in den Ergänzungen.

Gruß Borste

Hi,

leider ist Ford sparsam mit der Eintragung der diversen möglichen Rad-/Reifenkombinatinen gewesen.
Wahrscheinlich kann man damit Geld sparen, wenn man nur zwei Möglichkeiten angibt. Geizen ist schliesslich auch bei Ford angesagt.

Scheinbar hast du einen der raren Wagen erwischt, bei dem unter Bemerkungen noch eine Reifengröße aufgeführt ist. Ich habe jetzt den zweiten, aber da war und da ist nichts weiter aufgeführt.

Beim 320i füllten die weiteren Reifengrößen den halben Bemerkungen- Bereich im Brief. Es geht also auch anders und ohne großes Palaver.

Danke auf jeden Fall für Eure Bemühungen, Jungs!
@Borste: was hast Du den für ein Bj.?
Ob sich das während der Jahre geändert hat? Habe leider keine Kopie von meinem Schein mehr...
Gruß,
snug

EZ: 04/2000

Zitat:

Frage beim Ford - Händler nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Genehmigungsinhabers Prüfung nach §19, Absatz 3 Nr.2 StVZO hier: Reifen-/ Radkombination

@razor:

Das war DER Tipp!!! Beim zweiten Anruf bei Ford hat die Kollegin jemanden erwischt, dem das Formular bekannt ist und der ihr das auch kostenfrei ausfüllt.

Und ich bin meine WR losgeworden.

Vielen Dank nochmal!!!

Gruß,

snug

Zitat:

Original geschrieben von snug



@razor:
Das war DER Tipp!!! Beim zweiten Anruf bei Ford hat die Kollegin jemanden erwischt, dem das Formular bekannt ist und der ihr das auch kostenfrei ausfüllt.
Und ich bin meine WR losgeworden.
Vielen Dank nochmal!!!
Gruß,
snug

Hi,

na siehste, wenn die wollen können die auch bei Ford was

Hi hat einer von euch das Dokument zufällig noch und könnte es einscannen?

Bei uns sind die Fordmenschen doch etwas hilflos.

Konkret geht es um die Frage, ob 175/65R14 82T von einem Fiesta (EZ 01/2005) auf einem focus (EZ 12/2001) gefahren werden darf/kann.

Ford "möchte" nur direkt neue Reifen vertickern und ist daher wenig hilfsbereit in der Focus-Zulassung steht nur 185/65 R14 unter Anmerkungen steht nichts.

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