Frage zum Tempolimit wegen Lärmschutz

Hallo,

eine Frage zum Tempolimitschild wegen Lärmschutz habe ich.
Hier im Bild steht z.B. Tempo 30 von 22-6 Uhr wegen Lärmschutz
https://www.morgenweb.de/.../...articledetailportrait_img_03229237.jpg

Was passiert denn, wenn jemand mit Tempo 30 im 1. Gang, unabhängig davon das das für das Fahrzeug ungesund ist, rumgurkt?

Beste Antwort im Thema

Verstoß gegen § 1 der StVO

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

---> also gönn den Anwohnern ihre Nachtruhe !

Und wenn du noch nichtmal den 1. § kennst, vielleicht solltest auch die anderen nochmal nachlesen.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung
Oder den Führerschein zurückgeben ;-)

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"Selbst Musik wird oft nicht schön gefunden,
Weil stets sie mit Geräusch verbunden."

( Wilhelm Busch )

Klar, für Drehzahlfetischisten ist natürlich Tempo 30 im 1. Gang Musik in den Ohren . . . aber für die Merheit dann wohl doch nicht ;-)

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 14. August 2018 um 17:56:08 Uhr:


Und ich finde es bedauerlich, daß nicht die Bereitschaft besteht, einen benannten Begriff mit eigenen Worten zu erläutern.

Darfst du gern bedauern. Ändert nichts. Du möchtest einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen. Dafür stehe ich nicht zur Verfügung.

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