Frage zur beteifung

Yamaha XT 600

Servus,

Ich habe auf meine yamaha XT600 modell 2KF Bridgestone reifen drauf (profiltyp tw26 oder tw25?) habe leider gerade nicht mein motorrad da ;D.

Jedenfalls brauche ich für hinten einen neuen und das profil ist aus dem sortiment.

Habe mich etwas belesen und herausgefunden das man sich an die eintragungen im schein halten muss. Bei mir steht für hinten nur 4.60/18 51R.

Ich habe mir den bridgestone tw302 in dieser größe ausgesucht, allerdings hat er nicht 51R sondern 63P.

P= 150 kmh. Wie sieht es denn aus? Geht der? Muss ich mindestens geschwindigkeitsindex "R" benutzen? Oder muss ich ich den vorne auch wechseln? Der sicherheitsaspekt interessiert mich weniger, bitte nur rechtliche tipps was ich denn jetz darf und was nicht. Darf ich den reifen mit einer unbedenklichkeitserklärung fahren? Ich bin echt unsicher. Das voderrad will ich später wechseln wenn ich flüssiger bin. Darf man zwei unterschiedliche profile fahren?

18 Antworten

Da bin ich nicht Deiner Meinung.

Nachzulesen hier

Auszug:
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Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert.
.....
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
-----

....und was steht hier:
In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrädern somit praktisch nichts geändert
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig
geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss
sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den
Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine
Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller
beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten
mitgeführt werden. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra,
GTÜ, ….) und/ oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer
Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert.
Informationen zu der Rechtmäßigkeit der Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern enthält § 36 StVZO
unter Erläuterung Nr. 4.
Ich habe das 1:1 aus dem Artikel rauskopiert!
Außerdem kann es nie schaden, so einen Wisch zu besorgen. Sei es bei übereifrigen Polizisten oder den HU- Prüfern.

Zitat : "Moin!
Klare Frage, klare Antwort: Ja! Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz! Keine Haftpflichtversicherung, keine Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen!! Die Versicherungen kommen mit den unglaublichsten Dingen durch die Hintertür. Nochmal: wenn der Reifenhersteller sagt, für den Reifen XY an der Maschine A-Z, Typ 08/15 eine ABE mitzuführen, dann ist das so! Auch wenn im Schein keine Markenbindung steht. Tust Du das nicht, erlischt die Betriebserlaubnis für das ganze Motorrad und damit der Versicherungsschutz! Ich habe mich durch die Materie durchgekämpft auch wegen der "Schlauch- im- schlauchlos- Reifen"- Geschichte. Ist spezielles XJ650- Problem.
Grüße, Andreas"

Hi ,
genauso ist es : wenn im Fall eines Falles die Versicherung einspringen muss , ist das für die ein Grund jegliche Zahlung zu verweigern !
Zumindest werden die das erst einmal versuchen , da gegen anzugehen wird außerordentlich Schwer werden !
Außerdem gibt es keinen vernünftigen Grund zweierlei Hersteller zu fahren , schon wegen den unterschiedlichen Mischungen/Reifenaufbau her macht das keinen Sinn !
gruß hanspool

Ihr kommt vom Thema ab.
Für das Bike des TE gibt und gab es nie eine Fabrikatsbindung.
Nur die Große usw. ist vorgegeben.
Deshalb kann er draufmachen was er will, legal.
0016

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