Frage zur beteifung
Servus,
Ich habe auf meine yamaha XT600 modell 2KF Bridgestone reifen drauf (profiltyp tw26 oder tw25?) habe leider gerade nicht mein motorrad da ;D.
Jedenfalls brauche ich für hinten einen neuen und das profil ist aus dem sortiment.
Habe mich etwas belesen und herausgefunden das man sich an die eintragungen im schein halten muss. Bei mir steht für hinten nur 4.60/18 51R.
Ich habe mir den bridgestone tw302 in dieser größe ausgesucht, allerdings hat er nicht 51R sondern 63P.
P= 150 kmh. Wie sieht es denn aus? Geht der? Muss ich mindestens geschwindigkeitsindex "R" benutzen? Oder muss ich ich den vorne auch wechseln? Der sicherheitsaspekt interessiert mich weniger, bitte nur rechtliche tipps was ich denn jetz darf und was nicht. Darf ich den reifen mit einer unbedenklichkeitserklärung fahren? Ich bin echt unsicher. Das voderrad will ich später wechseln wenn ich flüssiger bin. Darf man zwei unterschiedliche profile fahren?
18 Antworten
Lese das mal genau durch
Klick
So wie es aussieht darfst Du unterschiedliche Reifen vorne und hinten fahren (Keine Reifenbindung), aber der Geschwindigkeitsindex muss mindestens 'R' sein
Hi ,
R muss sein und vorne + hinten vom selben Hersteller !
gruß hanspool
Zitat:
............
R muss sein
............
Richtig (R Mindestens)
Zitat:
............
vorne + hinten vom selben Hersteller !
............
Falsch.
Ohne Reifenbindung ist es erlaubt verschiedene Hersteller zu fahren.
schlagt mich wenn ich falsch liege.
0016
Moin, Moin!
Meine Xj650, K04, Bj. '84, hatte im orig. Brief eine Markenbindung, die durch meine KfZ.-Zulasungsstelle nicht übernommen wurde! Aussage von dort: kümmern sich die Fahrzeug- und Reifenhersteller drum! Ich fahre jetzt vorn und hinten Avon- Reifen, für die ich eine ABE mitführen muß. Weil in der ABE steht, das sie nur gilt, wenn vorn und hinten Avon drauf sind, fahre ich vorn und hinten eine Marke. Weil sonst die ABE für mein Motorrad erlischt. Klar soweit? Ist alles etwas tricky, man muß sich selber kümmern. Auf den Reifenhändler würde ich mich nicht verlassen, der will nur Umsatz machen......!
Grüße, Andreas
Hi,
es stimmt was 0016 geschrieben hat. Auf die XT 600 2KF kannst Du JEDEN Reifen drauf machen, solange die Größe, der Geschwindigkeits- und Lastindex mit denen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmt. Auch verschiedene Reifen für vorne und hinten. Auch nachzulesen im Artikel "Gebrauchtkauf XT 600" in der MOTORRAD Nr. 22 von 1995 "Innerhalb der Seriengrößen keine Reifenbindung".
MfG,
2taktpower
Ich bestätige das noch mal.
Aprilia Shiver Bj 2009 ohne Reifenbindung (nur Dimension, Geschwindigkeit und Tragfägigkeitsindex muss stimmen):
ich bin mit zwei verschiedenen Reifen mit leichten Problemen durch den TÜV gekommen.
Das nächste mal dann werde ich ohne Probleme durchkommen, denn jetzt weiss es der TÜV Beamte auch.
Und was die Reifenhersteller in ihrer ABE reinschreiben intressiert in der Zwischenzeit weder den TÜV noch die Rennleitung (solange nix im Schein steht!!!)
Hi ,
der TÜV Hessen besteht auf gleichen Hersteller , ansonsten gibt es keine Plakette , selbst so erlebt !
gruß hanspool
Komm zu uns nach Bayern, da hast Du das Problem nicht und außerdem ist es das schönste Bundesland der Welt.
0016
Zitat:
@jogie63 schrieb am 13. November 2014 um 09:58:30 Uhr:
Ich bestätige das noch mal.Aprilia Shiver Bj 2009 ohne Reifenbindung (nur Dimension, Geschwindigkeit und Tragfägigkeitsindex muss stimmen):
ich bin mit zwei verschiedenen Reifen mit leichten Problemen durch den TÜV gekommen.
Das nächste mal dann werde ich ohne Probleme durchkommen, denn jetzt weiss es der TÜV Beamte auch.Und was die Reifenhersteller in ihrer ABE reinschreiben intressiert in der Zwischenzeit weder den TÜV noch die Rennleitung (solange nix im Schein steht!!!)
Moin, Moin!
Interessiert Deine Versicherung, wenn Du Dich um' Baum wickelst! Interessiert Deine Versicherung auch, wenn Du einen Haftpflichtschaden anrichtest! Blau/Rot/Grünkittel sind nicht der Mittelpunkt der Welt, die Rennleitung auch nicht! Die Glaspaläste in Hamburg und Frankfurt aber schon.......!!!!
Grüße, Andreas
Was willst Du uns damit sagen?
Hallo erstmal!
Was ich sagen wollte? Was jogie63 schrieb ist Kappes! Wenn in einer ABE steht, Du musst dies oder jenes tun, ist dies bindend! Wenn in meinem Fall Avon schreibt, Vorder- und Hinterreifen müssen von Avon sein, ist das bindend! Heißt, Dein Möpi verliert die Betriebserlaubnis und Du damit Deinen Versicherungsschutz! Ist wie mit allen Dingen am Moped. So lange alles gut geht, ist's egal. Aber wehe wenn nicht! Dadurch, daß nichts mehr im Brief steht, ist nicht alles erlaubt.
Grüße, Andreas
Servus zurück,
richtig, Du hast soweit Recht.
Aber die "ABE" ist in dem Fall eine Reifenfreigabe des Herstellers bezogen auf eine bestimmte Fahrzeugauswahl.
Für den TE wird das nicht zutreffen,
da sein Bike nie eine Fabrikatsbindung hatte wird sich kein Hersteller die Mühe machen und eine Freigabe dafür beantragen und das in der Reifreigabe eintragen lassen.
Das heist das er völlig legal 2 verschiedene Reifenmarken fahren darf ohne die Betriebserlaubnis und dadurch den Versicherungsschutz zu verlieren.
Ob es Sinn macht bezüglich der Fahrbarkeit und dem Kurfenverhalten steht auf einem anderen Blatt.
Grüße
0016
Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein - keine ABE notwendig.
Warum sollte das dann irgend jemanden intressieren?
Die Versicherung intessiert ob das Fahrzeug nach den Vorschriften war. Und das ist es.
Ist die Versicherung jetzt die Stelle die feststellt, ob ein Fahrzeug im Strassenverkehr benutzt werden durfte?
Zitat:
@jogie63 schrieb am 14. November 2014 um 09:32:59 Uhr:
Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein - keine ABE notwendig.
Warum sollte das dann irgend jemanden intressieren?Die Versicherung intessiert ob das Fahrzeug nach den Vorschriften war. Und das ist es.
Ist die Versicherung jetzt die Stelle die feststellt, ob ein Fahrzeug im Strassenverkehr benutzt werden durfte?
Moin!
Klare Frage, klare Antwort: Ja! Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz! Keine Haftpflichtversicherung, keine Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen!! Die Versicherungen kommen mit den unglaublichsten Dingen durch die Hintertür. Nochmal: wenn der Reifenhersteller sagt, für den Reifen XY an der Maschine A-Z, Typ 08/15 eine ABE mitzuführen, dann ist das so! Auch wenn im Schein keine Markenbindung steht. Tust Du das nicht, erlischt die Betriebserlaubnis für das ganze Motorrad und damit der Versicherungsschutz! Ich habe mich durch die Materie durchgekämpft auch wegen der "Schlauch- im- schlauchlos- Reifen"- Geschichte. Ist spezielles XJ650- Problem.
Grüße, Andreas