Frage zur 3-Wege-Finanzierung und Fahrzeugrückgabe

Hallo!

Ich habe eine (oder mehrere Fragen) zur 3-Wege-Finanzierung und den Modalitäten der Fahrzeugrückgabe nach Vertragsende und würde mich über rechtlich versierte Antworten freuen ;-)

Folgende Situation:
Auto wurde vor knapp drei Jahren mit Anzahlung und o.g. Finanzierung vom Händler übernommen, eine Schlußrate/Rückkaufswert wurde festgelegt, ebenso wie die Kilometerlaufleistung.
Wenn ich mich zur Rückgabe entscheide, dann ist der Händler verpflichtet, das Auto zum festgelegten Rückkaufswert zurückzunehmen, wenn sich das Fahrzeug in altersgerechtem und sachgemäßem Zustand befindet. So steht es im Vertrag.
Weiters steht drin, daß Mängel und Schäden, Mehrkilometer sowie sonstige Wertminderungen von der Schlußrate/Rückkaufswert abgezogen werden dürfen.

Und nun meine Frage:
Handelt es sich bei den sonstigen Wertminderungen um Verluste des Fahrzeuges auf dem allgemeinen Markt oder was darf ich mir darunter vorstellen?
Ist es legitim, daß der Händler über die Schwackeliste den aktuellen Marktwert des Fahzeuges ausrechnet und mir die Differenz zum Schlußrate/Rückkaufswert in Rechnung stellt? Oder ist der Händler verpflichtet, mir das Auto zur vereinbarten Summe abzunehmen, ganz egal was Schwacke oder DAT dazu ausrechnen?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich formulieren und der eine oder andere hier im Forum kennt sich damit aus...

Vielen Dank!

9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gast062011


Hallo!

Und nun meine Frage:
Handelt es sich bei den sonstigen Wertminderungen um Verluste des Fahrzeuges auf dem allgemeinen Markt oder was darf ich mir darunter vorstellen?

Wertminderungen können Macken, Kratzer, Beulen,Brandlöcher im Polster, Raucherwagen uvw sein.

Zitat:

Original geschrieben von Gast062011


Ist es legitim, daß der Händler über die Schwackeliste den aktuellen Marktwert des Fahzeuges ausrechnet und mir die Differenz zum Schlußrate/Rückkaufswert in Rechnung stellt? Oder ist der Händler verpflichtet, mir das Auto zur vereinbarten Summe abzunehmen, ganz egal was Schwacke oder DAT dazu ausrechnen?

Der festgesetzte Restwert wird mit aller Wahrscheinlichkeit eine km Abhängige Variante besitzen,denn ein Auto was nach 3 Jahren 100.000 km auf der Uhr hat ist wohl weniger wert als ein welches nur 45.000 km gefahren wurde. Dazu müsste man aber erst einmal genauestes das kleingedruckte im Vertrag lesen.

Erstmal Danke für die Antwort!

Im Vertrag steht folgendes drin:

..."Der Händler wird das in altersgerechtem, einwandfreiem Zustand befindliche Fahrzeug zum von ihm garantierten Mindestwert vom Kunden zurückkaufen."...

..."Der Rückkaufpreis entspricht der im Darlehensvertrag vereinbarten Schlußrate. Dabei ist vorausgesetzt, dass das Fahrzeug bei Rückgabe eine Gesamtkilometerleistung aufweist, die der in A. vereinbarten Gesamtkilometerleistung entspricht und dass sich das Fahrzeug bei Rückgabe in einem dem Alter entsprechenden Erhaltungszustand befindet, frei von Schäden sowie verkehrs-und betriebssicher ist."...

..."Der Rückkaufpreis vermindert sich um den unter C genannten Betrag je Kilometer, um den die Gesamtkilometerleistung überschritten wurde."...

..."Befindet sich das Fahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand oder weicht die tatsächlich gefahrene Gesamtkilometerleistung erheblich von der vereinbarten Gesamtkilometerleistung ab, so vermindert sich der Rückgabepreis um die zur Behebung von Mängeln erforderlichen Beträge sowie um EINE SONSTIGE WERTMINDERUNG."...

Obiges ist mir alles klar, aber was fällt unter diese SONSTIGEN WERTMINDERUNGEN?

Mein Händler hat mir nämlich nun erklärt, das Fahrzeug sei laut Schwacke/DAT nur noch 8000 € wert, die vereinbarte Schlußrate liegt aber bei rund 10.000 €. Dank Abwrackprämie und Nachfrage liegt der Wert eben unter dem Rückkaufpreis.

Daher die Frage, ob das rechtens ist, daß ein Händler ein Fahrzeug, unabhängig von den vereinbarten Summen im Vertrag, lediglich den "Marktpreis" bezahlt und der Kunde den Rest bei Abgabe des Fahrzeuges drauflegen muß?

Ich hoffe, jemand kann helfen und Licht ins Dunkel bringen...

Diesen Wert "garantiert" doch der Händler, nicht du?

Is doch dem sein Problem und bei bestem Willen nicht deines...

Wenn er einen "nicht" Marktgerechten Preis angegeben hat bei Vertragsabschluss ist es ganz alleine sein Problem, ist doch keine Restwert von dir garantiert worden...

Ist alles im guten Zustand sollte es keine Probleme geben und wenn doch würde ich nicht zögern und mir einen Rechtverdreher mit ins Boot zu kaufen...

Zitat:

Original geschrieben von Gast062011


Im Vertrag steht folgendes drin:

..."Der Händler wird das in altersgerechtem, einwandfreiem Zustand befindliche Fahrzeug zum von ihm garantierten Mindestwert vom Kunden zurückkaufen."...

Mein Händler hat mir nämlich nun erklärt, das Fahrzeug sei laut Schwacke/DAT nur noch 8000 € wert, die vereinbarte Schlußrate liegt aber bei rund 10.000 €. Dank Abwrackprämie und Nachfrage liegt der Wert eben unter dem Rückkaufpreis.

Da hat sich der Händler eindeutig verkalkuliert, als er den Vertrag unterzeichnet hat. Der Folgen hat er bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu tragen und die fallen unter

sein

unternehmerisches Risiko.

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Oder anders ausgedrückt:

Dein Händler kann vom vereinbarten garantierten Rückkaufwert (egal wie niedrig der ist) nur solche Mängel abziehen, die keine gewöhnlichen Abnutzungserscheinungen sind => Beulen/Parkrempler, versiffter Innenraum etc. Hat er sich damals im Rückkaufwert verkalkuliert, so ist das nicht dein Problem.

Ich gebe meinen Wagen Mitte Juli zurück, habe kein Neufahrzeug bestellt und rechne daher auch mit Nachforderungen durch den Händler. Aus diesem Grund lasse ich eine Woche vor der Rückgabe eine Fahrzeugaufbereitung für 129 Euro machen und lasse danach ein Gutachten für 60 Euro fertigen, bevor ich den Wagen abgebe.

Wäre m.E. nicht nötig, der Wagen ist ohne Dellen, Kratzer und sonstige Macken, aber so nehme ich dem Händler schon mal ein paar Windstärken aus den Segeln. 😁 😁

Mir hat das VW bei ein Angebot für den neuen Touareg so erklärt, das Auto wird auf alle fälle für den Preis der im Finanzierungsvertrag steht zurückgenommen. Sollte das Fahrzeug jetzt aber mehr Wert sein (was nie passiert) würde man angeblich das Geld was mehr raus bekommt ausbezahlt bekommen.

Wo ist das Problem?

Im Vertrag steht:

gestrichen. "PC spinnt"

Gestrichen. PC "spinnt"

O.

Das Problem besteht darin, daß ich bislang noch nirgends rausbekommen habe, was diese sogenannten "SONSTIGEN WERTMINDERUNGEN" sein sollen. Mängel und Schäden sowie Mehrkilometer sind ja bereits ausdrücklich im Vertrag aufgeführt.

Sind also SONSTIGE WERTMINDERUNGEN Verluste am allgemeinen Markt, wie sie z.B. durch die Abwrackprämie oder gesunkene Nachfragen nach eben diesem Fahrzeugtyp entstanden sind?

Rechtsverdreher ist ne gute Idee, Aufbereitung und Kratzerbeseitigungen ist auch schon auf dem Plan...

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