Frage zum Tempolimit wegen Lärmschutz
Hallo,
eine Frage zum Tempolimitschild wegen Lärmschutz habe ich.
Hier im Bild steht z.B. Tempo 30 von 22-6 Uhr wegen Lärmschutz
https://www.morgenweb.de/.../...articledetailportrait_img_03229237.jpg
Was passiert denn, wenn jemand mit Tempo 30 im 1. Gang, unabhängig davon das das für das Fahrzeug ungesund ist, rumgurkt?
Beste Antwort im Thema
Verstoß gegen § 1 der StVO
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
---> also gönn den Anwohnern ihre Nachtruhe !
Und wenn du noch nichtmal den 1. § kennst, vielleicht solltest auch die anderen nochmal nachlesen.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung
Oder den Führerschein zurückgeben ;-)
46 Antworten
Wenn er das öfters macht, besteht die Gefahr, daß er dabei erwischt wird und Ärger mit der Rennleitung bekommt.
Verstoß gegen § 1 der StVO
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
---> also gönn den Anwohnern ihre Nachtruhe !
Und wenn du noch nichtmal den 1. § kennst, vielleicht solltest auch die anderen nochmal nachlesen.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung
Oder den Führerschein zurückgeben ;-)
Zitat:
@Loser50 schrieb am 10. August 2018 um 20:32:55 Uhr:
Was passiert denn, wenn jemand mit Tempo 30 im 1. Gang, unabhängig davon das das für das Fahrzeug ungesund ist, rumgurkt?
Dann droht demjenigen ein Verwarnungsgeld wegen eines Verstoßes gegen § 30 Abs. 1 StVO.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. August 2018 um 20:38:24 Uhr:
Davon abgesehen, ist ein solchen Verhalten auch absolut sinnfrei.
Natürlich ist das Sinnfrei. Wollte nur mal gefragt haben, falls doch irgendein Idiot das tun sollte (nicht ich 😁)
Wenn man so etwas öfter macht, dann wird auch irgendwann das Getriebe leiden. Denn der 1. Gang ist idR nicht für den Dauerbetrieb ausgelegt, sondern nur für, auf das Autoleben aufsummiert, wenige Stunden.
Bei fortgeschrittener Demenz wird der Schein eingezogen! wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges. gilt ab 18. Lebensjahr!
Ob Du eine individuelle Lärmbusse wegen öffentlchem vermeidbarem Lärm bekommst, sollst du ganz unverbindlich deinen Psychiater fragen. Falls Du nicht gut schlafen kannst, schau doch mal unter "Nachtruhestörung" nach.
Zitat:
@AndreCar schrieb am 10. August 2018 um 23:12:37 Uhr:
Bei fortgeschrittener Demenz wird der Schein eingezogen, wegen Nichtfähigkeit einer ordentlichen Fahrweise.
Gibt es da praktische Erfahrungen oder worauf bezieht sich diese Aussage?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. August 2018 um 20:38:24 Uhr:
Davon abgesehen, ist ein solchen Verhalten auch absolut sinnfrei.
Ersetzte sinnfrei durch kindisch und asozial.
Zitat:
@Loser50 schrieb am 10. August 2018 um 20:32:55 Uhr:
Was passiert denn, wenn jemand mit Tempo 30 im 1. Gang, unabhängig davon das das für das Fahrzeug ungesund ist, rumgurkt?
Das kann dir nur jemand beantworten, der das regelmäßig durchzieht. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auf den Nebenstraßen so gut wie gar nichts passiert, solange du nicht dauernd zur selben Urhzeit rumfährst. Auf den Hauptstraßen kann ich mir vorstellen, dass die Polizei dich raus winkt, falls mal eine Streife da ist.
Aber das sind alles nur vermutungen, so wie fast alle Beiträge hier.
Zitat:
@Loser50 schrieb am 10. Aug. 2018 um 20:32:55 Uhr:
Was passiert denn, wenn jemand mit Tempo 30 im 1. Gang, unabhängig davon das das für das Fahrzeug ungesund ist, rumgurkt?
Ausprobieren. Den Usern hier fehlt selbst die Praxis, um dieses abschließend beantworten zu können. Aber bitte nicht vergessen das Ergebnis mitzuteilen.
Wer hat denn soviel Zeit??? ich nicht.
Ich fahre lieber im komfortablen 1. bis 6. Gang durch die Gegend. Hat folgende Vorteile:
Weniger Spritverbrauch, flüssigeres Fahrgefühl, weniger Getriebereparaturen, weniger Kosten, weniger Lärm.
Die Höchstdrehzahl im roten Bereich wird im traditionellen Betrieb selten erreicht.
Wenn Du die Schaltung und das Kuppeln noch nicht so richtig beherrschst, kannst Du wohl im 1.Gang fahren. Schade. Frag mal deinen netten Instruktor in der Fahrschule.
Lasse mich gerne belehren, ob es noch dümmere Fahranfänger gibt.
Zitat:
@AndreCar schrieb am 11. August 2018 um 17:50:23 Uhr:
Wer hat denn soviel Zeit??? ich nicht.
Lasse mich gerne belehren, ob es noch dümmere Fahranfänger gibt.
Das war nicht die Frage. Die Fragestellung zielt wohl eher darauf, ob ein Autofahrer bestraft werden könnte, wenn er bei dieser Schildkombination tatsächlich die 30 km/h im ersten Gang fährt !? Fakt ist, er würde so mehr Lärm als nötig produzieren. Gleichzeitig steht aber nirgendwo, wie laut es maximal sein darf.
Und wie wäre es, wenn sich die Straße in einer Einflugschneise zu einem Flughafen befände ? Ich meine, dass ein PKW auch bei 30 km/h im ersten Gang sicherlich sehr viel leiser ist als ein landendes oder startendes Flugzeug.