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Frage zum Verkauf...
Hallo zusammen,
ich hoffe mal auf ein paar Meinungen von euch:
Mein alter Astra G mit kaputten Bremskraftverstärker und ohne TÜV, aber noch zugelassen, soll verkauft werden. Es interessiert sich jemand dafür den den Wagen exportieren will. Wir sind uns beim Preis einig und am Montag soll Übergabe sein. Wogegen er sich allerdings komplett sperrt, und den Kauf platzen lassen will, ist der Fakt das ich ihm das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben möchte. Er meint das wäre dann zu umständlich für ihn. Ich persönlich mache mir natürlich Sorgen um Versicherung, etc...
Bin ich jetzt zu übervorsichtig oder stellts da noch anderen die Nackenhaare auf?
Freue mich über Meinungen!
Gruss
Holgie
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HolgieF
Bin ich jetzt zu übervorsichtig oder stellts da noch anderen die Nackenhaare auf?
Freue mich über Meinungen!
Gruss
Holgie
Der Verkäufer stellt die Bedinungen, wenn der Käufer das nicht möchte hat er eben pech gehabt.
Die Nackenhaare sind ein Urzeitliches Warninstrument des Körpers wo wir noch in Höhlen hausten und auf diese Zeichen gehört haben, warum sollte man diese Warnungen heute nicht mehr beachten ?
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7 Antworten
Am Tage der Abmeldung des Fahrzeuges durch Dich, ist der Wagen ja nich versteuert und versichert.
Erst um 24h läuft die Versicherung aus. An diesem Tag kann mit entwerteten Schildern und der
Abmeldebestätigung noch eine Überführungsfahrt tätigen.
Wie weit diese sein darf und wer dann den Wagen fahren darf, musst Du mal mit Deiner Versicherung
und der Zulassungsstelle abklären. Vielleicht lässt sich ja so für Dich und den Käufer ein Kompromiss
finden.
Alles was über diesen Tag hinaus geht, würde ich nicht machen. Lieber auf den nächsten Käufer warten.
Ein 5-Tages-Kennzeichen übersteigt wohl den Wert des Wagens, nehme ich an, oder?
Es gibt Musterkaufverträge, denen zwei Kärtchen beiliegen. Die Kärtchen unterschreibt der Käufer und du schickst sie an Zulassungsstelle und Versicherung. Damit bestätigt ihr, dass du das Auto verkauft hast und dass du aus dem Schneider bist, falls irgendwas mit dem Auto passiert oder er es nicht abmeldet.
Auch mit abgemeldetem Auto kann man noch bis nach Hause, bis zur nächstgelegenen Werkstatt/dem nächsten Schrottplatz oder (wie wohl in diesem Falle) zum nächsten Handelsplatz fahren - wenn der Hobel dort definitiv stillgelegt wird. Soweit die Gesetzeslage aus meiner Sicht. Wenn ich ein Auto abmelde, kann ich damit immer noch dorthin fahren, wo der Wagen endgültig stillgelegt wird, also nicht mehr weiter benutzt wird.
Entweder kennt der Exporteur die Gesetzeslage nicht, oder er ist unseriös. Ich weiß es nicht.
Vorschlag von mir: Du kannst ihm ja anbieten, dass du ihm den Opel bis vor's Loch, also bis vor seine Hütte, fährst - nachdem du ihn bei der Zulassungsstelle abgemeldet hast. Das ist aus rechtlicher Sicht völlig unbedenklich und kein Thema, und es wird den Mann entlasten, der befürchtet, dass er Probleme bekommt, wenn der Wagen schon abgemeldet überführt werden muss.
Die Kaufvertragskärtchen von Simbas Idee sind auch eine Option; solche Verträge (Sigel-Verlag etc.) kann man im Schreibwarenhandel für ein Handgeld kaufen; mehr als drei, vier Euronen wird so was nicht kosten.
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Ich glaube ich werde so machen. Den Kübel nach dem Abmelden zum Exporteur bringen und gut ist. Damit sollte ich aus dem Schneider sein.
Schönes Wochenende!
Gruss
Holgie
Zitat:
Original geschrieben von HolgieF
Bin ich jetzt zu übervorsichtig oder stellts da noch anderen die Nackenhaare auf?
Freue mich über Meinungen!
Gruss
Holgie
Der Verkäufer stellt die Bedinungen, wenn der Käufer das nicht möchte hat er eben pech gehabt.
Die Nackenhaare sind ein Urzeitliches Warninstrument des Körpers wo wir noch in Höhlen hausten und auf diese Zeichen gehört haben, warum sollte man diese Warnungen heute nicht mehr beachten ?
Gerne halfen wir! Über die "grünen Danke-Daumen" freuen wir uns immer.
Zitat:
Original geschrieben von italeri1947
Gerne halfen wir! Über die "grünen Danke-Daumen" freuen wir uns immer.
Done